Drucksache - VII/0758
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Einvernehmen mit den benannten Vertrauenspersonen einen Termin für den Bürgerentscheid gegen Parkraumbewirtschaftung festzusetzen, der außerhalb der Schulferien liegt und nicht an Schulferien grenzt, und eine Zusammenlegung mit der nächsten Abstimmung oder Wahl im Bezirk anzustreben.
Begründung: Sollte das Beteiligungsquorum am letzten Wochenende vor Schuljahresbeginn verfehlt werden, haftet dem Bürgerentscheid wegen des Zeitpunkts ein Legitimationsmangel und der Makel der Trickserei an und schafft somit nicht die Klarheit, die im Sinne von Befürworterinnen und Befürwortern und Gegnerinnen und Gegnern von Parkraumbewirtschaftung sein dürfte. Zudem zeichnet sich eine Kostenexplosion ab. Schon die bisher vorhergesagten sehr hohen Kosten von 110.000 Euro werden offenbar deutlich überschritten. Eine Zusammenlegung mit der nächsten Wahl oder Abstimmung würde sich beteiligungsfördernd und kostenschonend auswirken. Wie Peter Ottenberg in seiner Kommentierung des Bezirksverwaltungsgesetzes feststellt, handelt es sich bei der Frist von vier Monaten, innerhalb der ein Bürgerentscheid zu erfolgen hat, um eine Schutzvorschrift für die Einwohnerschaft, um eine politisch motivierte Verzögerung zu verhindern. Eine Verschiebung des Bürgerentscheids im Sinne des Antrags liegt jedoch gleichermaßen im Interesse von Einwohnerschaft und von Bezirksverordnetenversammlung und Bezirksamt und sollte daher einvernehmlich vorgenommen werden. |
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