Tagesordnung - 29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau  

 
 
Bezeichnung: 29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
Datum: Mi, 16.09.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Haushaltsberatungen      
Ö 3  
Verkehrsproblematik Richardplatz      
Ö 4  
Straßenumbenennung nach Kirsten Heisig  
1298/XIX  
Ö 5  
Fahrradweg zwischen dem Neudecker Weg und der Köpenicker Straße  
1303/XIX  
Ö 6  
Barrierefreier Fußgängerüberweg Sonnenallee/Hermannplatz  
1296/XIX  
Ö 7  
Mut zu neuen Wegen - Weigandufer als Fahrradstraße  
Enthält Anlagen
0683/XIX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt möge sich dafür einsetzen, dass der Straßenzug Weigandufer-Pflügerstraße von der Teupitzer Brücke bis zur Pannierstr., unterbrochen durch die Kreuzungen Treptower Str. und Wildenbruchstr., als Fahrradstr. - frei für KfZ-Verkehr - ausgeschildert wird.

 

 

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der BVV die Ablehnung des Antrages.

 

Das Bezirksamt möge sich dafür einsetzen,

dass das Weigandufer von der Ecke Kiehlufer bis zur Pannierstraße, unterbrochen durch die Kreuzungen Treptower Straße und Wildenbruchstraße, als Fahrradstraße - frei für KFZ-Verkehr - ausgeschildert wird.

 

Begründung:

Da die Sonnenallee eine sehr radfahrerunfreundliche Straße ist und die Weserstraße als Parallelstraße mit Fahrradwegen sehr oft zugeparkt und die Radwege teilweise in schlechtem Zustand sind, wäre eine Fahrradstraße hier eine kostengünstige und attraktive Alternative. Außerdem wird die Strecke bereits jetzt stark von Radfahrern frequentiert.

 

-Schlussbericht-

 

Als zweite Fahrradstraße in Neukölln wurde das Weigandufer im November 2018 der Öffentlichkeit übergeben. Die 1,5 km lange Fahrradstraße reicht von der Pannierstraße bis zur Treptower Straße.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 12. August 2019

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

   
    28.08.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.6 - überwiesen
    Der Überweisung des Antrages in die Ausschüsse Wirtschaft und Verkehr und Tiefbau federführend wird einstimmig zugestimmt

Der Überweisung des Antrages in die Ausschüsse Wirtschaft und Verkehr und Tiefbau federführend wird einstimmig zugestimmt.

   
    01.10.2013 - Wirtschaftsausschuss
    Ö 6 - vertagt
    Der Antrag auf Einrichtung einer Fahrradstraße für das Weigandufer wird mit dem Hinweis über die schlechte Fahrradnutzung der Sonnenallee und auch der Weserstraße begründet

Der Antrag auf Einrichtung einer Fahrradstraße für das Weigandufer wird mit dem Hinweis über die schlechte Fahrradnutzung der Sonnenallee und auch der Weserstraße begründet. Viele Fahrradfahrer weichen jetzt bereits auf das Weigandufer aus, so dass eine entsprechende Beschilderung unter Hinweis auf Freigabe für den allgemeinen Fahrzeugverkehr geprüft werden soll.

 

Grundsätzlich kann die Einrichtung einer Fahrradstraße von der SVB geprüft und auch entschieden werden, wobei zunächst zu klären ist, ob die Fahrradstraße nur für das Weigandufer bis zur Ecke Weichselstraße oder auch für die Pflügerstraße bzw. das Maybachufer - in Verlängerung des Weigandufers - bis zur Ecke Pannierstraße ausgeschildert werden soll.

 

Der Antrag wird bis zur Klärung der Örtlichkeit v e r t a g t.

 

 

   
    03.12.2013 - Wirtschaftsausschuss
    Ö 4 - vertagt
    Voraussetzung für die Ausweisung als Fahrradstraße ist die Dominanz des Fahrradverkehrs

 

Voraussetzung für die Ausweisung als Fahrradstraße ist die Dominanz des Fahrradverkehrs. Um zu belegen, dass der Fahrradverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist, müsste insoweit neben der Beteiligung der VLB zunächst auf Kosten des Bezirksamtes eine Verkehrszählung durchgeführt werden. Nach Einschätzung der Verwaltung hätte eine solche Verkehrszählung im Sinne des Antrages wenig Aussicht auf Erfolg, weil das Weigandufer auch rege von PKWs genutzt wird.

