Drucksache - VII/0797
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:
Entsprechend § 34 Abs. 4 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) in der derzeit gültigen Fassung wählt die BVV folgende Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten für die Dauer von 2 Jahren entsprechend § 34 Abs. 3 AZG: .
zu b) Vertreterin der Gewerkschaften
Frau Gabriela Pingel (39/6/4) dbb Beamtenbund und Tarifunion Berlin
zu c) Vertreterin von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen
Frau Jean Tied (M/2/0) DER PARITÄTISCHE BERLIN
zu d) Vertreterin von Organisationen, die sich für die Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden
Frau Irina Upravitelev (M/2/0). |
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