Drucksache - IX/0731  

 
 
Betreff: Keine Bebauung der Trabrennbahn Karlshorst
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrüneB'90Grüne
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Ortsbezüge:Bezirke Treptow-Köpenick u. Lichtenberg
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
18.04.2024 
24. (ordentliche, öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz (B) Empfehlung
02.05.2024 
12. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz (B)      
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
Anlagen:
Antrag, 09.04.2024, B'90Grüne

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen gegen die Bebauung der Trabrennbahn Karlshorst auf Köpenicker Seite einzusetzen.

 

 

 

Begründung:

Das Gebiet rund um die Trabrennbahn Karlshorst wurde in den letzten Jahren immer mehr bebaut, u. a. das Wohngebiet Carlsgarten mit 27 ha. Dadurch wurden die vorhandene Flora und Fauna stark beeinträchtigt. Der Naturschutzbeirat sieht eine weitere Bebauung ebenfalls kritisch, da durch die zunehmenden Lichtquellen und Bauvorhaben die Artenvielfalt stark gestört und beeinträchtigt wird. In der angrenzenden Wuhlheide leben verschiedene Fledermausarten, die durch neue Bauten in ihrem natürlichen Habitat weiter zurückgedrängt werden. Der Lebensraum würde weiter schrumpfen und schützenswerte Arten gefährden. Darüber hinaus gibt es in dem Gebiet diverse Amphibien und Biotope sowie den im norddeutschen Raum einmalig vorkommenden Fingerkraut-Eichenwald. Die Artenvielfalt ist bereits durch die aktuelle Bebauung stark zurückgegangen. Eine weitere Bebauung hätte negative Auswirkungen auf Biotope und Wasservorkommen vor Ort. Die Wuhlheide ist ein stadtnahes Grün, das für alle zugänglich sein muss.

Des Weiteren gibt es bereits jetzt zu wenig Kita- und Schulplätze die den Bedarfen vor Ort gerecht werden. Der Empfehlung des Naturschutzbeirates von einer weiteren Bebauung im o. g. Gebiet abzusehen, sollte gefolgt werden.

 
 

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