Drucksache - VIII/0556  

 
 
Betreff: Keine Anwendung des Sonderbaurechts für Flüchtlingsunterkünfte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDStaB
Verfasser:Denis Henkel 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Ortsbezüge:Gesamtbezirk
 Bezirksregion 09 Altglienicke
 Bezirksregion 14 Allende-Viertel
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
27.09.2018 
19. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Empfehlung
17.10.2018 
23. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen im Ausschuss abgelehnt   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
15.11.2018 
21. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Anlagen:
Antrag, 18.09.2018, AfD
Beschlussempfehlung, 17.10.2018, StaB

In der Sitzung der BVV am 27.09.2018 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen überwiesen:

 

 Drs. VIII/0556

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, etwaige geplante Unterkünfte für Flüchtlinge in Treptow-Köpenick nicht unter Anwendung der Sonderregelungen des § 246 BauGB zu errichten.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 17.10.2018 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (2:10:0) die Ablehnung des Antrages.

 
 

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