 

Der Antrag wird v e r t a g t

 

   
    04.11.2014 - Wirtschaftsausschuss
    Ö 3 - im Ausschuss abgelehnt
    Die Fraktion der PIRATEN erläutert ihren Änderungsantrag (siehe Email vom 17

Die Fraktion der PIRATEN erläutert ihren Änderungsantrag (siehe Email vom 17.05.2014), mit dem sie die Örtlichkeit und Länge der Fahrradstraße am Weigandufer bzw. die einzelnen Straßen nunmehr konkretisiert hat. Es sollte zumindest ein Prüfauftrag zur Zählung der vorherrschenden Verkehrsart beschlossen werden, um im Anschluss über den Antrag bzw. die Fahrradstraße abstimmen zu können, zumal ein solches Gutachten den Bezirk nichts kostet, da die Dienstleistung von der Verkehrslenkung Berlin (VLB) ausgeschrieben und finanziert wird. Die Verwaltung erläutert ergänzend zu ihrer Stellungnahme vom 27.09.2013 bzw. 01.10.2013, dass in § 41 StVO Fahrradstraßen als Sonderwege benannt sind. Die Anordnung erfolgt mit einem Zeichen 244.1 StVO mit dem Zusatzzeichen: „ Anlieger frei“. Da dies nicht kontrollierbar ist, wäre die Fahrradstraße damit auch für den allgemeinen Fahrzeugverkehr frei gegeben.

Fahrradfahrer dürfen auf der Fahrbahn nebeneinander fahren. Die Gehwege bleiben den Fußgängern vorbehalten. Bauliche Maßnahmen (z.B. Schwellen, Kissen) sind nicht erforderlich.

Vor Errichtung bzw. Ausschilderung einer Fahrradstraße ist unter Beteiligung der Verkehrslenkung Berlin (VLB) zunächst eine Verkehrszählung durch ein Ingenieurbüro in Auftrag zu geben (Kosten für ein Gutachten max. ca. 5.000,- €), um zu belegen, dass der Fahrradverkehr die vorherrschende Verkehrsart (ca. 55%) ist und der Autoverkehr eher die Ausnahme. Die Zählung könnte frühestens im Mai / Juni 2015 durchgeführt werden. Sollte die Verkehrszählung belegen, dass der Fahrradverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist, würde die entsprechende Beschilderung durch die SVB angeordnet und das Straßen- und Grünflächenamt umgesetzt werden.

 

Sowohl der Änderungsantrag als auch der ursprüngliche Antrag werden mehrheitlich  a b g e l e h n t.

   
    07.01.2015 - Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
    Ö 3 - vertagt
    Herr Kasap lässt den Antrag zurückstellen

Herr Kasap lässt den Antrag zurückstellen. Das Weigandufer endet entgegen der Formulierung im Antrag schon an der Ecke Weichselstraße / Pflügerstraße. Der Antrag muss daher textlich korrigiert und danach neu beraten werden.

   
    16.09.2015 - Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
    Ö 7 - im Ausschuss abgelehnt
    Herr Kasap stellt einen Änderungsantrag:

Herr Kasap stellt einen Änderungsantrag:

 

"Das Bezirksamt möge sich dafür einsetzen, dass das Weigandufer wie nachfolgend als Fahrradstraße - frei für KFZ-Verkehr - ausgeschildert wird.

 

- Weigandufer zwischen Teupitzer Strasse und Treptower Strasse

- Weigandufer zwischen Treptower Strasse und Wildenbruchstrasse

- Weigandufer zwischen Wildenbruchstrasse und Weichselplatz

- Weichselplatz zwischen Weigandufer und Pflügerstrasse

- Pflügerstrasse zwischen Weichselplatz und Pannierstrasse"

 

Herr Kasap begründet den Änderungsantrag.

 

Herr BzStR Blesing weist darauf hin, dass an die Anordnung von Fahrradstraßen einige Hürden geknüpft sind. Das SGA ist nicht beteiligt, in erster Linie muss sich die VLB der Begehrlichkeit des Bezirks widmen. Die VLB würde zunächst Zählungen durchführen. Zudem stellt sich die Frage, ob eine dortige Fahrradstraße von den Radfahrern auch angenommen wird. Es ist fraglich, ob die Radfahrer den Umweg in Kauf nehmen, anstatt auf der Sonnenallee zu fahren.  Die Abteilung ist hier offen, zumal Umbauaufträge nicht zu erwarten wären.

