Drucksache - IX/0617  

 
 
Betreff: Bedarfsermittlung von Schulplätzen für autistische Kinder
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0411/24/24
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Linke, SPD, B'90GrüneBzVV
Verfasser:Karin Kant 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Ortsbezüge:Gesamtbezirk
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
14.12.2023 
21. (ordentliche, öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Stellungnahme
10.01.2024 
26. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
14.02.2024 
27. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Teilhabe und Inklusion (B) Stellungnahme
17.01.2024 
8. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Teilhabe und Inklusion (B) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Schule (B) Empfehlung
21.03.2024 
9. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Schule (B) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
18.04.2024 
24. (ordentliche, öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen  (0411/24/24)
Anlagen:
Antrag, 05.12.2023, Die Linke, SPD, B'90Grüne
Beschlussempfehlung,21.03.2024, Schul (B)
Beschluss, 18.04.2024, BzVV

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Zahlen zu autistischen Kindern in Treptow-Köpenick zu erheben, die derzeit beschult oder nicht oder verkürzt beschult werden. In der Bedarfserhebung sollten alle Fälle von verkürzter oder gar keiner Beschulung hervorgehoben werden, die nach § 63 Abs. 2 oder nach § 41 Abs. 3a Berliner Schulgesetz (SchulG Berlin) entschieden wurden. Es sollten ausschließlich Kinder erfasst werden, die eine psychiatrische Diagnose einer Autismus-Spektrum-Störung erhalten haben – unter Wahrung der Kombinationsgebote und -verbote bei Förderschwerpunkten.

Die Bedarfserhebung sollte regelmäßig wiederholt und in Kooperation mit

            dem Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) Treptow-Köpenick und

            der Schnittstelle Schule und Jugend

durchgeführt werden, um die Perspektiven und Erfahrungen in Zuständigkeit und Umsetzung der jeweiligen Fachgebiete der Ämter einzubeziehen. Die Ergebnisse sollten den zuständigen Ausschüssen, dem Jugendhilfeausschuss, dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Teilhabe und Inklusion (B) sowie dem Ausschuss für Schule (B), regelmäßig vorgestellt werden.

 
 

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