Drucksache - V/0696  

 
 
Betreff: Arbeitsmarktpolitik
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrüneBA, SozGes
  Buch, Angelika
Drucksache-Art:Große AnfrageSchriftliche Beantwortung
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Vorberatung
30.10.2003 
21. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
27.11.2003 
22. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
18.12.2003 
23. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung schriftlich beantwortet   
Anlagen:
Große Anfrage, 20.10.2003, BüGr
Schr. Beantwortung, 09.12.2003, BA

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Frauen und Männer sind aktuell (per Stand 30.09.2003) über BSHG - Integration durch Arbeit (IdA) - sowie über gzA im Bezirk beschäftigt?

 

  1. Wie viel Sozialhilfe empfangende Frauen und Männer bekommen aktuell (per Stand 30.09.2003) ein Angebot zur Beschäftigung über das Sonderprogramm Jump Plus, das auf die Zielgruppe junger EmpfängerInnen von Sozialhilfe UND Arbeitslosenhilfe abzielt?

 

  1. Werden diese Beschäftigungen lt. 2. zusätzlich zu denen lt. 1 umgesetzt oder sollen sie diese ganz bzw. teilweise ersetzen?

 

  1. Wie ist der Inhalt der Vereinbarung mit dem Arbeitsamt Süd zur Umsetzung von Jump Plus?

 

  1. Wie beteiligt sich das Sozialamt inhaltlich und strukturell am Massenprofiling in der vom Senat festgesetzten Zeit vom 06.10.2003 - 28.11.2003 und im ersten Quartal 2004? Wie setzt es die ersten Ergebnisse nach drei Wochen praktisch um?

 

  1. Wie ist der Stand der Vorbereitung bzw. der Umsetzung des Sonderprogramms AfL?
Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin

Zu o. g. Anfrage wird nachfolgende Stellungnahme abgegeben:

 

Zu Pkt. 1.:

Aktuell (per Stand 30.09.2003) werden:

-694 Teilnehmer in gemeinnütziger zusätzlicher Arbeit (gzA)

-780 Teilnehmer in anderen BSHG-Maßnahmen, welche sozialversicherungspflichtig sind und einen Zeitumfang von 12 Monaten haben und

-140 Teilnehmer im Alter von 18 - 24 Jahren im Rahmen des Kölner Modells (Maßnahme “Sprungbrett” - Arbeit sofort - 6 Monate)

sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

 

Insgesamt profitieren 26,7 % der Empfänger “Laufender Hilfe zum Lebensunterhalt - außerhalb von Einrichtungen” (Stand Statistik 08/03) in der Altersstufe von 18 - 65 Jahren von diesen Angeboten.

 

Zu Pkt. 2.:

Für den Zeitraum bis zum 31.12.2003 wurden insgesamt 160 Teilnehmer für “Jump Plus” vorbereitet. Bis 30.09.2003 waren davon bereits 70 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die restlichen Personen haben ihre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Oktober 2003 angetreten.

 

Zu Pkt. 3.:

Die Maßnahmen für das Sonderprogramm “Jump Plus” sind zusätzlich eingerichtet worden. Es wurden zusätzliche Lohnmittel und Qualifizierungsmittel beantragt und bereitgestellt. Die Maßnahmen werden ausschließlich mit Teilnehmern im Alter von 18 - 24 Jahren besetzt und sind auch durch die Beschäftigungsträger speziell auf Jugendliche abgestimmt.

 

 

 

Zu Pkt. 4.:

Die Vereinbarung zwischen der Bundesanstalt für Arbeit/Arbeitsamt Berlin Süd und dem Land Berlin/Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin sieht vor,

*dass das Bezirksamt Treptow-Köpenick während der Vertragslaufzeit vom 14.07.2003 bis zum 31.12.2004 auf der Grundlage des Sonderprogramms “Jump Plus” arbeitslose hilfebedürftige Jugendliche (im Alter von unter 25 Jahren), die Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe und ggf. ergänzende Sozialhilfe beziehen, in zumutbare reguläre Beschäftigung, Ausbildung oder Berufsvorbereitung vermittelt oder - wenn dies nicht möglich ist - diese Jugendlichen in öffentlich geförderte, zumutbare versicherungspflichtige Beschäftigungsangebote oder in Beschäftigungsmaßnahmen mit Mehraufwandsentschädigung und gleichzeitigem Berufsorientierungsteil eingliedert und diese Jugendlichen umfassend betreut und

*dass dem Bezirksamt Treptow-Köpenick zur Durchführung des Sonderprogrammes finanzielle Mittel zur zusätzlichen Beschäftigung zweier Sachbearbeiter/innen für diese Aufgabe gewährt werden.

