Drucksache - VIII/1251
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass dieser zur Sicherstellung einer bestmöglichen Entwicklung und Entfaltung aller Schülerinnen und Schüler das Tragen von weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist, für vorpubertäre Kinder bis einschließlich Klasse 6 in öffentlichen Berliner Schulen untersagt.
Begründung: Immer wieder werden in unserer Gesellschaft junge, unmündige Muslima von ihren Eltern gezwungen, ein Kopftuch zu tragen. Leider haben auch sämtliche Aufklärungskampagnen in diesem Milieu versagt, so dass insbesondere das Recht der Mädchen auf eine unbeschwerte Kindheit zunehmend in Gefahr ist. Das Kopftuch ist nun einmal kein einfaches modisches Accessoire, sondern oftmals ein Ausdruck von Zwang und Unterdrückung. Diese Situation hat sich seit der anhaltenden Flüchtlingskrise gerade für die Mädchen noch einmal drastisch verschärft, als hunderttausende junge Männer aus islamischen Ländern in unser Land geströmt sind und ihre archaischen Verhaltensweisen gegenüber Frauen importiert haben. Gerade in solchen Ländern wird das Kopftuch vielmehr als ein Signal verstanden, ungestraft Frauen auf offener Straße auch körperlich zu belästigen. Hier gilt es, als säkularer Staat mit den geeigneten Mitteln entgegenzuwirken und zumindest in den Schulen Schutzräume auch für junge Mädchen aus streng islamischen Elternhäusern zu schaffen. |
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