Drucksache - IX/0617
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:
Das Bezirksamt wird ersucht, Zahlen zu autistischen Kindern in Treptow-Köpenick zu erheben, die derzeit beschult oder nicht oder verkürzt beschult werden. In der Bedarfserhebung sollten alle Fälle von verkürzter oder gar keiner Beschulung hervorgehoben werden, die nach § 63 Abs. 2 oder nach § 41 Abs. 3a Berliner Schulgesetz (SchulG Berlin) entschieden wurden. Es sollten ausschließlich Kinder erfasst werden, die eine psychiatrische Diagnose einer Autismus-Spektrum-Störung erhalten haben – unter Wahrung der Kombinationsgebote und -verbote bei Förderschwerpunkten. Die Bedarfserhebung sollte regelmäßig wiederholt und in Kooperation mit • dem Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) Treptow-Köpenick und • der Schnittstelle Schule und Jugend durchgeführt werden, um die Perspektiven und Erfahrungen in Zuständigkeit und Umsetzung der jeweiligen Fachgebiete der Ämter einzubeziehen. Die Ergebnisse sollten den zuständigen Ausschüssen, dem Jugendhilfeausschuss, dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Teilhabe und Inklusion (B) sowie dem Ausschuss für Schule (B), regelmäßig vorgestellt werden. |
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