Drucksache - VIII/0110  

 
 
Betreff: Erneuter Eklat um Fotoausstellung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:1. Peter Groos
2. Marc Oliver Ram
3. Irina Vogt
 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Ortsbezüge:Gesamtbezirk
 Bezirksregion15 Altstadt / Kietz
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Beantwortung
02.03.2017 
5. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
30.03.2017 
6. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung beantwortet   
Anlagen:
Große Anfrage dringl., 28.02.2017, SPD

  1. Welche rechtlichen Begründungen lagen dem Vorhaben des Bezirksamtes, erneut Einschränkungen bei der Bildauswahl der geplanten Fotoausstellung zum 23. Fotoclub Forum Berlin vorzunehmen, zugrunde und auf welcher Rechtsnorm gründete dabei insbesondere die Bewertung, dass Kinder- und Jugendschutzbelange sowie Arbeitnehmerschutzrechte bei einem Zustandekommen der Ausstellung verletzt worden wären?
  2. Mit der Verletzung welcher ihrer Rechte haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Ablehnung von „Aktdarstellungen“ am 9. Februar 2017 begründet?
  3. Wie viele der acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die „Aktdarstellungen“ am 09. Februar 2017 abgelehnt haben, hätten im Falle einer Durchführung des „23. Foto Klub Forum Berlin 2017“ Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit diesem erbringen müssen?
  4. Welche Bedeutung hat der zu diesem Sachverhalt schon bestehende BVV-Beschluss „nstlerische Freiheit gewährleisten Zensur vermeiden“ vom Dezember 2010 für das Bezirksamt?
  5. Sollten aus der Sicht des Bezirksamtes rechtliche Belange gegen die Umsetzung des BVV-Beschlusses von 2010 klar geworden sein, weshalb wurde die BVV damals nicht zeitnah darüber in Kenntnis gesetzt?
  6. Wie bewertet das Bezirksamt die von Bezirksstadträtin Cornelia Flader in ihrer Stellungnahme ausgeführten Begründungen mit Blick auf die Tatsache, dass das Foto Klub Forum Berlin viele Jahre unbeanstandet und erfolgreich im Rathaus Köpenick stattfinden konnte?
  7. Warum haben die in der Stellungnahme der Stadträtin Cornelia Flader angeführten schutzwürdigen Belange Dritter, so von Kindern und Jugendlichen und Beschäftigten, nicht bereits in den vielen Jahren zuvor eine Rolle gespielt?
  8. Gab es bereits Ausstellungen in Dienstgebäuden des Bezirksamtes, die den Kinder- und Jugendschutz gefährdeten und wann fanden diese statt?
  9. Warum hat das Bezirksamt, obwohl es von potentiellen Gefährdungen des Kinder- und Jugendschutzes sowie der Arbeitnehmerschutzrechte durch unkuratierte Ausstellungen in den Fluren des Rathauses Köpenick ausging, weder nach den Vorgängen um die Foto Klub Foren in den Jahren 2010 bzw. 2016 noch aus Anlass anderer Ausstellungen, die nach Auffassung des Bezirksamtes den Kinder- und Jugendschutz gefährdeten oder auch ohne derartigen konkreten Anlass die vertraglichen Regelungen zu diesen Ausstellungen mit dem Ziel angepasst, in diesen eine kuratorische Verantwortung des Amtes für Weiterbildung und Kultur festzuhalten?

10. Wer entscheidet auf welcher Basis im Bezirksamt darüber, ob ein Ausstellungsgegenstand kinder- und jugendgefährdend ist?

11. Ist die Ausstellung eines nackten Körpers nach Auffassung des Bezirksamtes per se  jugendgefährdend und wie unterscheidet das Bezirksamt dabei zwischen Akten, erotischer Kunst und Pornographie?

12. re es (abseits versicherungsrelevanter Fragen) nach Auffassung des Bezirksamtes grundtzlich möglich, berühmte Kunstwerke, wie "Die Erschaffung Adams" von Michelangelo oder das berühmte Foto "Die Kommune 1" von Thomas Hesterberg in den Dienstgebäuden des Rathauses auszustellen?

13. Wie bewertet das Bezirksamt vor dem Hintergrund der schon im letzten Jahr überaus kritischen Medienberichterstattung die Folgen der nun ausgelösten Diskussion um die nicht stattfindende Ausstellung für den Kulturstandort Treptow-Köpenick?

14. Wie begegnet das Bezirksamt dabei insbesondere Vorwürfen, die aus der Kunst- und Kulturszene an dem Vorgehen des Bezirksamtes schon im letzten Jahr geäert wurden und nun erneuert werden?

 
 

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