Drucksache - VI/0358  

 
 
Betreff: Eigentümerversammlung bei kostenpflichtigem Straßenausbau
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Gr.FDP-Gr.
Verfasser:1. Stefan Förster
2. Bernd Ibsch
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
30.08.2007 
10. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Empfehlung
28.11.2007 
18. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vertagt   
13.02.2008 
23. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vertagt   
05.03.2008 
24. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vertagt   
Anlagen:
Antrag, 14.08.2007, FDP-Gr.

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei Straßen, wo das Straßenausbaubeitragsgesetz zur Anwendung kommen soll, zuvor alle Grundstückseigentümer in örtlicher Nähe zu einer Versammlung einzuladen, auf der geplante Baumaßnahmen, deren Kosten und mögliche Alternativen vorgestellt werden und Möglichkeiten zu Rückfragen bestehen.

 

 

 

Begründung:

Die gesetzlichen Ausführungen zur Anwendung des Straßenausbaubeitragsgesetzes sehen keine verpflichtende Versammlung vor, auf der den betroffenen Grundstückseigentümern das Bauvorhaben erläutert wird. Schriftliche Informationen und die Möglichkeit zur Einsicht in die Bauunterlagen sind zwar vorhanden, werden aber vielfach  als nicht ausreichend erachtet.

Missverständnisse, auch über die geplanten Kosten, sind vorprogrammiert und können in einem direkten Gespräch der Grundstückseigentümer mit dem Bezirksamt am besten geklärt werden. Eine vom Bezirk einberufene Versammlung stellt zudem sicher, dass sich alle Eigentümer gleichermaßen angesprochen und eingeladen fühlen, was durch inoffizielle Treffen, etwa auf Einladung von Parteien oder Interessensverbänden, nicht gewährleistet werden kann.

 
 

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