Drucksache - V/0474
In der Sitzung der BVV am 27.03.03 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen:
Drs. V/474 Änderungen der Geschäftsordnung können nur nach vorausgegangener Beratung im Geschäftsordnungsausschuss beschlossen werden. Die Änderung ist als Abs. 3 dem § 59 zuzuordnen.
Der Geschäftsordnungsausschuss hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 14.05.2003 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich die Annahme des Antrages in der nachfolgenden geänderten Fassung:
§ 60 der GO wird wie folgt geändert: Änderungen der Geschäftsordnung können nur nach vorausgegangener Beratung im Geschäftsordnungsausschuss beschlossen werden. |
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