Drucksache - VI/1439  

 
 
Betreff: Pflegestützpunkte in Treptow-Köpenick
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA
Verfasser:1. Lars Düsterhöft
2. Romana Seth
 
Drucksache-Art:Große AnfrageSchriftliche Beantwortung
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Beantwortung
25.03.2010 
39. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt     
29.04.2010 
40. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung schriftlich beantwortet     
Anlagen:
Große Anfrage, 15.03.2010, SPD
Schriftliche Beantwortung, 29.03.2010, BA

1
  1. Wie viele Pflegestützpunkte gibt es in Treptow-Köpenick seit wann und wie viele Pflegestützpunkte sind noch geplant?
  2. Wie werden die Pflegestützpunkte finanziert (Personal, Räumlichkeiten, Sachmittel, etc.)?
  3. Wie lange läuft die derzeitige Finanzierung und wie wird eine Weiterfinanzierung nach Auslaufen angedacht?
  4. Inwieweit wurde die Koordinierungsstelle Rund ums Alter bereits in die Struktur der Pflegestützpunkte integriert?
  5. Zu wann ist mit einem einheitlichen Auftreten der Pflegestützpunkte zu rechnen und wie wird dieses erarbeitet?
  6. Wie werden die Pflegestützpunkte in der Öffentlichkeit sowie in den Fachbranchen beworben?
  7. Wie viele Kundinnen und Kunden hatten die jeweiligen Pflegestützpunkte im Bezirk seit Bestehen und wie entwickeln sich die Nutzerzahlen?
  8. Welche Daten und Informationen werden von den ratsuchenden Bürgerinnen und Bürgern durch die Pflegestützpunkte erhoben und wie werden diese weiterverarbeitet?
  9. Nach welchen Kriterien vermitteln die Pflegestützpunkte an die einzelnen Unternehmen und wie wird eine objektive Beratung garantiert?
  10. Wie wird sichergestellt, dass die Beratung auf die Betroffenen zugeschnitten ist und nicht auf ausgesuchte Unternehmen und Träger?
  11. Gibt es Qualitätsstandards oder Kriterien zur Erstellung eines Rankings, welche an die Unternehmen angelegt werden, damit diese einen möglichst hohen Qualitätsstandard erreichen?
Zu der o

Zu der o. g. Großen Anfrage wird wie folgt Stellung genommen:

Vorbemerkung:

Die Berliner Pflegestützpunkte stehen in einer gemeinsamen Trägerschaft der Gesamthand der

Pflege- und Krankenkassen (repräsentiert durch ihre Landesverbände) einerseits und dem

Land Berlin andererseits.

Das Land Berlin ist an allen Pflegestützpunkten beteiligt. Es hat seine Aufgaben, die sich aus

der geschäftsführenden Trägerschaft ergeben auf die (ehemaligen) Koordinierungsstellen

Rund ums Alter delegiert.

Das Sozialamt hat deshalb zur Beantwortung der Großen Anfrage die Senatsverwaltung für

Integration, Arbeit und Soziales sowie die Pflegestützpunkte um Zuarbeit zur Beantwortung

gebeten.

Zu 1.:

Hierzu führt der Pflegestützpunkt in der Spreestraße 6 aus:

In Treptow-Köpenick befinden sich derzeit 2 Pflegestützpunkte. Der Pflegestützpunkt in der

Spreestraße 6 ist hervorgegangen aus der Koordinierungsstelle Rund ums Alter Treptow-

Köpenick in Trägerschaft von Albatros gGmbH. Die Arbeitsaufnahme als Pflegestützpunkt im

Sinne des § 92 c SGB XI hat mit Unterschrift des Landesrahmenvertrages und des

Pflegestützpunktvertrages im September 2009 begonnen.

Die AOK Berlin-Brandenburg – Die Gesundheitskasse hat übergangsweise, längstens bis zum

31.12.2011, im Bezirk Treptow-Köpenick einen Pflegestützpunkt eingerichtet, nachdem der

Bezirk unentgeltlich ausgestattete Büroräume zur Verfügung gestellt hat.

