Drucksache - VI/0809  

 
 
Betreff: Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:NPDNPD
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Beantwortung
17.07.2008 
21. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung beantwortet     
Anlagen:
Große Anfrage, 04.07.2008, NPD

1
  1. In wie vielen gastronomischen Einrichtungen unseres Bezirkes wurden seit dem 1. Januar 2008 gezielte Kontrollen vorgenommen, die das Ziel haben, die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes umzusetzen?

 

  1. Wurden bei diesen Kontrollen seit dem 1. Januar 2008  bereits Fälle der Nichteinhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes festgestellt?

 

  1. Wurden bereits vor Ablauf der Übergangsfrist zum 1. Juli 2008 Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz gestellt und wenn ja, wie viele Wirte waren davon betroffen?

 

  1. Wurden nach Ablauf der Übergangsfrist bereits Bußgelder ausgesprochen und wenn ja, waren davon auch Personen betroffen, die bereits im Übergangszeitraum gegen das Nichtraucherschutzgesetz verstoßen haben und wie viele Fälle waren das?

 

  1. Gegen wie viele Betreiber gastronomischer Einrichtungen im Bezirk wurde insgesamt seit Ablauf der Übergangsfrist ein Bußgeld ausgesprochen, welche gastronomischen Einrichtungen wurden davon betroffen und in welcher Höhe lagen diese Bußgelder?

 

  1. Gegen wie viele Gäste in gastronomischen Einrichtungen im Bezirk wurden seit Ablauf der Übergangsfrist bereits Bußgelder ausgesprochen und in welcher Höhe lagen diese?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob in gastronomischen Einrichtungen im Bezirk bis zum Ablauf der Übergangsfrist separate Raucherräume eingerichtet wurden und wenn ja, wie viele Einrichtungen haben solche Räume eingerichtet?

 

  1. Obliegt die Kontrolle der Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes im Bezirk ausschließlich dem Ordnungsamt oder werden diese Kontrollaufgaben auch durch Mitarbeiter anderer Bereiche (Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Brandschutz, Hygienekontrollen) vorgenommen und wird für die Kontrolle des Nichtraucherschutzgesetzes weiterhin zusätzliches Personal hinzugezogen?

 

  1. Werden Mitarbeiter des Ordnungsamtes gezielt mit de Kontrolle der Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes beauftragt und welchen prozentualen Stellenwert nehmen diese Kontrollen im Bezug auf die Gesamtaufgaben des Ordnungsamtes ein?

 

  1. Ist zu erwaten, dass dem Bezirk durch diese Kontrollen ein finanzieller Mehraufwand entsteht?

 

  1. Werden auch Kontrollen zur Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes nach 22:00 Uhr vorgenommen und wenn ja, durch wen?

 

  1. Teilt das Bezirksamt die verbreitete Auffassung von Betreibern kleinerer gastronomischer Einrichtungen, dass die Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes in der bestehenden Form zu einer wirtschaftlichen Bedrohung für solche Einrichtungen werden kann?

 

  1. Hält das Bezirksamt das Nichtraucherschutzgesetz in der bestehenden Form für geeignet, mit der Einführung von Rauchverboten einen langfristigen Prozess des gesundheitlichen Umdenkens in de Bevölkerung herbeizuführen?
 
 

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