Drucksache - IV/315
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Wie stellt sich der derzeitige Stand der Umsetzung des Gesetzes zu Art. 11 der Verfassung von Berlin (Herstellung gleichwerter Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung) vom 17. Mai 2001 im Bezirk dar? 2. Welche Erfahrungen können vom Bezirksamt bei der Gestaltung der Rechte und Pflichten der Bezirksbehindertenbeauftragten gegenüber dem BA und den anderen bezirklichen Einrichtungen gemäß §§ 5 und 7 des Gesetzes bereits vermittelt werden?
Berlin, den 19.06.2001
Vorsitzender der Fraktion der CDU gez. Carsten Wilke und Wolfgang Sparing
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