Laut Allgemeinverfügung ist für das Land Berlin bis 2011 die Errichtung von insgesamt 36

Pflegestützpunkten – ein Pflegestützpunkt je 95.000 Einwohnerinnen und Einwohner –

vorgesehen. Die Verteilung über die Bezirke ist nicht näher ausgeführt.

Gegenwärtig gibt es 28 Pflegestützpunkte im Land Berlin. Wann, wo und in welchem Zeitraum

die Einrichtung weiterer Pflegestützpunkte geplant sind, ist hier nicht bekannt.

Zu 2.:

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales nimmt dazu wie folgt Stellung:

Die Finanzierung der Pflegestützpunkte ergibt sich aus § 6 des zwischen dem Land Berlin und

den Landesverbänden der Pflege- und der Krankenkassen abgeschlossenen

„Landesrahmenvertrages gemäß § 92 c Abs. 8 SGB XI“ (LRV). Danach werden die für den

Betrieb der Pflegestützpunkte erforderlichen Aufwendungen, sowie sie nicht die

Pflegeberatung betreffen, von den Trägern der Pflegestützpunkte grundsätzlich anteilig

getragen. Um eine aufwändige Erfassung und Zuordnung einzelner Aufwendungen zu

vermeiden, werden die entstehenden Aufwendungen unter Berücksichtigung der regionalen

Besonderheiten grundsätzlich pauschaliert:

3

Die Kosten für das Personal und die Sachaufwendungen der ehemaligen Koordinierungsstellen

Rund ums Alter werden weiterhin vom Land Berlin übernommen. Eine Übernahme der

Personal- und Betriebskosten durch die Pflege- und Krankenkassen erfolgt nicht. Das Land

Berlin stattet die ehemaligen Koordinierungsstellen Rund ums Alter mit durchschnittlich 2,5

Vollzeitstellen und einem Personal- und Sachkostenaufwand von 133.500 € p.a. je

(ehemaliger) Koordinierungsstelle und einem Gesamtvolumen von 1.602.000 € aus.

Die Pflege- und Krankenkassen statten die weiteren Pflegestützpunkte einschließlich der bis

zum 31.12.2011 zu errichtenden Pflegestützpunkte ebenfalls durchschnittlich mit 2,5 Vollzeitstellen

aus. Die Kosten für die Sachaufwendungen und das Personal zur Pflegeberatung nach §

7a SGB XI in den von den Pflege- und Krankenkassen errichteten Pflegestützpunkten werden

von den Pflege- und Krankenkassen getragen.

Die Kosten für die Sachaufwendungen für zeitlich begrenzte Sprechstunden der Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter der Bezirke zur Beratung in Fragen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII

werden von den Pflege- und Krankenkassen getragen.

Der Pflegestützpunkt in der Spreestraße 6 teilt hierzu mit:

Der Pflegestützpunkt in der Spreestraße 6 in geschäftsführender Trägerschaft des Landes

Berlin wird finanziert über Festbetragsfinanzierung auf Grundlage der §§ 23, 44

Landeshaushaltsordnung (LHO) und §§ 48, 49 und § 49a Verwaltungsverfahrensgesetz

(VwVfG) sowie auf Grundlage des § 3 und § 4 Abs. 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages

zwischen dem Land Berlin, der Arbeiterwohlfahrt Landesverband Berlin e. V. (AWO), dem

Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPW) und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

„LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin – Förderung und Entwicklung

von Projekten der sozialen Versorgung in Berlin“ vom 20.12.2005. Die Finanzierung läuft bis

31.12.2010. Laut Landesrahmenvertrag ist eine erstmalige Kündigung des Vertrages zum

Jahresende 2011 vorgesehen. So ist davon auszugehen, dass eine Finanzierung der

landesseitig errichteten Pflegestützpunkte gesichert ist. Über die weitere Finanzierung ist

nichts bekannt.

Anzumerken ist, dass der Pflegestützpunkt in der Spreestraße 6 im Vergleich zu allen anderen

landesseitig errichteten Pflegestützpunkten unterfinanziert ist. So entspricht das Budget dieses

Pflegestützpunktes im Jahr 2010 rund 70 % der vollfinanzierten Pflegestützpunkte des Landes

bei gleichem Zuwendungsbescheid, Leistungsmodulen und Aufgaben.

