Drucksache - VI/1439
Zu der o. g. Großen Anfrage wird wie folgt Stellung genommen: Vorbemerkung: Die Berliner Pflegestützpunkte stehen in einer gemeinsamen Trägerschaft der Gesamthand der Pflege- und Krankenkassen (repräsentiert durch ihre Landesverbände) einerseits und dem Land Berlin andererseits. Das Land Berlin ist an allen Pflegestützpunkten beteiligt. Es hat seine Aufgaben, die sich aus der geschäftsführenden Trägerschaft ergeben auf die (ehemaligen) Koordinierungsstellen Rund ums Alter delegiert. Das Sozialamt hat deshalb zur Beantwortung der Großen Anfrage die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie die Pflegestützpunkte um Zuarbeit zur Beantwortung gebeten. Zu 1.: Hierzu führt der Pflegestützpunkt in der Spreestraße 6 aus: In Treptow-Köpenick befinden sich derzeit 2 Pflegestützpunkte. Der Pflegestützpunkt in der Spreestraße 6 ist hervorgegangen aus der Koordinierungsstelle Rund ums Alter Treptow- Köpenick in Trägerschaft von Albatros gGmbH. Die Arbeitsaufnahme als Pflegestützpunkt im Sinne des § 92 c SGB XI hat mit Unterschrift des Landesrahmenvertrages und des Pflegestützpunktvertrages im September 2009 begonnen. Die AOK Berlin-Brandenburg – Die Gesundheitskasse hat übergangsweise, längstens bis zum 31.12.2011, im Bezirk Treptow-Köpenick einen Pflegestützpunkt eingerichtet, nachdem der Bezirk unentgeltlich ausgestattete Büroräume zur Verfügung gestellt hat. Laut Allgemeinverfügung ist für das Land Berlin bis 2011 die Errichtung von insgesamt 36 Pflegestützpunkten – ein Pflegestützpunkt je 95.000 Einwohnerinnen und Einwohner – vorgesehen. Die Verteilung über die Bezirke ist nicht näher ausgeführt. Gegenwärtig gibt es 28 Pflegestützpunkte im Land Berlin. Wann, wo und in welchem Zeitraum die Einrichtung weiterer Pflegestützpunkte geplant sind, ist hier nicht bekannt. Zu 2.: Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales nimmt dazu wie folgt Stellung: Die Finanzierung der Pflegestützpunkte ergibt sich aus § 6 des zwischen dem Land Berlin und den Landesverbänden der Pflege- und der Krankenkassen abgeschlossenen „Landesrahmenvertrages gemäß § 92 c Abs. 8 SGB XI“ (LRV). Danach werden die für den Betrieb der Pflegestützpunkte erforderlichen Aufwendungen, sowie sie nicht die Pflegeberatung betreffen, von den Trägern der Pflegestützpunkte grundsätzlich anteilig getragen. Um eine aufwändige Erfassung und Zuordnung einzelner Aufwendungen zu vermeiden, werden die entstehenden Aufwendungen unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten grundsätzlich pauschaliert: 3 Die Kosten für das Personal und die Sachaufwendungen der ehemaligen Koordinierungsstellen Rund ums Alter werden weiterhin vom Land Berlin übernommen. Eine Übernahme der Personal- und Betriebskosten durch die Pflege- und Krankenkassen erfolgt nicht. Das Land Berlin stattet die ehemaligen Koordinierungsstellen Rund ums Alter mit durchschnittlich 2,5 Vollzeitstellen und einem Personal- und Sachkostenaufwand von 133.500 € p.a. je (ehemaliger) Koordinierungsstelle und einem Gesamtvolumen von 1.602.000 € aus. Die Pflege- und Krankenkassen statten die weiteren Pflegestützpunkte einschließlich der bis zum 31.12.2011 zu errichtenden Pflegestützpunkte ebenfalls durchschnittlich mit 2,5 Vollzeitstellen aus. Die Kosten für die Sachaufwendungen und das Personal zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI in den von den Pflege- und Krankenkassen errichteten Pflegestützpunkten werden von den Pflege- und Krankenkassen getragen. Die Kosten für die Sachaufwendungen für zeitlich begrenzte Sprechstunden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirke zur Beratung in Fragen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII werden von den Pflege- und Krankenkassen getragen. Der Pflegestützpunkt in der Spreestraße 6 teilt hierzu mit: Der Pflegestützpunkt in der Spreestraße 6 in geschäftsführender Trägerschaft des Landes Berlin wird finanziert über Festbetragsfinanzierung auf Grundlage der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und §§ 48, 49 und § 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie auf Grundlage des § 3 und § 4 Abs. 