Drucksache - VIII/1380  

 
 
Betreff: Die Kreuzung B 96a (Adlergestell) / Glienicker Weg, Köpenicker Straße, planfrei bzw. teilplanfrei umbauen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einz.-BzV (AfD)Einz.-BzV (AfD)
Verfasser:Andreé Bügel 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Ortsbezüge:Bezirksregion 07 Adlershof
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
06.05.2021 
43. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
10.06.2021 
44. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
12.08.2021 
45. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung in der BVV abgelehnt   
Anlagen:
Antrag, 27.04.2021, Einzel-BzV (AfD)

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt von Treptow Köpenick wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, zeitnah diese Kreuzung planfrei bzw. teilplanfrei, d. h. weitgehend kreuzungsfrei, umzubauen, entweder untertunneln oder ein Brückenbauwerk errichten, so dass ein flüssiger Verkehrsablauf auf allen Knotenästen erfolgen kann.

 

 

Begründung:

Die Kreuzung ist sehr häufig überlastet.

Insbesondere kann der von der Autobahnabfahrt "Adlershof" (A 113, Knotenpunkt Nr. 5) und Ernst-Ruska-Ufer kommende Verkehr nicht zügig die Kreuzung passieren. Wartezeiten von mehr als 10 Minuten sind die Regel, obwohl in dem ergänzenden Verkehrsgutachten zu dem Bebauungsplan 9-43 VE (LK Argus GmbH, 21.01.2016) wesentlich kürzere Wartezeiten ausgewiesen wurden.

Als ein Ergebnis der Untersuchung in dem Verkehrsgutachten entfiel einer der Linksabbiegefahrstreifen aus Richtung Grünau in Richtung Ernst-Ruska-Ufer. Dadurch entsteht jetzt zeitweilig erheblicher Stau auf dem verbliebenen Linksabbiegefahrstreifen.

Der Stadtbezirk Treptow - Köpenick plant eine Entlastungsstraße für den Glienicker Weg ab Nipkowstraße über das ehemalige Werksgelände (Bebauungsplan 9-63) zum Adlergestell hin, weil nach dessen Auffassung der Knotenast "Glienicker Weg" überlastetet ist.

Aus Richtung Adlershof wird auf dem Adlergestell aktuell ein Fahrstreifen zugunsten des Fahrradverkehrs eingezogen, was die Leistungsfähigkeit dieser Zufahrt für den MIV entsprechend verringert.

Die Dörpfeldstraße wird derzeit einem Planfeststellungsverfahren unterzogen, mit dem Ziel, für diese Straße die bestmögliche Verkehrsberuhigung zu erzielen.

Infolgedessen wird ein Teil des MIV, von Adlershof kommend (Adlergestell und Rudower Chaussee), als zusätzlicher Linksabbiegeverkehr zum Glienicker Weg hin, auftreten.

Dies alles sind Gründe, die Leistungsfähigkeit dieses Verkehrsknotenpunktes zu verbessern. Da der Knoten derzeit zumindest zeitweilig schon mit einer Umlaufzeit von ca. 120 Sekunden arbeitet, sind mittels Änderungen an den Signalprogrammen kaum noch Verbesserungen möglich, das o. g. Gutachten zeigt dies auch.

Weitere Verbesserungen sind demnach nur mittels kreuzungsfreier Verkehrsführung erzielbar (planfreier oder teilplanfreier Knoten).

Kreuzungsfreie Verkehrsführungen sind erheblich leistungsfähiger, als plangleiche.

Im Ergebnis des planfreien / teilplanfreien Umbaus würden wesentlich kürzere Reisezeiten (mehr als 10 Minuten, siehe oben)  erzielt und es würde ein hoher volkswirtschaftlicher Nutzen durch Kraftstoffersparnis und Verringerung des Schadstoffanfalls erzielt werden. Die ohnehin fragwürdige Umgehungsstraße über das ehemalige Werksgelände, der wohl auch Waldflächen geopfert werden müssten (B-Plan 9-63), entfällt.

In der Antwort auf meine schriftliche Anfrage Nr. 18/18185 vom 10. März 2019 über die "Südliche Verlängerung der TVO in Adlershof" erläutert der Senat, dass er an der Optimierung der Signalisierung arbeitet. Diese Optimierung ist offenbar inzwischen mit der Umsetzung der in dem o.g. Verkehrsgutachten gemachten Vorschläge (u. a. aus Richtung Grünau: Reduzierung auf einen Linksabbiegefahrstreifen zugunsten anderer Richtungen) erfolgt. Laut dem o. g. Verkehrsgutachten sind weitere Verbesserungen (plangleich) nicht möglich.

Die in der Antwort des Senats erwähnte "gewisse Pförtnerfunktion mit dosierender und steuernder Wirkung" für die Kreuzung erachte ich nicht für notwendig, da sich der Verkehr auf der langgestreckten und mehrstreifigen B 96a ausreichend verteilen kann. Bei planfreier / teilplanfreier Führung dürfte auch a priori für die übrigen Knotenäste keine Notwendigkeit der Dosierung und Steuerung bestehen. Im Übrigen sind sogenannte "Prtneranlagen" juristisch umstritten, weil hier zu dem Aspekt der Verkehrsregelung der der Verkehrsbehinderung hinzutritt, wozu der Behörde die Ermächtigungsgrundlage fehlt (die aktuellen RiLSA wurden nicht juristisch überprüft).

 
 

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