Drucksache - V/0046  

 
 
Betreff: Stasiüberprüfung der Bezirksverordneten
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:025/04/02
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzVV
   
Drucksache-Art:BeschlussVorlage zur Kenntnisnahme
   Beitritt:CDU
   Bü/Gr-Gr.
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Vorberatung
21.02.2002 
4. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen  (025/04/02)
18.05.2006 
50. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Anlagen:
Änderungsantrag, 21.02.2002, PDS
Antrag, 11.02.2002, SPD
Beschluss, 22.02.2002, BzVV
Vorlage zur Kenntnisnahme, 11.05.2006, BzVV

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin wolle beschließen:

 

 

Die BVV beschließt, dass für alle Bezirksverordneten der BVV Treptow-Köpenick von Berlin, sofern sie vor 1971 geboren sind, die Überprüfung bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik auf Mitarbeit beim ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit beantragt wird.

 

Die BVV wendet dabei folgende Verfahrensweise an:

Der Vorsteher der BVV beantragt bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR die Überprüfung der Mitglieder der BVV auf offizielle und inoffizielle Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit der DDR.

Nach Eingang der behördlichen Bescheide erhalten die betroffenen Fraktionen bzw. Bezirksverordneten angemessene Zeit und Gelegenheit, zum Befund der behördlichen Bescheide Stellung zu nehmen und gegebenenfalls Konsequenzen aus möglichen Belastungen zu ziehen.

Danach wird unter Leitung des BVV-Vorstehers mit jeweils einem Vertreter der Fraktionen in nichtöffentlicher Sitzung ein Votum zur Kenntnisnahme der BVV formuliert; das Votum soll keine Namen von eventuell belasteten Bezirksverordneten enthalten.

 

 

Berlin, den 11.02.2002

 

 

 

 

 

Vorsitzende der Fraktion der SPD

Heidrun Meißner

 

 

Änderungsantrag

 

  1. Es wird ein Ehrenrat der BVV eingesetzt, der das Verfahren zur Überprüfung der Mitglieder der BVV von Treptow-Köpenick auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit durchführt.
  2. Der Ehrenrat besteht aus dem Vorsteher der BVV als Vorsitzendem, seinem Stellvertreter und den Fraktionsvorsitzenden. Die Überprüfung ist nicht öffentlich durchzuführen und die Mitglieder des Ehrenrates sind über die Wahlperiode hinaus zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Ehrenrat trifft seine Entscheidungen mit Zweidrittelmehrheit.
  3. Die Überprüfung erfolgt, wenn ein Mitglied der BVV sie schriftlich für sich beantragt oder schriftlich in sie einwilligt. Nach Antrag oder Einwilligung bittet der Vorsitzende (Vorsteher) die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR um die Beantwortung folgender Frage:
    “Liegen Ihrer Behörde Erkenntnisse über eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit oder politische Verantwortung der betreffenden Mitglieder der BVV Treptow-Köpenick für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit vor?”
    Die Bundesbeauftragte wird gebeten, die Erkenntnisse dem Vorsteher der BVV mitzuteilen. Der Vorsteher der BVV erklärt gegenüber der Bundesbeauftragten, dass die Daten ausschließlich zum Zwecke der Überprüfung im Sinne des Beschlusses verwendet werden.
  4. Der Vorsteher der BVV teilt zunächst dem Mitglied der BVV und dem jeweiligen Fraktionsvorsitzenden die übermittelten Ergebnisse der Anfrage unverzüglich schriftlich mit.
  5. Das betroffene Mitglied erhält Gelegenheit die Akten einzusehen, Gegendarstellungen geltend zu machen und gegebenenfalls eine nochmalige Überprüfung zu beantragen. Es kann sich einer Vertrauensperson bedienen.
  6. Nach Ablauf von 8 Wochen nach Erhalt des ersten Prüfergebnisses übergibt der Vorsteher die Ergebnisse den Mitgliedern des Ehrenrates. Der Ehrenrat nimmt die Bewertung der Erkenntnisse vor. Vor Abschluss der Bewertung sind die Erkenntnisse mit der/dem Betroffenen zu erörtern. Nach Abschluss der Bewertung gibt der Ehrenrat eine auf den Einzelfall bezogene Empfehlung an das Mitglied der BVV und seinen jeweiligen Fraktionsvorsitzenden ab. Eine Aufforderung zur Mandatsniederlegung darf nur erfolgen, wenn die/der Betroffene ein Verbrechen begangen hat oder gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat. Das weitere Verfahren bleibt den Fraktionen anheim gestellt. Bewertet der Ehrenrat die Erkenntnisse als unbedenklich wird auch dieses Ergebnis der/dem Betroffenen und seiner/seinem Fraktionsvorsitzenden mitgeteilt.
  7. Bewertet der Ehrenrat die Erkenntnisse als nicht unbedenklich, wird dieses Ergebnis nebst einer Empfehlung dem Mitglied der BVV und seiner/seinem Fraktionsvorsitzenden mitgeteilt. Diese Entscheidung wird vom Vorsteher der BVV begründet. Auf Verlangen ist dem betroffenen Mitglied der BVV die Möglichkeit einer anschließenden Erklärung in angemessenem Umfang zu geben.
  8. Werden nach Abschluss der Überprüfung des Ehrenrates neue Tatsachen bekannt, befasst sich hiermit der Ehrenrat erneut.

 

 

Berlin, den 21. 02. 2002

 

Vorsitzender der Fraktion der PDS

Ernst Welters

 

 

 
 

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