Drucksache - VIII/0185
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt die Berichtigung des § 6 der „Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Alt-Treptow“ im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin“ vom 24.06.2016 (GVBL vom 08.07.2016, S. 413) wie folgt:
§ 6 Verletzung von Vorschriften (1) Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss
innerhalb eines Jahres seit Verkündung dieser Verordnung gegenüber dem Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin schriftlich geltend machen. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Fristen werden die in den Nummern 1 bis 3 genannten Verletzungen oder Mängel gemäß § 215 Absatz 1 BauGB und gemäß (2) Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind. Nach Inkrafttreten der Berichtigung der Verordnung ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
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