Die notwendige technische und räumliche Ausstattung und die benötigten Sachmittel zur

Erfüllung der erweiterten Aufgabenstellung hinsichtlich Tätigkeit in den Pflegestützpunkten

sollen über die einmalige Anschubfinanzierung der Pflegestützpunkte realisiert werden

(Anschubfinanzierung nach § 92c Abs. 5 SGB XI).

Aufgrund vieler offenen Fragen und sich mehrfach geänderter Rahmenbedingungen zur

Antragstellung und Mittelverwendung der Anschubfinanzierung durch den GKVSpitzenverband,

sind die vom Land Berlin beauftragten Pflegestützpunkt-Träger gezwungen,

die notwendigen Ausgaben (Ausstattung, technische Infrastruktur, Öffentlichkeitsarbeit,

Qualifizierung etc.) in Vorleistung zu erbringen.

Zu 3.:

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales erklärt hierzu:

4

Der „Landesrahmenvertrag gemäß § 92 c Abs. 8 SGB XI“ gilt unbefristet; zur Frage der

Weiterfinanzierung der Pflegestützpunkte ist daher derzeit gar keine Aussage möglich.

Zu 4.:

Der Pflegestützpunkt in der Spreestraße 6 teilt zu dieser Frage mit:

Die Koordinierungsstelle Rund ums Alter Treptow-Köpenick ist vollständig in die regionale und

überregionale Struktur der Berliner Pflegestützpunkte integriert. Zwischen den

Pflegestützpunkten im Bezirk findet der regelhafte Austausch zu den Sprechzeiten der

Pflegestützpunkte statt.

Durch die Beteiligung von Albatros e.V./gGmbH am Bundesmodellprojekt „Werkstatt

Pflegeberatung und Pflegestützpunkte“ konnte bereits seit 2008 die Pflegestützpunktarbeit im

Bezirk erprobt und Kooperationen entwickelt werden. So entstand frühzeitig beispielsweise ein

regelhafter Austausch auch mit kommunalen Beratungsangeboten zum Themenfeld. Diese

Ergebnisse des Modellprojektes fließen in die Regelstruktur ein und werden weiter ausgebaut.

Zu 5.:

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Die Herstellung und Sicherstellung eines einheitlichen Auftretens der Berliner

Pflegestützpunkte ist Aufgabe des nach § 9 LRV eingerichteten Steuerungsgremiums. Dem

Steuerungsgremium gehören Vertreter der Landesverbände der Pflege- und Krankenkassen,

Vertreter der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie Vertreter der Bezirke

an. Ein einheitliches Auftreten soll in erster Linie durch einheitliche Standards sichergestellt

werden. Hierzu wurden vom Steuerungsgremium Arbeitsgruppen eingerichtet bzw. der

Arbeitskreis Berliner Pflegestützpunkte (ABP) mit der Erstellung von Standards beauftragt.

Zu dem einheitlichen Auftreten nach Außen gehören die Verwendung einer einheitlichen

Beschilderung und die Verwendung eines gemeinsamen Logos (corporate design) für die

Beschilderung, Briefpapier, etc. Das Logo wurde mittlerweile durch die Senatsverwaltung für

Integration, Arbeit und Soziales als sog. Geschmacksmuster beim Deutschen Patent- und

Markenamt rechtlich geschützt. Es steht allen an den Berliner Pflegestützpunkten rechtlich

Beteiligten für die Tätigkeit des Pflegestützpunktes zur Verfügung.

Ferner soll eine einheitliche, möglichst kostenfreie, Service-Telefonnummer der Berliner

Pflegestützpunkte für die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet und mit Flyern beworben

werden.

Am 26.06.2010 sind die Berliner Pflegestützpunkte auf der Eröffnungsveranstaltung der

Berliner Seniorenwoche präsent und veranstalten im Rahmen der Seniorenwoche am

30.06.2010 in den Stützpunkten einen Tag der offenen Tür.

Zu 6.:

Hierzu informiert die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales:

Grundsätzlich ist die Entwicklung und Umsetzung einer gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit

Angelegenheit des Steuerungsgremiums. Die einzelnen Pflegestützpunkte dürfen und sollen

aber ihre spezifische Arbeit im Bezirk eigenverantwortlich gesondert darstellen und bewerben.

