Senat beschließt Maßnahmenplan für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

Pressemitteilung des Presse- und Informationsamtes des Landes Berlin vom 23.07.2019

Aus der Sitzung des Senats am 23. Juli 2019:

Der Senat hat heute auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, den Maßnahmenplan für die Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ (IGSV) beschlossen. Der IGSV-Maßnahmenplan bildet die politische Klammer für die Arbeit des Landes Berlin gegen Homo- und Transphobie für die Jahre 2020/2021 und darüber hinaus. Er wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme zugeleitet.

Der ressortübergreifende Maßnahmenplan wurde nach einem intensiven partizipativen Prozess unter Koordination der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) bei der Senatsverwaltung Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung entwickelt. An diesem Prozess nahmen sowohl die Senatsverwaltungen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Bezirken, der LSBTI-Communities (Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen) und Organisationen der vielfältigen Stadtgesellschaft teil.

Der so gemeinsam erarbeitete Maßnahmenplan zur IGSV soll dazu beitragen, die geschlechtliche und sexuelle Selbstbestimmung aller Menschen zu ermöglichen, Vielfalt wertzuschätzen und die Akzeptanz von und den Respekt vor Verschiedenheit zu fördern. Es geht dabei darum, dass alle in Berlin lebenden Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität, die Chance auf gleichberechtigte Teilhabe erhalten.

Mit dem Maßnahmenplan für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt setzt der Senat ein wichtiges Vorhaben der Richtlinien der Regierungspolitik um.

Senator Dr. Behrendt: „Berlin ist Regenbogenhauptstadt und betreibt seit 1989 aktive staatliche Politik für die Belange von LSBTI. Der heute vom Senat beschlossene Maßnahmenplan zeigt, dass Berlin es ernst meint: Berlin setzt ein weiteres, starkes Zeichen gegen Homo- und Transphobie und für die Wertschätzung der Vielfalt in unserer Gesellschaft.“

Der Maßnahmenplan zur IGSV deckt die bestehenden Bedarfe in unterschiedlichen Bereichen nachhaltig ab, zum Beispiel in der Präventionsarbeit, beim Kampf gegen homo- und transphob motivierter Gewalt, bei der Unterstützung von LSBTI-Geflüchteten, aber auch in weiteren wichtigen Bereichen wie Bildung und Pflege.

Das Land Berlin hatte bereits im Jahr 2010 den ersten Maßnahmenplan bundesweit gegen Homophobie auf Initiative des Berliner Abgeordnetenhauses beschlossen. Heute gibt es in fast jedem Bundesland ähnliche Aktionspläne, die stetig weiterentwickelt werden.

Der Maßnahmenplan zur IGSV mit 92 Maßnahmen steht als Download zur Verfügung unter www.berlin.de/lads.

Rückfragen: Pressesprecher der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Telefon: (030) 9013-3633