Drucksache - V/0620  

 
 
Betreff: Tempo 20 in Alt-Köpenick
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Gr.FDP-Gr.
Verfasser:1. Stefan Förster
2. Bärbel König
Förster, Stefan
Drucksache-Art:AntragÄnderungsantrag
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
25.09.2003 
20. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Vorberatung
22.10.2003 
29. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vertagt   
19.11.2003 
31. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr im Ausschuss abgelehnt   
BVV Treptow-Köpenick Vorberatung
18.12.2003 
23. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Vorberatung
Anlagen:
Antrag, 04.09.2003, FDP-Gr.
Beschlussempfehlung, 19.11.2003, StaV
Änderungsantrag, 04.12.2003, FDP-Gr.

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin wolle beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, bei den im Rahmen der Lärmminderungsplanung für Tempo 10 vorgesehenen Straßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 20 heraufzusetzen.

 

 

 

Begründung:

Das deutlich geschwindigkeitsreduzierte Fahren in den dafür vorgesehen Bereichen Alt-Köpenicks wird prinzipiell begrüßt. Allerdings ist es einigen Fahrzeugen schon aus technischen Gründen nicht möglich, eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h einzuhalten. Um dadurch nicht schon ungewollte Geschwindigkeitsübertritte zu provozieren, die bei den betroffenen Autofahrern nur Unmut auslösen würden, sollte die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h heraufgesetzt werden. Auch mit dieser Möglichkeit würde den ursprünglichen Intentionen der Lärmminderung deutlich Rechnung getragen.

 

Änderungsantrag

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin wolle beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, auf den Straßen Alt-Köpenicks, auf denen Straßenbahnen und Busse verkehren, die im Rahmen des Lärmminderungsplanes für den MIV vorgesehene Geschwindigkeit von 10 km/h heraufzusetzen zu lassen.

 

 

Begründung:

Wie im Stadtplanungsausschuss am 19.11.2003 zu erfahren war, dürfen Busse und Straßenbahnen weiterhin mit 30 km/h die Altstadt Köpenick passieren. Es erscheint daher grotesk und der immer wieder geforderten Beschleunigung der Fahrzeiten des ÖPNV abträglich, wenn aufgrund der gemeinsamen Fahrstrecke der MIV die Fahrzeuge des ÖPNV spürbar ausbremst.

 
 

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