Drucksache - VI/1321
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, innerhalb der Trägervertretung des Jobcenters Treptow-Köpenick auf die Folgen einer geplanten getrennten Aufgabenwahrnehmung bei der Qualifizierung und Unterstützung von Langzeitarbeitslosen hinzuweisen und eine gemeinsame Positionierung zu erarbeiten, wie weiterhin Hilfen aus einer Hand gewährt werden können. Dabei sind insbesondere die negativen Folgen für die Arbeitssuchenden und der schwindende Einfluss des Bezirks deutlich zu machen, mit dem Ziel, bei den zuständigen Stellen für einen Weg zu einer weiterhin gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung zu werben.
Begründung: Das Bundesverfassungsgericht hat das bisher bestehende Modell der Jobcenter für verfassungswidrig erklärt und verlangt eine Neuregelung. Kern des Streits ist die Frage, ob die Vermittlung, Betreuung und Verwaltung von Arbeitssuchenden von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen gemeinsam vorgenommen werden darf. Nach aktuellen Planungen wird wieder eine getrennte Aufgabenwahrnehmung favorisiert, die für Arbeitssuchende eine verstärkte Bürokratie durch mehr zuständige Verwaltungseinheiten zur Folge hätte. Treptow-Köpenick sollte sich in die Diskussion deshalb besonders einschalten, weil der Bezirk die längste Erfahrung in der Kooperation hat. Bereits im Alt-Bezirk Köpenick wurde im Jahr 2000 das „Kölner Modell“ eingeführt, mit dem das damalige Arbeitsamt zusammen mit dem Sozialamt gemeinsam tätig war, um Sozialhilfeempfänger in Arbeit zu bringen. Das Modell wurde auf Treptow-Köpenick ausgeweitet. Diese Arbeit hat sich bewährt: für die Arbeitssuchenden, denen mit weniger bürokratischen Hemmnissen mehr geholfen wurde und für die Verwaltung, die besser arbeiten konnte. Die damaligen Erfahrungen und die Erkenntnisse in der aktuellen Zusammenarbeit sollten in der Trägervertretung zu einem Argumentationspapier zusammengefasst werden, welches das Ziel haben sollte, für einen Weg zu werben, der weiterhin die Kooperation ermöglicht. Land und Bund sind dann gefordert, dies verfassungsrechtlich zu ermöglichen. Entsprechende Vorschläge liegen dazu bereits auf dem Tisch. Auch hier könnte die Trägervertretung eine Bewertung aus Praxis-Sicht vornehmen und auf die Konsequenzen auf die eigene Arbeit hinweisen. |
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