Drucksache - VII/1264  

 
 
Betreff: Zeitgemäße Fortführung denkmalgeschützter Industrietradition im B-Plan 9-58 ("Rathenau-Hallen")
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:StaTStaT
   
Drucksache-Art:Antrag (dringl.)Antrag (dringl.)
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
03.03.2016 
44. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau Empfehlung
16.03.2016 
52. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau im Ausschuss zurückgezogen   
Anlagen:
dringl. Antrag, 25.02.2016, BzVV

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Entwicklung des Bebauungsplanes 9-58 den Fokus auf die Sicherung und Entwicklung von gewerblichen Nutzungen sowie die Sicherung und qualifizierte Weiterentwicklung des Industriedenkmal-Ensembles zu legen.

Primäres Ziel der städtebaulichen Entwicklung soll die Stärkung von Kreativwirtschaft, Kunst, Kultur, Dienstleistung, sowie Wissenschaft und Forschung (inklusive eines Kongresszentrums) sein.

Der sich ausder Nutzung ergebende Bedarf an Flächen für Stellplätze für Kfz und Fahrräder ist innerhalb des B-Plangebietes zu realisieren.

Sonstige Nutzungen insbesondere Wohnnutzung sollen nur ausgewiesen werden, wenn sie der übergeordneten Entwicklung nicht entgegenstehen, diese gefährden oder einschränken.

Die Wohn- und Gewerbeflächen sind deutlich räumlich voneinander abzugrenzen.

Die BVV erwartet bei Beibehaltung der Unterordnung von Wohnungsbau unter die oben genannten Prioritäten dass ein Anteil der vorgesehenen Wohnungen von 25% im niedrigen Preissegment bis max. 6,50 € / qm realisiert wird. Im Rahmen der Bauplanung ist im städtebaulichen Vertrag eine Bauabfolge festzuschreiben, die eine vorrangige Sanierung des bestehenden Denkmals gewährleistet und nachlaufenden Wohnungsbau beinhaltet. Für die Denkmalsanierung ist ein denkmalpflegerisches Fachgutachten Voraussetzung; hierfür sind entsprechende Fördermittel zu nutzen.

Die öffentliche Zugänglichkeit des Geländes und des Uferweges sowie der Sichtachsen von der Wasserseite auf das Industriedenkmal sind zu sichern und zu entwickeln. Der Uferweg soll vor den Gebäuden entlanggeführt werden und der vorhandene Baumbestand ist zu erhalten.

in diesem Zuge erwartet die BVV die Überprüfung von Größe und Anordnung der derzeit für den Bereich in Wassernähe vorgeschlagenen Baukörper, insbesondere des Baukörpers 59a, um eine Art Platzcharakter mit Aufenthaltsqualität für das Quartier und für die Öffentlichkeit am Ufer zu schaffen und den Blick in das Industrieensemble von der Spree aus weiterhin zu gewährleisten.

Neben den Festlegungen im B-Planverfahren erwartet die BVV, dass die Arbeitsmöglichkeiten für die dort bereits ansässigen Künstler/innen und Unternehmen zu in der freien Kunst- und Kulturszene lokal üblichen Konditionen vertraglich langfristig gesichert werden. Diese Flächen sind entsprechend dem heutigen Stand bei mindestens gleichbleibendem Anteil an·der Gesamtfläche r Ateliers festzuschreiben bzw. über eine Sondergebietsnutzung Kultur zu sichern.

 
 

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