Drucksache - VIII/0917  

 
 
Betreff: Rückkehrberatung im Bezirk installieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDInt
Verfasser:Andrea Lorenz 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Ortsbezüge:Gesamtbezirk
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
14.11.2019 
30. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und gesellschaftliche Vielfalt Stellungnahme
27.11.2019 
29. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und gesellschaftliche Vielfalt im Ausschuss abgelehnt   
Integrationsausschuss Empfehlung
09.01.2020 
25. (öffentliche) Sitzung des Integrationsausschusses im Ausschuss abgelehnt   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
30.01.2020 
32. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Anlagen:
Antrag, 05.11.2019, AfD
Beschlussempfehlung, 09.01.2020, Int

In der Sitzung der BVV am 14.11.2019 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Integrationsausschuss (federführend) sowie an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und gesellschaftliche Vielfalt (mitberatend) überwiesen:

 

 Drs. VIII/0917

Das Bezirksamt wird ersucht, im Bezirksamt eine Anlaufstelle für rückkehrwillige Ausländer zu schaffen, in der individuelle Förderbedarfe der Rückkehrer ermittelt und niedrigschwellig vorgehaltene Informationen zur Rückkehrberatung und Unterstützungsleistungen angeboten werden. In dieser Anlaufstelle sollten folgende Unterstützungsangebote integriert werden:

  1. Rückkehrberatung für finanzielle Unterstützung (z. B. bei den verschiedenen Starthilfe-Programmen wie "Starthilfe Plus", REAG, GARP und ERRIN);
  2. Unterstützungsberatung aus o. g. Programmen bei Reintegration in den Bereichen Wohnen und medizinische Versorgung;
  3. Unterstützungsberatung aus o. g. Programmen bei Ausbildung und Studium in den Herkunftsländern, insbesondere für Frauen;
  4. Betreuung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere bei der Reintegration in die Schulen der Herkunftsländer, Förderung der Muttersprache;
  5. Öffentlichkeitsarbeit zur Bekanntmachung dieser Angebote in mehreren Sprachen in Unterkünften, in verschiedenen, speziell für Ausländer angebotenen Kursen der VHS etc.;
  6. Stelle für Datenerhebung bei Missbrauchsfällen.

 

Der Integrationsausschuss hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 09.01.2020 unter Beachtung der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und gesellschaftliche Vielfalt abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (3:9:0) die Ablehnung des Antrages.

 

 
 

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