Entscheidend hierbei ist, dass die Arbeit des Pflegestützpunktes dargestellt wird und nicht die

5

Arbeit oder Leistung einer einzelnen am Pflegestützpunkt beteiligten Einrichtung. Dieser

Grundsatz ist vom Steuerungsgremium in seiner Sitzung am 19.03.2010 ausdrücklich

aufgestellt worden. In der Sitzung ist auch entschieden worden, dass zur Klarstellung für die

Pflegestützpunkte Grundsätze bzw. Hinweise für die Öffentlichkeitsarbeit entwickelt werden

sollen.

Das Steuerungsgremium hält eine berlinweite Bewerbung der Pflegestützpunkte für angezeigt

und hat entsprechende Vorbereitungen in die Wege geleitet.

Zu 7.:

Ein einheitliches Kennzahlensystem existiert für die Pflegestützpunkte des Landes Berlin

derzeit nicht. Aufgrund dieser Tatsache ist auch eine Vergleichbarkeit der Daten nicht

gegeben. Bis zum 30.06.2010 soll der erste Entwurf des gemeinsamen Kennzahlensystems

vorliegen (AG Statistik der Pflegestützpunkte Berlin).

Die Zahl der Klienten in den ehemaligen Koordinierungsstellen wird derzeit mittels der

Arbeitszeit- und Klientenstatistik KST1.3 erfasst. Eine genaue Auswertung der Zahlen ist erst

durch die jährliche Auswertung und Evaluation der Daten möglich, die durch Gesellschaft für

Beratung, Bildung und Innovation GmbH (BBI) vorgenommen wird. Diese liegen für das Jahr

2009 noch nicht vor.

Ausgewertet werden hier die erbrachten Leistungen der Sozialarbeiterinnen des

Pflegestützpunktes. Nicht erfasst werden hier die Pflegeberatungen nach § 7a SGB XI, die im

regelhaften Austausch durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kranken- und

Pflegekassen erbracht werden sollen1.

Zahlen über die Anzahl der Klientinnen und Klienten und Entwicklungstendenzen können daher

noch nicht mitgeteilt werden.

Zu 8.:

Der Pflegestützpunkt in der Spreestraße 6 teilt zu dieser Frage mit:

Die Datenerhebung in Pflegestützpunkten in Trägerschaft des Landes Berlin erfolgt in

Abhängigkeit von der Bedürfnislage der jeweiligen Klienten.

Daten werden nur mit Zustimmung der Klientinnen und Klienten erhoben und nur für interne

Zwecke verwendet. Bei externer Verwendung der Daten müssen die Klientinnen und Klienten

diesem zustimmen (Schweigepflichtsentbindung).

Die Datenerhebung (zur Klientendokumentation und statistischen Erhebung) erfolgt in

Anlehnung an die Leistungsmodule, wie sie der Leistungsbeschreibung der ehemaligen

Koordinierungsstellen Rund ums Alter zugrunde liegen.

Leistungsmodul Auskunft/Information für natürliche und juristisch Personen: Datum der

Kontaktaufnahme, Zeitdauer der Auskunft

1 Da bislang Standards zu Einzelleistungen wie Information und Beratung nach § 92c in Abgrenzung zu

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI fehlen, konnte noch kein Screening und Übergabeverfahren entwickelt

werden. Daher ist eine genaue Trennung dieser Leistungen nach Sozialarbeiterinnen in den landesseitigen

Pflegestützpunkten und der Pflegeberater/-innen der Pflegekassen nicht möglich.

6

Beratung natürliche Person: ausführliche Datenerhebung nach Bedarf, Assessment

möglich

Case Management: Datenerhebung über Assessment und Hilfeplanung

Die erhobenen Daten bilden die Grundlage für Beratung und umfangreiches

Unterstützungsmanagement. Derzeit wird das neue datenbankgestützte

Dokumentenmanagementsystem Syncase in den landesseitigen Pflegestützpunkten eingeführt.

