Drucksache - IX/0114  

 
 
Betreff: Kunststofffilterelemente im Müggelsee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA, StadtStraGrüUm
   
Drucksache-Art:Große AnfrageSchriftliche Beantwortung
Ortsbezüge:Bezirksregion 13 Köpenick-Süd
 Bezirksregion 16 Müggelheim
 Bezirksregion 17 Friedrichshagen
 Bezirksregion 18 Rahnsdorf / Hessenwinkel
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Beantwortung
17.03.2022 
6. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
05.05.2022 
7. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung schriftlich beantwortet   
Anlagen:
Große Anfrage, 01.03.2022, CDU
Schriftliche Beantwortung, 20.04.2022, BA

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Seit drei bis vier Jahren werden bevorzugt am Ostufer des Müggelsees periodisch Unmengen von kleinen Plastikfilterelementen angeschwemmt, die offensichtlich in Fischaufzuchtanlagen verwendet werden und der Bakterienbesiedlung zur Wasserfilterung dienen. Von Schwimmern und Wanderern wurden z. T. eimerweise diese Filter am Ufer zwischen dem Strandbad ggelsee und der Grenze des Wasserwerks Friedrichshagen aufgesammelt. Eine Anzeige gegen unbekannt durch das am Müggelsee ansässige IGB Leibnitz Institut für Gewässerökologie wurde nicht weiter verfolgt. Bezirksstadtrat Geschanowski wurde von besorgten Bürgern 2019 auf die Problematik angesprochen. Eine Reaktion erfolgte nicht. Diese Kunststofffilter zersetzen sich im Laufe der Zeit zu Mikroplastik und belasten den Müggelsee auf Dauer.

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass am Ostufer des Müggelsees seit mehreren Jahren Kunststofffilterelemente (siehe Fotos) angeschwemmt werden?
  2. Wurden 2019 vom damals zuständigen Bezirksstadtrat Nachforschungen angestellt und, wenn ja,

-          wurden die genannten Kunststofffilter nachgewiesen und sichergestellt?

-          wurden entsprechende Untersuchungen eingeleitet, um einen möglichen Verursacher zu finden?

-          wurde Anzeige bei der Polizei erstattet?

  1. Wenn keine Erkenntnisse zum Vorgang vorliegen, was will der zuständige Bezirksstadtrat unternehmen, um die illegale Entsorgung von Kunststofffiltern im Müggelsee nachzuweisen und welche rechtlichen Schritte sind dann vorgesehen?
  2. Welche Möglichkeiten sieht der zuständige Bezirksstadtrat, Untersuchungen zu veranlassen, um einen möglichen Eintragungsort im Müggelsee zu finden?

 


Frage 1:

Ist dem Bezirksamt bekannt, dass am Ostufer des Müggelsees seit mehreren Jahren Kunststofffilterelemente angeschwemmt werden?

Antwort:

Ja, das ist dem Bezirksamt durch eingegangene Bürgerbeschwerden bekannt.

Frage 2:

Wurden 2019 vom damals zuständigen Bezirksstadtrat Nachforschungen angestellt und, wenn ja,

        wurden die genannten Kunststofffilter nachgewiesen und sichergestellt?

        wurden entsprechende Untersuchungen eingeleitet, um einen möglichen Verursacher zu finden?

        wurde Anzeige bei der Polizei erstattet?

Antwort: Die Hinweise gingen ab Ende Mai 2019 bis Anfang 2020 im Umwelt- und Naturschutzamt ein. Auf Nachfrage beim damals zuständigen Bezirksstadtrat ist mitgeteilt worden, dass er Nachforschungen angestellt hat. Zuständigkeitshalber wurde der Vorgang an die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Ref. II D (Wasserbehörde) weitergeleitet. Die Wasserbehörde hat mitgeteilt, dass sie damals mehrmals vor Ort war, ohne Kunststoffteilchen anzufinden. Auch bei der Wasserbehörde sind seit 2020 keine Anfragen mehr eingegangen. Eine Sicherstellung/Entsorgung der Kunststoffteile seitens des Bezirksamtes erfolgte nicht.

Seitens des bezirklichen Umwelt- und Naturschutzamtes wurden ab Ende Mai 2019 bis Anfang 2020 trotz Nichtzuständigkeit Recherchen zu möglichen Verursachenden durchgeführt. Es konnten jedoch keine ermittelt werden. Nach Kenntnisstand des bezirklichen Umweltamtes konnten auch von der Wasserbehörde keine Verursachenden ermittelt werden.

Bei der Polizei wurde keine Anzeige erstattet.

Frage 3:

Wenn keine Erkenntnisse zum Vorgang vorliegen, was will der zuständige Bezirksstadtrat unternehmen, um die illegale Entsorgung von Kunststofffiltern im Müggelsee nachzuweisen und welche rechtlichen Schritte sind dann vorgesehen?

Antwort:

Da hier keine Zuständigkeit des Bezirksamtes besteht, erfolgen auch keine weiteren Maßnahmen. Zur Beantwortung dieser Frage sollte eine Anfrage seitens der Fraktion an das Abgeordnetenhaus gestellt werden.

Frage 4:

Welche Möglichkeiten sieht der zuständige Bezirksstadtrat, Untersuchungen zu veranlassen, um einen möglichen Eintragungsort im Müggelsee zu finden?

Antwort:

Dazu hat das Bezirksamt weder die technischen noch die personellen Kapazitäten. Zur Beantwortung dieser Frage sollte eine Anfrage seitens der Fraktion an das Abgeordnetenhaus gestellt werden.

 

 
 

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