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Land Berlin, der Arbeiterwohlfahrt Landesverband Berlin e. V. (AWO), dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPW) und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts „LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin – Förderung und Entwicklung von Projekten der sozialen Versorgung in Berlin“ vom 20.12.2005. Die Finanzierung läuft bis 31.12.2010. Laut Landesrahmenvertrag ist eine erstmalige Kündigung des Vertrages zum Jahresende 2011 vorgesehen. So ist davon auszugehen, dass eine Finanzierung der landesseitig errichteten Pflegestützpunkte gesichert ist. Über die weitere Finanzierung ist nichts bekannt. Anzumerken ist, dass der Pflegestützpunkt in der Spreestraße 6 im Vergleich zu allen anderen landesseitig errichteten Pflegestützpunkten unterfinanziert ist. So entspricht das Budget dieses Pflegestützpunktes im Jahr 2010 rund 70 % der vollfinanzierten Pflegestützpunkte des Landes bei gleichem Zuwendungsbescheid, Leistungsmodulen und Aufgaben. Die notwendige technische und räumliche Ausstattung und die benötigten Sachmittel zur Erfüllung der erweiterten Aufgabenstellung hinsichtlich Tätigkeit in den Pflegestützpunkten sollen über die einmalige Anschubfinanzierung der Pflegestützpunkte realisiert werden (Anschubfinanzierung nach § 92c Abs. 5 SGB XI). Aufgrund vieler offenen Fragen und sich mehrfach geänderter Rahmenbedingungen zur Antragstellung und Mittelverwendung der Anschubfinanzierung durch den GKVSpitzenverband, sind die vom Land Berlin beauftragten Pflegestützpunkt-Träger gezwungen, die notwendigen Ausgaben (Ausstattung, technische Infrastruktur, Öffentlichkeitsarbeit, Qualifizierung etc.) in Vorleistung zu erbringen. Zu 3.: Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales erklärt hierzu: 4 Der „Landesrahmenvertrag gemäß § 92 c Abs. 8 SGB XI“ gilt unbefristet; zur Frage der Weiterfinanzierung der Pflegestützpunkte ist daher derzeit gar keine Aussage möglich. Zu 4.: Der Pflegestützpunkt in der Spreestraße 6 teilt zu dieser Frage mit: Die Koordinierungsstelle Rund ums Alter Treptow-Köpenick ist vollständig in die regionale und überregionale Struktur der Berliner Pflegestützpunkte integriert. Zwischen den Pflegestützpunkten im Bezirk findet der regelhafte Austausch zu den Sprechzeiten der Pflegestützpunkte statt. Durch die Beteiligung von Albatros e.V./gGmbH am Bundesmodellprojekt „Werkstatt Pflegeberatung und Pflegestützpunkte“ konnte bereits seit 2008 die Pflegestützpunktarbeit im Bezirk erprobt und Kooperationen entwickelt werden. So entstand frühzeitig beispielsweise ein regelhafter Austausch auch mit kommunalen Beratungsangeboten zum Themenfeld. Diese Ergebnisse des Modellprojektes fließen in die Regelstruktur ein und werden weiter ausgebaut. Zu 5.: Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales nimmt hierzu wie folgt Stellung: Die Herstellung und Sicherstellung eines einheitlichen Auftretens der Berliner Pflegestützpunkte ist Aufgabe des nach § 9 LRV eingerichteten Steuerungsgremiums. Dem Steuerungsgremium gehören Vertreter der Landesverbände der Pflege- und Krankenkassen, Vertreter der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie Vertreter der Bezirke an. Ein einheitliches Auftreten soll in erster Linie durch einheitliche Standards sichergestellt werden. Hierzu wurden vom Steuerungsgremium Arbeitsgruppen eingerichtet bzw. der Arbeitskreis Berliner Pflegestützpunkte (ABP) mit der Erstellung von Standards beauftragt. Zu dem einheitlichen Auftreten nach Außen gehören die Verwendung einer einheitlichen Beschilderung und die Verwendung eines gemeinsamen Logos (corporate design) für die Beschilderung, Briefpapier, etc. Das Logo wurde mittlerweile durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales als sog. Geschmacksmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt rechtlich geschützt. Es steht allen an den Berliner Pflegestützpunkten rechtlich Beteiligten für die Tätigkeit des Pflegestützpunktes zur Verfügung. Ferner soll eine einheitliche, möglichst kostenfreie, Service-Telefonnummer der Berliner Pflegestützpunkte für die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet und mit Flyern beworben werden. Am 26.06.2010 sind die Berliner Pflegestützpunkte auf der Eröffnungsveranstaltung der Berliner Seniorenwoche präsent und veranstalten im Rahmen der Seniorenwoche am 30.06.2010 in den Stützpunkten einen Tag der offenen Tür. Zu 6.: Hierzu informiert die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales: Grundsätzlich ist die Entwicklung und Umsetzung einer gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit Angelegenheit des Steuerungsgremiums. Die einzelnen Pflegestützpunkte dürfen und sollen aber ihre spezifische Arbeit im Bezirk eigenverantwortlich gesondert darstellen und bewerben. Entscheidend hierbei ist, dass die Arbeit des Pflegestützpunktes dargestellt wird und nicht die 5 Arbeit oder Leistung einer einzelnen am Pflegestützpunkt beteiligten Einrichtung. Dieser Grundsatz ist vom Steuerungsgremium in seiner Sitzung am 19.03.2010 ausdrücklich aufgestellt worden. In der Sitzung ist auch entschieden worden, dass zur Klarstellung für die Pflegestützpunkte Grundsätze bzw. Hinweise für die Öffentlichkeitsarbeit entwickelt werden sollen. Das Steuerungsgremium hält eine berlinweite Bewerbung der Pflegestützpunkte für angezeigt und hat entsprechende Vorbereitungen in die Wege geleitet. Zu 7.: Ein einheitliches Kennzahlensystem existiert für die Pflegestützpunkte des Landes Berlin derzeit nicht. Aufgrund dieser Tatsache ist auch eine Vergleichbarkeit der Daten nicht gegeben. Bis zum 30.06.2010 soll der erste Entwurf des gemeinsamen Kennzahlensystems vorliegen (AG Statistik der Pflegestützpunkte Berlin). Die Zahl der Klienten in den ehemaligen Koordinierungsstellen wird derzeit mittels der Arbeitszeit- und Klientenstatistik KST1.3 erfasst. Eine genaue Auswertung der Zahlen ist erst durch die jährliche Auswertung und Evaluation der Daten möglich, die durch Gesellschaft für Beratung, Bildung und Innovation GmbH (BBI) vorgenommen wird. Diese liegen für das Jahr 2009 noch nicht vor. Ausgewertet werden hier die erbrachten Leistungen der Sozialarbeiterinnen des Pflegestützpunktes. Nicht erfasst werden hier die Pflegeberatungen nach § 7a SGB XI, die im regelhaften Austausch durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kranken- und Pflegekassen erbracht werden sollen1. Zahlen über die Anzahl der Klientinnen und Klienten und Entwicklungstendenzen können daher noch nicht mitgeteilt werden. Zu 8.: Der Pflegestützpunkt in der Spreestraße 6 teilt zu dieser Frage mit: Die Datenerhebung in Pflegestützpunkten in Trägerschaft des Landes Berlin erfolgt in Abhängigkeit von der Bedürfnislage der jeweiligen Klienten. Daten werden nur mit Zustimmung der Klientinnen und Klienten erhoben und nur für interne Zwecke verwendet. Bei externer Verwendung der Daten müssen die Klientinnen und Klienten diesem zustimmen (Schweigepflichtsentbindung). Die Datenerhebung (zur Klientendokumentation und statistischen Erhebung) erfolgt in Anlehnung an die Leistungsmodule, wie sie der Leistungsbeschreibung der ehemaligen Koordinierungsstellen Rund ums Alter zugrunde liegen. Leistungsmodul Auskunft/Information für natürliche und juristisch Personen: Datum der Kontaktaufnahme, Zeitdauer der Auskunft 1 Da bislang Standards zu Einzelleistungen wie Information und Beratung nach § 92c in Abgrenzung zu Pflegeberatung nach § 7a SGB XI fehlen, konnte noch kein Screening und Übergabeverfahren entwickelt werden. Daher ist eine genaue Trennung dieser Leistungen nach Sozialarbeiterinnen in den landesseitigen Pflegestützpunkten und der Pflegeberater/-innen der Pflegekassen nicht möglich. 