Drucksache - VI/0094  

 
 
Betreff: Stasiüberprüfung der Bezirksverordneten und Bürgerdeputierten
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:045/04/07
 Ursprungaktuell
Initiator:interfraktionellBzVV
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
25.01.2007 
4. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen  (045/04/07)
19.11.2009 
35. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
17.12.2009 
36. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Anlagen:
Antrag, 16.01.2007, interfraktionell
Beschluss, 25.01.2007, BzVV
Vorlage z. Ktn. (Schlussbericht), 09.11.2009, BzVV

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Die BVV beschließt, dass für alle Bezirksverordneten und Bürgerdeputierten der BVV Treptow-Köpenick von Berlin, sofern sie vor 1971 geboren sind, die Überprüfung bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik auf Mitarbeit beim ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit beantragt wird.

 

Die BVV wendet dabei folgende Verfahrensweise an:

Der Vorsteher der BVV beantragt bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR die Überprüfung der Mitglieder der BVV und Bürgerdeputierten auf offizielle und inoffizielle Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit der DDR.

Nach Eingang der behördlichen Bescheide erhalten die betroffenen Fraktionen bzw. Bezirksverordneten oder Bürgerdeputierten angemessene Zeit und Gelegenheit, zum Befund der behördlichen Bescheide Stellung zu nehmen und gegebenenfalls Konsequenzen aus möglichen Belastungen zu ziehen.

Danach wird unter Leitung des BVV-Vorstehers mit jeweils einem Vertreter der Fraktionen bzw. Gruppen in nichtöffentlicher Sitzung ein Votum zur Kenntnisnahme der BVV formuliert; das Votum soll keine Namen von eventuell belasteten Bezirksverordneten oder Bürgerdeputierten enthalten.

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme (Schlussbericht):

 

Zu dem o. g. Beschluss ergeht folgender Schlussbericht:

Gemäß o.g. Beschluss wurde vom Vorsteher der BVV bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR die Überprüfung der Mitglieder der BVV und der Bürgerdeputierten, sofern sie vor 1971 geboren sind, auf offizielle und inoffizielle Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit der DDR beantragt.

Mit der Eingangsbestätigung wurde mitgeteilt, dass eine Überprüfung der Bürgerdeputierten aus rechtlichen Gründen nicht durchgeführt werde. Damit erfolgte nur die Überprüfung der Bezirksverordneten. Das betraf 15 Mitglieder der Linksfraktion, 11 Mitglieder der SPD-Fraktion, 6 Mitglieder der CDU-Fraktion, 2 Mitglieder der Fraktion Bündnis90/Die Grünen,
3 Mitglieder der SAG-Fraktion, 2 Mitglieder der NPD-Fraktion und 2 Bezirksverordnete, die zu keiner Fraktion gehören.

Durch Nachreichung von Anträgen nachgerückter Bezirksverordneter kamen die Antworten im Zeitraum November 2008 bis Juni 2009.

Im Ergebnis der Überprüfung dieser 41 Bezirksverordneten wurde festgestellt, dass zu 4 Bezirksverordneten Unterlagen über Mitarbeit bei der BStU vorlagen. Diese gehören nicht zu den Fraktionen der SPD, CDU, B´90Grüne und den Einzelbezirksverordneten.

Von den 4 Betroffenen arbeiteten 2 als hauptamtliche Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR.

Bei einem weiteren Bezirksverordneten waren Anwerbungsversuche des MfS erfolglos.

2 Bezirksverordnete arbeiteten inoffiziell mit dem Staatssicherheitsdienst der DDR zusammen.

Von der Möglichkeit, in die die eigene Person betreffenden Unterlagen beim Bezirksverordnetenvorsteher einzusehen, haben alle 5 Bezirksverordneten Gebrauch gemacht. Auch die betroffenen Fraktionen haben die Möglichkeit der Einsichtnahme in die ihre Fraktionsmitglieder betreffenden Unterlagen erhalten und im Ergebnis dessen schriftlich bzw. mündlich erklärt, dass sie keine Konsequenzen zu ziehen beabsichtigen. Auch persönliche Konsequenzen wurden dem Bezirksverordnetenvorsteher bisher nicht angezeigt.

 

 
 

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