Drucksache - IX/0635  

 
 
Betreff: Linke Sammel- und Petz-Portale abwickeln: Keine Kooperation mit dem Berliner Register
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDAfD
Verfasser:Johannes Rackow 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Ortsbezüge:Gesamtbezirk
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
14.12.2023 
21. (ordentliche, öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung in der BVV abgelehnt   
Anlagen:
Antrag, 05.12.2023, AfD

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, jegliche Zusammenarbeit mit dem sogenannten Berliner Register umgehend einzustellen. Zu diesem Zweck soll zukünftig jegliche Unterstützung des Berliner Registers aus Ressourcen des Bezirksamtes ausgeschlossen werden, wie z. B. die Bereitstellung von bezirkseigenen Räumlichkeiten unter Wert, die Veröffentlichung von Pressemitteilungen durch das Bezirksamt oder die Verlinkung auf Internetseiten des Registers.

 

Begründung:

 

Das Berliner Register ist ein undemokratisches und denunziatorisches Machwerk zur Unterdrückung unliebsamer Meinungen. Die Betreiber sind einzig und allein Gehilfen einer linken Machtsicherung. Erzeugt wird ein "Klima der Verdächtigung" (Fatina Keilani: Meldestellen wie das Berliner Register schaffen ein Klima der Verdächtigung, nzz.ch, 31.08.2023, https://www.nzz.ch/international/meldestellen-wie-das-berliner-register-schaffen-ein-klima-der-verdaechtigung-ld.1753922). Wenn man bedenkt, dass der bei weitem überwiegende Teil der öffentlichen Aufkleber und Schmierereien mit politischem Inhalt in Treptow-Köpenick offensichtlich dem linken und linksextremistischen Spektrum zuzuordnen ist, verblüfft die politische Einseitigkeit der Such-, Sammel- und Diffamierungsstelle. Die willkürliche Delegitimierung von legitimen politischen Meinungen, etwa in den Bereichen Sprache, Familie und Migration, die von großen Teilen der Bevölkerung geteilt werden, schaden der Demokratie und der Meinungsfreiheit in unserem Bezirk.

 

r die Verfolgung von gesetzeswidrigem Verhalten sind einzig und allein Polizei und Staatsanwaltschaften zuständig. Ein öffentlicher Pranger, organisiert von linksextremen Aktivisten, ist der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht dienlich, sondern widerspricht ihren Grundsätzen. 

 

Selbst der CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph de Vries hat dies erkannt: "Ein staatlich finanzierter Pranger, mit dem demokratische Meinungen innerhalb einer pluralistischen Gesellschaft angeprangert werden, ist nicht fortschrittlich, sondern totalitär und illiberal und hat auch nichts mit Vielfalt zu tun." (Christoph de Vries, in: Fatina Keilani: Meldestellen wie das Berliner Register schaffen ein Klima der Verdächtigung, nzz.ch, 31.08.2023).  An anderer Stelle ergänzt de Vries: "Wir brauchen keine Petz-Portale wie das Berliner Register, bei denen von der Meinungsfreiheit gedeckte, aber politisch missliebige Äerungen angeprangert und diffamiert werden können." (Christoph de Vries, ebd.)

 

 
 

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