Für die derzeitige statistische Erfassung in der KST 1.3 wird ein Teil der erhobenen Daten

anonymisiert verwendet (Geburtsdatum, nachgefragte Leistung, Tag der Kontaktaufnahme,

Betroffener oder Bezugsperson, Migrationshintergrund, Demenz, Beschwerdemanagement und

Wohnungsanpassung sowie Anzahl der Inanspruchnahme der Leistung Beratung oder Case

Management-Kontakte).

Der Umgang und die Weiterverarbeitung mit sensiblen, personenbezogenen

datenschutzrelevanten Daten ist im Rahmen des Qualitätsmanagements (Zertifizierung nach

PQSys 2009) regelt.

Zu 9.:

Der Pflegestützpunkt in der Spreestraße 6 nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Die „Vermittlung“ der Klientinnen und Klienten im Pflegestützpunkt in der Spreestraße 6 erfolgt

nur nach selbständiger Auswahl und Zustimmung der Klientin/des Klienten für ein

Unternehmen und nach umfangreicher Beratung durch die Sozialarbeiterinnen. Hierbei werden

bedarfs- und wunschgerecht Vorschläge bzgl. verschiedener Anbieter eines Bereiches gemacht

(z.B. in Bezug auf eine Spezialisierung von Pflegediensten auf ein bestimmtes Krankheitsbild,

die konfessionelle Ausrichtung oder Nähe zum Wohnort). So geschieht keine Vermittlung

durch die Pflegestützpunktmitarbeiterinnen, sondern vielmehr die Unterstützung bei der

Auswahl eines geeigneten Anbieters durch die Übersicht über die Angebotsstrukturen im

Bezirk.

Eine objektive Beratung bzw. Case Management wird garantiert auf Grundlage der

verabschiedeten Konzeption der ehemaligen Koordinierungsstellen Rund ums Alter. Diese

Konzeption hat zum Ziel, „älteren Menschen das Leben und Wohnen in den eigenen vier

Wänden so lange wie möglich zu erhalten oder die Rückkehr dorthin zu ermöglichen. ...

Darüber hinaus sind die Koordinierungsstellen den Zielen des Pflegeversicherungsgesetzes

verpflichtet und tragen zur Umsetzung der Grundsätze „ambulant vor stationär“ und

„Rehabilitation vor Pflege“ bei.“ Die Stärkung der Verbraucherkompetenz steht hierbei im

Mittelpunkt.

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ergänzt zu dieser Frage:

Die Pflege- und Krankenkassen als Körperschaften öffentlichen Rechtes sind vom

Bundesgesetzgeber zur neutralen Beratung verpflichtet.

Zu 10.:

Zu dieser Frage erklärt die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales:

Darüber hinaus wird eine neutrale Beratung durch die Struktur der Pflegestützpunkte

gefördert: Alle 26 Berliner Pflegestützpunkte stehen in einer gemeinsamer Trägerschaft der

Gesamthand der Pflege- und Krankenkassen (repräsentiert durch ihre Landesverbände)

einerseits und dem Land Berlin andererseits. D.h., das Land Berlin ist an allen Pflegestütz7

punkten beteiligt. Das Land Berlin wiederum hat seine Aufgaben, die sich aus der

geschäftsführenden Trägerschaft ergeben, auf die (ehemaligen) Koordinierungsstellen rund

ums Alter delegiert. Durch diese Delegation wurden die Koordinierungsstellen rund ums Alter

zugleich in das Gesamtsystem der Pflegestützpunkte vollständig integriert. Die Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter der ehemaligen Koordinierungsstellen sind über die gemeinsamen

Sprechstunden in allen Pflegestützpunkten präsent. Ferner haben die Bezirksämter die

Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Sprechstunden der Pflegestützpunkte zu

entsenden.

Es können und sollen sich gesellschaftliche Träger und Organisationen, Selbsthilfegruppen,

Ehrenamtliche und bürgerschaftlich engagierte Personen an den Pflegestützpunkten in

geeigneter Form beteiligen.

Angesichts dieser Struktur dürfte für eine „interessengeleitete Beratung“ kein Raum sein.

