Drucksache - VII/0794  

 
 
Betreff: Bürgerfragestunde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bürgerinnen und BürgerBürgerinnen und Bürger
   
Drucksache-Art:BürgerfragestundeBürgerfragestunde
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Beantwortung
18.09.2014 
30. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Anlagen:
Bürgerfragen, 15.09.2014, Bürgerinnen und Bürger

BF 174/VII   Herr Widder              Thema: Grundwassermanagement

  1. Welchen Standpunkt vertritt die BVV gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung, die sich derzeit von einem Berlin-weiten Grundwassermanagement verabschiedet, bestehende Gesetze - § 37a BWG und Grundwassersteuerungsverordnung- ignoriert und "lokale Lösungen" eines Grundwassermanagements vorbereitet, beginnend derzeit mit einem Pilotprojekt in Rudow (Einzugsgebiet des Wasserwerks Johannisthal), in dem sie lediglich "Hilfe zur Selbsthilfe" anbietet, Umsetzung, laufenden Betrieb, sowie die Kosten den Bürgern der betroffenen Gebiete selbst überlassen werden sollen?
  2. Warum fordert die BVV die von Abgeordnetenhaus, BWB und zuständiger Senatsverwaltung in 2000/2001 getroffenen Zusagen zur Ertüchtigung des Wasserwerks Johannisthal und Wiederinbetriebnahme nach Altlastensanierung in 2009, später 2014/15 nicht ein, wohlwissend, dass ein weiteres Reduzieren , bzw. Einstellen der Grundwasserförderung (seit zeitweiliger Außerbetriebnahme des Wasserwerks wird weiter über die Wasserwerksbrunnen Grundwasser gefördert und in den Teltowkanal abgeschlagen, um ein weiteres Ansteigen der Grundwasserpegel bzw. die Rückentwicklung in das Sumpfgebiet-vor 1901- zu verhindern) an Wohnbebauung und Infrastruktur massivste Schäden nach sich ziehen würde?
  3. Wie sollen Wohngebäude und deren Haustechnik - z.B. die Reihenhäuser der denkmalgeschützten Bruno-Taut-Siedlung in Johannisthal - vor steigendem Grundwasser nachträglich geschützt werden, da die zuständige Senatsverwaltung als Ergebnis des "Runden Tischs Grundwassermanagement" - der 2012 3x tagte - wegen geschätzt hoher Grundwassermanagementkosten von 95 Mio €, die durch 10-fach höhere Kosten für den Grundwasserabschlag als derzeit und Annahme eines massiv sinkenden Wasserverbrauchs (trotz stetig wachsender Bevölkerung) untersetzt werden und real maximal im einstelligen Bereich liegen, also über Einnahmen des Grundwasserentnahmegeldes (0,31€/m³; ~55 Mio €/a) finanziert werden könnten, die Betroffenen selbst in der Pflicht sieht, da sie nach heutiger Bauordnung ihre Gebäude gegen Grundwasser schützen müssten?

 

BF 175/VII   Frau Seipold              Thema: Grünauer Straße

  1. Wo zahlt die Fa. Rose, deren Fuhrpark sämtlich nicht in Berlin, sondern in Köln zugelassen ist, ihre Steuern und deckt diese Firma ihren Arbeitskräftebedarf u. a. durch das anliegende Abschiebegefängnis?
  2. Ist im Bereich Grünauer Str. jemals die Staubbelastung gemessen worden bzw. in welcher Form wird die von der Firma produzierte Abluft (u.a. nachts) überprüft?
  3. Welche Möglichkeiten gibt es auf Bezirksebene ggf. auf den Länderfinanzausgleich Einfluss zu nehmen?
 
 

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