Die Bezirksverordnetenversammlung möge den in der Sitzung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick am 17.11.2020 gefassten Beschluss Nr. 464/20 über die Ausübung des Vorkaufsrechtes zugunsten eines Dritten für das Grundstück Britzer Straße 21-23 innerhalb · des sozialen Erhaltungsgebietes "Niederschöneweide" zur Kenntnis nehmen. Der Beschluss erfolgt vorsorglich zur Fristwahrung, für den Fall, dass es nicht zur Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung durch die Erwerberin kommt und eine Bezuschussung durch die Senatsverwaltung für Finanzen für den Vorkauf des Grundstückes gesichert ist.