Der Pflegestützpunkt in der Spreestraße 6 führt aus:

Die Einführung eines standardisierten Prozessmanagements nach § 8 Landesrahmenvertrag

wurde berlinweit beschlossen (Erhebungsverfahren für Hilfebedarf, einheitliches Case

Management-Verfahren), ist aber derzeit noch in der Entwicklung. Die Standards für die

Abgrenzung der einzelnen Leistungsmodule im Interesse der Sicherstellung entsprechender

Qualität müssen im Steuerungsgremium beschlossen werden, z. B.

Beratung nach § 7a SGB XI durch Pflegeberaterinnen und –berater Case Management

Soziale Beratung/Case Management durch landesseitige Pflegestützpunktmitarbeiterinnen

und -mitarbeiter

Information und Auskunft

Vernetzung

Ehrenamt

Servicetelefon

Dokumentation

Statistik

Überleitungsmanagement.

Die Pflegestützpunkte in Trägerschaft des Landes Berlin (entsprechend der Pflegestützpunkt in

der Spreestraße 6) erfüllen derzeit die Qualitätsstandards entsprechend Ihrer Konzeption als

ehemalige Koordinierungsstellen Rund ums Alter und sichern damit die objektive Arbeit im

Interesse der Klienten zu:

· Die Arbeit basiert auf einer einheitlichen Leistungsbeschreibung.

· Es wird ein einheitliches Dokumentationssystem angewendet.

· Die Leistungen werden standardisiert erfasst.

· Die regional vorhandenen Informationen werden in der Datenbank Hilfelotse auf dem

aktuellen Stand gehalten und der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung gestellt.

Die Koordinierungsstelle Rund ums Alter/Pflegestützpunkt Spreestraße 6 arbeitet nach

Qualitätsrichtlinien des DPW und hat hierfür das Paritätische Qualitätsziegel erhalten. Im

Rahmen des Qualitätsmanagements wurden für alle Kernprozesse zu den Leistungsmodulen

mit Leistungsbeschreibungen Flussdiagramme zum Prozessverlauf entwickelt. Diese sind

Grundlage der praktischen Arbeit und stellen die Kriterien von Objektivität, Neutralität und

Verbraucherorientierung in der Klientenarbeit (auch in der Pflegestützpunktarbeit) sicher. Die

Zielgruppenorientierung und der Menschen im Mittelpunkt stellen die Grundlage der Arbeit dar.

8

Zu 11.:

Der Pflegestützpunkt in der Spreestraße 6 teilt zu dieser Frage mit:

Für die Unternehmen im Bezirk gibt es kein pflegestützpunkt-eigenes Ranking, das an die

Unternehmen angelegt wird. Pflegestützpunkte agieren nicht für Medizinischen Dienst der

Krankenversicherung (MdK) oder Heimaufsicht, sie können und wollen keine

Qualitätsbewertung einzelner Anbieter vornehmen. Die entspricht nicht dem Auftrag der

Pflegestützpunkte und ist in der Breite und Vielfalt der Angebotsstrukturen nicht leistbar.

Vielmehr geht es um die Stärkung der Verbraucherkompetenz der Bürgerinnen und Bürger, die

sich für oder gegen einzelne Dienstleistungsanbieter entscheiden. In den Pflegestützpunkten

des Landes Berlin gibt es zudem verbraucherorientierte Informationsblätter, mit deren

Unterstützung sich die Verbraucher selbst eine Kriterienliste für den Vergleich von

Unternehmen erstellen können (z.B. Checkliste Wohngemeinschaften für Menschen mit

Demenz), die auch online abrufbar sind.

Bei Bedarf kann darüber hinaus das Beschwerdemanagement bei Konflikten und Problemen im

landesseitigen Pflegestützpunkt in Anspruch genommen werden.

Lücken und Brüche im Versorgungssystem, die im Rahmen der Klientenarbeit bekannt werden,

können über bezirkliche Verbundstrukturen thematisiert und weitergeleitet werden.

Der Pflegestützpunkt Spreestraße greift bei Bedarf auf anerkannte externe Rankings mit

qualitativer Aussage zurück (z.B. Qualitätsberichte aus der Beurteilung von Pflegeheimen und

ambulanten Pflegediensten).

 
 

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