Drucksache - VIII/1199  

 
 
Betreff: Bebauungsplanverfahren 9-59 "Ostendstraße"
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0759/37/20
 Ursprungaktuell
Initiator:StaBBzVV
   
Drucksache-Art:Antrag (dringl.)Beschluss
Ortsbezüge:Bezirksregion 05 Oberschöneweide
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
24.09.2020 
37. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen  (0759/37/20)
Anlagen:
Antrag, 21.09.2020, StaB
Beschluss, 24.09.2020, BzVV

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 9-59 "Ostendstraße" den weiteren Sanierungs- und Neubauprozess unter folgenden Kriterien zu begleiten, dass:

-            mit dem Investor ein Denkmalschutzrechtlicher Vertrag über den Erhalt der Denkmalschutzsubstanz abgeschlossen wird, der eine Sanierungsverpflichtung für die Denkmale auf der Basis eines denkmalpflegerischen Gesamtkonzeptes enthält (nach Entscheidungen des Landesdenkmalamts zur Denkmalwertprüfung bislang nicht in die Denkmalliste eingetragener baulicher Anlagen);

-            das Bezirksamt in Abstimmung mit dem Investor und im Sinne des Bebauungsplanverfahrens die Herstellung des öffentlichen Uferwanderweges an der Spree dauerhaft und in der üblichen Breite sichert;

-            die verkehrlichen Auswirkungen des Gesamtvorhabens auf den Ortsteil Oberschöneweide und den überörtlichen Verkehr eingehend geprüft werden;

-            r den Fall, dass Gebäude F nicht als Denkmal anerkannt wird, das Bezirksamt die Umsetzung der Bauanträge nach § 34 BauGB als bautechnische und funktionelle Einheit ermöglicht, sofern der Vorhabenträger das Planerfordernis anerkennt und über einen dreiseitigen Planungsleistungs- und Kostenübernahmevertrag, der nach der Entscheidung des LDA abzuschließen ist, sowie einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens absichert.

Sollten die vereinbarten Punkte nicht eintreten oder realisiert werden, so sollen keine Genehmigungen nach § 34 BauGB durch das Bezirksamt erteilt werden. Weitere Sicherungsinstrumente der Planung wie bspw. die Erteilung einer Veränderungssperre können weiterhin angedacht werden.

Der Ausschuss bekräftigt seine Auffassung, dass ein Bebauungsplanverfahren für das weitreichende Areal der "Ostendstraße" erforderlich ist.

Das Bezirksamt wird gebeten, dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen regelmäßig zum Stand des Bebauungsplanverfahrens zu berichten.

 

 
 

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