6 Beratung natürliche Person: ausführliche Datenerhebung nach Bedarf, Assessment möglich Case Management: Datenerhebung über Assessment und Hilfeplanung Die erhobenen Daten bilden die Grundlage für Beratung und umfangreiches Unterstützungsmanagement. Derzeit wird das neue datenbankgestützte Dokumentenmanagementsystem Syncase in den landesseitigen Pflegestützpunkten eingeführt. Für die derzeitige statistische Erfassung in der KST 1.3 wird ein Teil der erhobenen Daten anonymisiert verwendet (Geburtsdatum, nachgefragte Leistung, Tag der Kontaktaufnahme, Betroffener oder Bezugsperson, Migrationshintergrund, Demenz, Beschwerdemanagement und Wohnungsanpassung sowie Anzahl der Inanspruchnahme der Leistung Beratung oder Case Management-Kontakte). Der Umgang und die Weiterverarbeitung mit sensiblen, personenbezogenen datenschutzrelevanten Daten ist im Rahmen des Qualitätsmanagements (Zertifizierung nach PQSys 2009) regelt. Zu 9.: Der Pflegestützpunkt in der Spreestraße 6 nimmt hierzu wie folgt Stellung: Die „Vermittlung“ der Klientinnen und Klienten im Pflegestützpunkt in der Spreestraße 6 erfolgt nur nach selbständiger Auswahl und Zustimmung der Klientin/des Klienten für ein Unternehmen und nach umfangreicher Beratung durch die Sozialarbeiterinnen. Hierbei werden bedarfs- und wunschgerecht Vorschläge bzgl. verschiedener Anbieter eines Bereiches gemacht (z.B. in Bezug auf eine Spezialisierung von Pflegediensten auf ein bestimmtes Krankheitsbild, die konfessionelle Ausrichtung oder Nähe zum Wohnort). So geschieht keine Vermittlung durch die Pflegestützpunktmitarbeiterinnen, sondern vielmehr die Unterstützung bei der Auswahl eines geeigneten Anbieters durch die Übersicht über die Angebotsstrukturen im Bezirk. Eine objektive Beratung bzw. Case Management wird garantiert auf Grundlage der verabschiedeten Konzeption der ehemaligen Koordinierungsstellen Rund ums Alter. Diese Konzeption hat zum Ziel, „älteren Menschen das Leben und Wohnen in den eigenen vier Wänden so lange wie möglich zu erhalten oder die Rückkehr dorthin zu ermöglichen. ... Darüber hinaus sind die Koordinierungsstellen den Zielen des Pflegeversicherungsgesetzes verpflichtet und tragen zur Umsetzung der Grundsätze „ambulant vor stationär“ und „Rehabilitation vor Pflege“ bei.“ Die Stärkung der Verbraucherkompetenz steht hierbei im Mittelpunkt. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ergänzt zu dieser Frage: Die Pflege- und Krankenkassen als Körperschaften öffentlichen Rechtes sind vom Bundesgesetzgeber zur neutralen Beratung verpflichtet. Zu 10.: Zu dieser Frage erklärt die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales: Darüber hinaus wird eine neutrale Beratung durch die Struktur der Pflegestützpunkte gefördert: Alle 26 Berliner Pflegestützpunkte stehen in einer gemeinsamer Trägerschaft der Gesamthand der Pflege- und Krankenkassen (repräsentiert durch ihre Landesverbände) einerseits und dem Land Berlin andererseits. D.h., das Land Berlin ist an allen Pflegestütz7 punkten beteiligt. Das Land Berlin wiederum hat seine Aufgaben, die sich aus der geschäftsführenden Trägerschaft ergeben, auf die (ehemaligen) Koordinierungsstellen rund ums Alter delegiert. Durch diese Delegation wurden die Koordinierungsstellen rund ums Alter zugleich in das Gesamtsystem der Pflegestützpunkte vollständig integriert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ehemaligen Koordinierungsstellen sind über die gemeinsamen Sprechstunden in allen Pflegestützpunkten präsent. Ferner haben die Bezirksämter die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Sprechstunden der Pflegestützpunkte zu entsenden. Es können und sollen sich gesellschaftliche Träger