Drucksache - VII/0564  

 
 
Betreff: Neuwahl von 2 Mitgliedern des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0323/23/13
 Ursprungaktuell
Initiator:BzVVBzVV
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
14.11.2013 
23. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)  (0323/23/13)
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung, 30.10.2013, BzVV
Beschluss, 14.11.2013, BzVV

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

 

Entsprechend § 34 Abs. 4 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) in der derzeit gültigen Fassung wählt die BVV die Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten für die Dauer von 2 Jahren.

 

Entsprechend § 34 Abs. 3 AZG besteht der Beirat aus

a)              3 Bezirksverordneten

b)              1 Vertreter der Gewerkschaften

c)              3 Vertretern von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen

d)              2 Vertretern von Organisationen, die sich für die Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Wahl von 1 Mitglied zu c) und 1 Mitglied zu d) erforderlich.

Es wurden gewählt:

zu c)              Frau Dr. Barbara Demanowski (28 Stimmen)

zu d)              Frau Monika Heidemann (30 Stimmen)

 
 

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