 

Herr Wewer hält den Antrag für eine gute Idee. Frau Emde gibt zu bedenken, dass es viele Querstraßen gibt und dies nicht komfortabel für Radfahrer sein würde, da an allen Kreuzungen zu halten ist. Sie findet Geschwindigkeitskontrollen  effektiver. Herr Preuß schließt sich der Meinung von Frau Emde an.

 

Frau Fuhrmann sieht das Problem der querenden Straßen ebenfalls, hält dies aber nicht für prekär. Der Antrag ist zwei Jahre alt und es hat sich viel verändert, es gibt sowohl mehr Rad- als auch Autofahrer. Insofern hält sie den Antrag für sinnvoll.

 

Der Änderungsantrag wird mit den Ja Stimmen der Fraktionen der Piraten, Grünen und Linken und der Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt. Der Ursprungsantrag wird mit den Ja Stimmen der Fraktionen der Piraten, Grünen und Linken und der Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.

   
    11.11.2015 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.9 - überwiesen
    Der Antrag wird überwiesen in den Ausschuss für Verkehr und Tiefbau

Der Antrag wird überwiesen in den Ausschuss für Verkehr und Tiefbau.

 

   
    06.01.2016 - Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
    Ö 2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Der Antrag wurde erneut in den Ausschuss überwiesen

Der Antrag wurde erneut in den Ausschuss überwiesen. Herr Burger stellt ihn nochmals vor. Auch der ADFC unterstützt das Vorhaben.

 

Herr Hikel erklärt, dass bei den großen Fraktionen die Skepsis bezüglich der angrenzenden Hauptstraßen in der letzten Ausschusssitzung bestand. Die Fraktion der SPD sieht aber die Sinnhaftigkeit des Antrages und würde diesem auch zustimmen.

 

Herr BzStR Blesing wünscht allen ein frohes neues Jahr und legt dar, dass die Fahrradstraße eine adäquate Nebenroute zur Sonnenallee wäre. Denn für Radfahrer wird es in der Sonnenallee keine Veränderung geben. Er legt aber dar, dass der Straßenzug etwas anders heißen müsste: ab Weichselplatz (Pflügerstr.) und von der Teupitzer Brücke bis zur Pannierstraße. Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht sind die Unterbrechungen an der Treptower Str. und Wildenbruchstr. notwendig. Der Autoverkehr hat Vorrang. Es sind keine baulichen Umbaumaßnahmen nötig, sondern lediglich eine Ausschilderung. Es werden auch keine Parkplätze abgeschafft.

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

„Das Bezirksamt möge sich dafür einsetzen, dass der Straßenzug Weigandufer-Pflügerstraße von der Teupitzer Brücke bis zur Pannierstr., unterbrochen durch die Kreuzungen Treptower Str. und Wildenbruchstr., als Fahrradstr. - frei für KfZ-Verkehr - ausgeschildert wird.“

 

Der Änderungsantrag wird einstimmig beschlossen.

   
    27.01.2016 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.10 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt möge sich dafür einsetzen, dass der Straßenzug Weigandufer-Pflügerstraße von der Teupitzer Brücke bis zur Pannierstr., unterbrochen durch die Kreuzungen Treptower Str. und Wildenbruchstr., als Fahrradstr. - frei für KfZ-Verkehr - ausgeschildert wird.

 

Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

   
    28.08.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.3 - vertagt
   

vertagt

   
    11.09.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 7.12 - vertagt
   

vertagt

   
    25.09.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.11 - vertagt
   

vertagt

   
    30.10.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.3 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Als zweite Fahrradstraße in Neukölln wurde das Weigandufer im November 2018 der Öffentlichkeit übergeben. Die 1,5 km lange Fahrradstraße reicht von der Pannierstraße bis zur Treptower Straße. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 12. August 2019

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Kenntnis genommen

Ö 8  
Sitzungsplanung 2016      
Ö 9  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 10  
Verschiedenes      
Ö 11  
Protokoll der 28. Sitzung      
Ö 12  
Nächste Sitzung      
               
 
 

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