und Organisationen, Selbsthilfegruppen, Ehrenamtliche und bürgerschaftlich engagierte Personen an den Pflegestützpunkten in geeigneter Form beteiligen. Angesichts dieser Struktur dürfte für eine „interessengeleitete Beratung“ kein Raum sein. Der Pflegestützpunkt in der Spreestraße 6 führt aus: Die Einführung eines standardisierten Prozessmanagements nach § 8 Landesrahmenvertrag wurde berlinweit beschlossen (Erhebungsverfahren für Hilfebedarf, einheitliches Case Management-Verfahren), ist aber derzeit noch in der Entwicklung. Die Standards für die Abgrenzung der einzelnen Leistungsmodule im Interesse der Sicherstellung entsprechender Qualität müssen im Steuerungsgremium beschlossen werden, z. B. Beratung nach § 7a SGB XI durch Pflegeberaterinnen und –berater Case Management Soziale Beratung/Case Management durch landesseitige Pflegestützpunktmitarbeiterinnen und -mitarbeiter Information und Auskunft Vernetzung Ehrenamt Servicetelefon Dokumentation Statistik Überleitungsmanagement. Die Pflegestützpunkte in Trägerschaft des Landes Berlin (entsprechend der Pflegestützpunkt in der Spreestraße 6) erfüllen derzeit die Qualitätsstandards entsprechend Ihrer Konzeption als ehemalige Koordinierungsstellen Rund ums Alter und sichern damit die objektive Arbeit im Interesse der Klienten zu: · Die Arbeit basiert auf einer einheitlichen Leistungsbeschreibung. · Es wird ein einheitliches Dokumentationssystem angewendet. · Die Leistungen werden standardisiert erfasst. · Die regional vorhandenen Informationen werden in der Datenbank Hilfelotse auf dem aktuellen Stand gehalten und der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung gestellt. Die Koordinierungsstelle Rund ums Alter/Pflegestützpunkt Spreestraße 6 arbeitet nach Qualitätsrichtlinien des DPW und hat hierfür das Paritätische Qualitätsziegel erhalten. Im Rahmen des Qualitätsmanagements wurden für alle Kernprozesse zu den Leistungsmodulen mit Leistungsbeschreibungen Flussdiagramme zum Prozessverlauf entwickelt. Diese sind Grundlage der praktischen Arbeit und stellen die Kriterien von Objektivität, Neutralität und Verbraucherorientierung in der Klientenarbeit (auch in der Pflegestützpunktarbeit) sicher. Die Zielgruppenorientierung und der Menschen im Mittelpunkt stellen die Grundlage der Arbeit dar. 8 Zu 11.: Der Pflegestützpunkt in der Spreestraße 6 teilt zu dieser Frage mit: Für die Unternehmen im Bezirk gibt es kein pflegestützpunkt-eigenes Ranking, das an die Unternehmen angelegt wird. Pflegestützpunkte agieren nicht für Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MdK) oder Heimaufsicht, sie können und wollen keine Qualitätsbewertung einzelner Anbieter vornehmen. Die entspricht nicht dem Auftrag der Pflegestützpunkte und ist in der Breite und Vielfalt der Angebotsstrukturen nicht leistbar. Vielmehr geht es um die Stärkung der Verbraucherkompetenz der Bürgerinnen und Bürger, die sich für oder gegen einzelne Dienstleistungsanbieter entscheiden. In den Pflegestützpunkten des Landes Berlin gibt es zudem verbraucherorientierte Informationsblätter, mit deren Unterstützung sich die Verbraucher selbst eine Kriterienliste für den Vergleich von Unternehmen erstellen können (z.B. Checkliste Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz), die auch online abrufbar sind. Bei Bedarf kann darüber hinaus das Beschwerdemanagement bei Konflikten und Problemen im landesseitigen Pflegestützpunkt in Anspruch genommen werden. Lücken und Brüche im Versorgungssystem, die im Rahmen der Klientenarbeit bekannt werden, können über bezirkliche Verbundstrukturen thematisiert und weitergeleitet werden. Der Pflegestützpunkt Spreestraße greift bei Bedarf auf anerkannte externe Rankings mit qualitativer Aussage zurück (z.B. Qualitätsberichte aus der Beurteilung von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten). |
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