Drucksache - VI/1338
Die o. g. Fragen werde wie folgt beantwortet:
Zu 1. Eine Antragsstatistik liegt dem Fachbereich Wohnungsamt des Amtes für Bürgerdienste nicht vor. Die Zahl der Antragsteller/innen beläuft sich in 2007 auf 3.073, in 2008 auf 4.958, in 2009 auf 7.334 .
Zu 2. Für die Jahre 2007 und 2008 wird die Frage verneint. Die geänderte Wohngeldgesetzgebung zum 01.01.2009 führte im Januar 2009 zu einer großen Antragsflut. Die Zahl der gestellten Wohngeldanträge wurde außerdem noch dadurch erhöht, dass ca. 1.500 Empfänger/innen von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII vom Leistungsträger zu einer Antragstellung noch im Januar 2009 aufgefordert wurden.
Zu 3. Von 2.946 in 2009 positiv beschiedenen Wohngeldanträgen wurden 1.664 Anträge von Rentnern/innen und 679 Anträge von Arbeitern/innen/Angestellten gestellt.
Zu 4. In 2009 wurden 2.946 Wohngeldanträge per 30.11.2009 positiv entschieden.
Zu 5. In 2009 wurden per 30.11.2009 1.453 Wohngeldanträge aufgrund eines zu hohen Einkommens abgelehnt. Gleichwohl konnten 1.154 Anträge nicht positiv beschieden werden, weil auch aufgrund einer Wohngeldgewährung die Hilfebedürftigkeit des Antragstellers/der Antragstellerin nicht beendet werden konnte und somit weiterhin Transferleistungen gewährt werden.
Zu 6. Im Jahr 2009 wurden bis 30.11.2009 354 Widersprüche eingereicht. Hinsichtlich der Widerspruchsursachen liegt im Fachbereich Wohnungsamt des Amtes für Bürgerdienste keine Statistik vor.
Über die Gründe kann keine Aussage getätigt werden. In 106 Fällen konnte den Widersprüchen abgeholfen werden.
Zu 7. Es wurden in 2009 im Fachbereich Wohnungsamt des Amtes für Bürgerdienste drei Klagen eingereicht. Eine Klage wurde zurückgenommen. Ein Verfahren wurde durch einen Vergleich beendet. Ein Verfahren ist noch offen.
Zu 8. Im Fachbereich Wohnungsamt des Amtes für Bürgerdienste wurden per 30.11.2009 1.432 Wohngeldanträge noch nicht abschließend bearbeitet.
Zu 9. Eine diesbezügliche statistische Erfassung liegt dem Fachbereich Wohnungsamt des Amtes für Bürgerdienste nicht vor. Klagen wurden in diesem Zusammenhang nicht eingereicht.
Zu 10. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Wohngeldanträgen beträgt per 30.11.2009 10 – 12 Wochen.
Zu 11. Der Fachbereich Wohnungsamt des Amtes für Bürgerdienste bewegt sich mit der benannten Bearbeitungsdauer im Mittelfeld der Berliner Bezirke. Aufgrund sehr unterschiedlicher Arbeitsweisen der Bezirke ist ein verwertbarer Vergleich derzeit nicht gegeben.
Zu 12. Eine aktuelle Bearbeitungsdauer bei Wohngeldanträgen von 10-12 Wochen ergibt sich insbesondere aufgrund des sehr hohen Antragsaufkommens, der nicht ausreichenden Mitwirkung der Antragsteller/innen in Einzelfällen und durch einen hohen Krankenstand im Fachbereich Wohnungsamt des Amtes für Bürgerdienste.
Zu 13. Aufgrund des Fehlens zusätzlicher Personalmittel im Amt für Bürgerdienste konnte im Fachbereich Wohnungsamt keine Personalaufstockung in 2009 erfolgen.
Zu 14. Die Tätigkeit des Fachbereiches Wohnungsamt des Amtes für Bürgerdienste ist im Hinblick auf eine Reduzierung der Bearbeitungszeiten von Wohngeldanträgen von einer Veränderung der Arbeitsorganisation sowie von umfänglichen fachlichen Schulungsmaßnahmen der Dienstkräfte geprägt.
Zu 15. Die Stückkosten eines Wohngeldbescheides in Treptow-Köpenick betragen per 10/2009 100,98 €.
Bei einem Median von 103,75 € ist ersichtlich, dass der Bezirk mit 2.77€ unter dem Median liegt und damit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Menge und Personalkosten aufweist.
Zu 16. Aufgrund der im Haushaltsplan 2010/11 dem Amt für Bürgerdienste zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel muss in 2010 auch im Fachbereich Wohnungsamt eine Personaleinsparung realisiert werden, so dass die anfallenden Aufgaben mit dem vorhandenen Personal bewältigt werden müssen.
Im Zusammenhang mit der Beantwortung dieser Frage wird auf Pkt. 14 verwiesen.
Svend Simdorn Bezirksstadtrat Bürgerdienste, Bildung und Sport
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