Die Einzelheiten der Auftragserfüllung sind in der Vereinbarung zwischen den o. g. Vertragspartnern vom 31.07./20.08.2003 und der Richtlinie des Bundes zu “Jump Plus” (JP-RL) geregelt.

Die Finanzierung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch Bewilligung von Förderleistungen durch das Arbeitsamt Berlin Süd, über die monatlich nach der Anzahl der vermittelten Maßnahmeteilnehmer abzurechnen ist.

Zu Pkt. 5.:

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz kann die Durchführung des Profilings von erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängern in eigener Zuständigkeit nicht wie geplant in der Zeit vom 06.10. - 28.11.2003 durchführen. Gründe hierfür sind Einwände des Berliner Datenschutzbeauftragten. Anfang Oktober hat nun die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz den Bezirken die Möglichkeit eröffnet, das Profiling und die Finanzierung in eigener Zuständigkeit durchzuführen. Bedingung hierbei ist allerdings, dass die Auszahlungen noch im Jahr 2003 kassenwirksam werden müssen. Das Sozialamt Treptow-Köpenick hält die Durchführung eines Profilings grundsätzlich für sinnvoll und hatte der Senatsverwaltung auch dementsprechend mitgeteilt, dass wir dem Profilingverfahren zustimmen. An dem neuen Verfahren kann sich das Sozialamt Treptow-Köpenick im Jahr 2003 nicht beteiligen, da wir uns arbeitsmäßig nicht in der Lage sehen, nun das gesamte Verfahren in eigener Verantwortung unter Beteiligung des bezirklichen Personalrates sowie des bezirklichen Datenschutzbeauftragten innerhalb von 2 Monaten umzusetzen. Wir haben dies der Senatsverwaltung mitgeteilt und auch signalisiert, dass wir ggf. im Jahr 2004 an der Umsetzung des Verfahrens teilnehmen werden. Arbeitsmäßig ist dies innerhalb von 2 Monaten vor allem auch deshalb nicht umsetzbar, weil mit Verabschiedung des Hartz IV-Gesetzes durch den Bundestag mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.04 und Auszahlung des Arbeitslosengeldes II zum 01.07.04 zu rechnen ist. Das Sozialamt muss vor diesem Hintergrund sämtliche Arbeitsrückstände bis Ende des Jahres bzw. spätestens Ende Januar 2004 aufarbeiten. Hierzu ist geplant, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Überstunden an den Wochenenden leisten müssen und das Sozialamt auch für mehrere Wochen geschlossen werden muss. Für das Jahr 2004 sind sowohl das BSHG als auch das neue Hartz IV-Gesetz von den Sozialämtern umzusetzen. Entsprechende inhaltliche Schulungen auch im Hinblick auf den Einsatz einer neuen Software sind dann kurzfristig für sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchzuführen.

 

Zu Pkt. 6.:

Mit Schreiben vom 10. November 2003 hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz als zuständige Fachverwaltung die Zustimmung zur Einführung des Programmes AfL erteilt.

Das Sozialamt hat sich in Absprache mit dem Arbeitsamt bereit erklärt, ab Dezember 2003 das Beschäftigungsprogramm “Arbeit für Langzeitarbeitslose” (AfL) durchzuführen. Die erforderlichen Voraussetzungen hinsichtlich Personal, Raumfrage, Arbeitsplatzausstattung und weitere Sachmittel können durch das Sozialamt mit Unterstützung des Arbeitsamtes rechtzeitig geschaffen werden.

 
 

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