Die Rechte von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten in Berlin sichern - „Leitfaden zur Identifizierung von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten in Berlin“ herausgebracht

Pressemitteilung – Senatsverwaltung für Integration und Migration

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Viele Asylsuchende, die in Berlin ankommen, haben einen besonderen Unterstützungsbedarf. Europäisches Recht legt Kriterien fest, nach denen bestimmte Personengruppen unter den Asylsuchenden als in besonderem Maße schutzbedürftig gelten. Sie haben einen Anspruch auf die ihren Bedürfnissen entsprechende Unterstützung, Hilfeleistung, Behandlung oder den notwendigen Schutz. Dies betrifft Fragen der Unterbringung, der gesundheitlichen Versorgung und auch der Leistungsgewährung.

Um die Rechte besonders schutzbedürftiger Geflüchteter zu sichern, ist es notwendig, dass der Schutzbedarf möglichst frühzeitig erkannt wird. In einem zweiten Schritt muss die im Einzelfall erforderliche Versorgung und Unterbringung folgen.

Jetzt wurde ein Leitfaden erarbeitet, der Mitarbeitenden des Sozialdienstes des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) konkrete Hinweise für ihre Gesprächsführung mit den Betroffenen gibt. Auch sind Hilfestellungen bei der Ermittlung der besonderen Bedarfe sowie Handlungsempfehlungen aufgeführt. Ebenso enthält der Leitfaden einen Wegweiser zu Beratungsstellen sowie Unterstützungs- und Hilfsangeboten für besonders schutzbedürftige Geflüchtete in Berlin.

Integrationssenatorin Elke Breitenbach: „Ein wichtiges Ziel des Senats ist es, die Rechte besonders schutzbedürftiger Geflüchteter zu wahren. Der Leitfaden soll die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LAF bei dieser Aufgabe unterstützen. Ich bedanke mich ausdrücklich beim Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Geflüchtete für die gute Zusammenarbeit bei der Erstellung des Leitfadens.“

„Die adäquate Behandlung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter ist von hoher integrationspolitischer Bedeutung. Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben setzt zunächst eine bedarfsgerechte Versorgung und Unterbringung voraus“, ergänzt Andreas Germershausen, der Berliner Integrationsbeauftragte.

Am Leitfaden haben das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, die Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Familie, für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, für Integration, Arbeit und Soziales sowie sieben Fachstellen, die das Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge (BNS) bilden, zusammen gearbeitet.

Herausgegeben wird der „Leitfaden zur Identifizierung von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten in Berlin“ vom Integrationsbeauftragten des Senats.

Er ist auch im Internet abrufbar unter: www.berlin.de/lb/intmig/veroeffentlichungen/gefluechtete/

Rückfragen: des Senats von Berlin, Telefon: (030) 9017-2351