Drucksache - VI/0419  

 
 
Betreff: Ablehnung des Bezirkshaushaltsplans 2008/2009
Status:öffentlichBezüglich:
VI/0324
 Ursprungaktuell
Initiator:NPDNPD
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
20.09.2007 
11. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung erledigt   
Anlagen:
Anfrage, 09.09.2007, NPD

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den vorliegenden Bezirkshaushaltsplan des Bezirks Treptow-Köpenick für die Haushaltsjahre 2008/2009 auf der Grundlage des vom Bezirksamt vorgelegten Entwurfs (BA-Beschluss Nr. 66/07) mit den Änderungen durch den Bezirksamtsbeschluss Nr. 79/07 vom 31.07.2007 (Drucksache VI/0324) abzulehnen.

 

 

 

Begründung:

Der vorliegende Bezirkshaushaltsplan enthält vielfach Einnahmetitel, welche real nicht nachvollziehbar sind. Es ist offensichtlich, dass diese nur eingebracht wurden, um im Haushaltsentwurf Soll und Haben  auszugleichen. Der NPD-Fraktion ist bekannt, dass dem Bezirksamt wegen der strikten Vorgaben des Senats im Rahmen der Globalsummenzuweisung die Hände gebunden sind. Dies berechtigt das Bezirksamt aber nicht dazu, entgegen den in jeder Rechnungsführung notwendigen Grundsätzen der Klarheit und Wahrheit zu handeln. Einem Haushaltsentwurf der zudem pauschale Minderausgaben in Millionenhöhe enthält darf nicht zugestimmt werden.

 

Der vorliegende Entwurf entspricht nicht den Vorschriften der Verfassung von Berlin (VvB).

 

Artikel 10 Abs. 2 der VvB schreibt vor, dass niemand wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden darf. Im Hauhaltsentwurf sind im Kapitel 3300 Titel 68406 Mittel eingestellt, die dem sogenannten „Zentrum für Demokratie“  zugeschoben werden. Das sogenannte „Zentrum für Demokratie“ dient auch zur Bekämpfung der NPD und ist deswegen als verfassungsfeindlich zu bewerten, weil es nicht nur gegen Artikel 10 Abs. 2, sondern auch gegen Artikel 38 Abs. 3 verstößt, der die Opposition als notwendigen Bestandteil der parlamentarischen Demokratie definiert und ihr das Recht auf politische Chancengleichheit zugesteht. Haushaltsmittel für einen Kampf gegen die oppositionelle NPD zu verwenden entspricht nicht den ehernen Geboten der Verfassung.

 

Artikel 86 Abs. 2 der VvB schreibt vor, dass Haushaltsmittel nur in Anspruch genommen werden dürfen, soweit es eine sparsame Verwaltung erforderlich macht. Gegen diese Vorschrift verstößt zum Beispiel das Kapitel 3300 Titel 52703 Dienstreisen der Bezirksbürgermeisterin mit einer Erhöhung von € 4000,00 auf € 9500,00. Dieses Beispiel ist angesichts der gespannten Hauhaltslage symptomatisch für die nicht sparsame Verwendung von Hauhaltsmitteln.

 

Artikel 10 Abs. 2 der VvB schreibt auch vor, dass niemand wegen seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Der Entwurf des Haushaltsplans sieht aber keine deutliche Kennzeichnung der Mittel für die Deutschen und Nichtdeutschen vor. Es gibt keine ethnische Haushaltsplanung. Angesichts der Bemühungen für ein Gender-Budgeting muss zur Entwicklung der Gleichheit auch eine ethnische Aufschlüsselung in der Haushaltsplanung und -rechnung stattfinden. Im vorliegenden Entwurf findet genau das Gegenteil statt. Zum Beispiel werden im Kapitel 3912 Titel 67116 Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz vermengt. Damit können die Kosten vor Ausländern nicht genau ermittelt werden, was im Ergebnis Deutsche und Ausländer diskriminiert.

 

Wegen der aufgezeigten verfassungsfeindlichen Beispiele ist der Haushaltsplanentwurf des Bezirksamts von der Bezirksverordnetenversammlung abzulehnen.

 

 

Stammbaum:
VI/0324   Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Treptow-Köpenick für die Haushaltsjahre 2008 und 2009   BA   Beschluss
VI/0419   Ablehnung des Bezirkshaushaltsplans 2008/2009   NPD   Antrag
 
 

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