Drucksache - VI/0326  

 
 
Betreff: Auswahlverfahren für Bürgermedaille
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrüneB'90Grüne
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
21.06.2007 
9. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
30.08.2007 
10. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung zurückgezogen   
Anlagen:
Antrag, 11.06.2007, Bü/Gr

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, einen Ausschuss für die Verleihung der Bürgermedaille aus Mitgliedern des Bezirksamtes und der BVV zu bilden und den BA-Beschluss 43/02 entsprechend zu ändern.

 

 

 

Begründung:

Dem bisherigen Auswahlverfahren mangelt es an Transparenz. Der BVV wird einmal im Jahr der BA-Beschluss zu Kenntnis gegeben, mit dem die Träger der Bürgermedaille ausgewählt wurden, ohne dass Klarheit bestünde, um welche Personen es sich handelt. Es erscheint sinnvoll, die demokratische Legitimation der Verleihung der „Bürgermedaille des Bezirkes Treptow-Köpenick von Berlin“ auf eine breitere Basis zu stellen. Daher schlagen wir vor, das im BA-Beschluss 43/02 dargestellte Verfahren wie folgt zu ändern:

 

neu 3.:

Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung bilden einen gemeinsamen Ausschuss für die Verleihung der Bürgermedaille.

 

neu 4.:

Vorschläge zur Verleihung des Ehrenzeichens können durch natürliche oder juristische Personen an den Ausschuss herangetragen werden.

 

neu 5.:

Die eingegangenen Vorschläge zur Verleihung des Ehrenzeichens werden dem Ausschuss durch die Bezirksbürgermeisterin in einer Vorlage zur Kenntnisnahme bekannt gemacht und in einer Ausschusssitzung zur Erörterung gestellt.

 

neu 6.:

Durch den Ausschuss wird dem Bezirksamt in Auswertung der Erörterung eine Vorlage zur Beschlussfassung über die Verleihung des Ehrenzeichens unterbreitet. Der Bezirksamtsbeschluss über die Verleihung des Ehrenzeichens ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.

 

 
 

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