Drucksache - IV/062  

 
 
Betreff: Buchbestand Bibliotheken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einz.-BzVSchuBib
Verfasser:1. Brigitte Gelbke
2. Elke Werner
 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
24.01.2001 
5. (öfftl.) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Schule und Bibliotheken Vorberatung
22.02.2001 
2. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Schule und Bibliotheken (offen)     
22.03.2001 
3. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Schule und Bibliotheken im Ausschuss abgelehnt   
BVV Treptow-Köpenick Vorberatung
02.05.2001 
8. (öfftl.) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
30.05.2001 
9. (öfftl.) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Anlagen:
Antra, 15.01.2001, Einz.-BzV
Beschlussempfehlung, 26.03.2001, SchuBib

In der Sitzung der BVV am 24

In der Sitzung der BVV am 24.01.2001 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an die BVV an den Ausschuss für Schule und Bibliotheken überwiesen:

 

Drs. 62/IV

Dem Bezirksamt wird empfohlen, den Bestand der bezirklichen Bibliotheken auf rechtsextreme Verlage und Publikationen hin zu überprüfen und Entsprechendes aus dem Angebot zu nehmen.

 

Der Ausschuss für Schule und Bibliotheken hat die Drucksache am 22.03.20001 abschließend beraten und empfiehlt der BVV die Ablehnung des Antrages.

 

 

Begründung:

Der Buchbestand der bezirklichen Bibliotheken beruht auf Beständen, die aus dem Buchhandel angekauft und von relevanten Fachgremien empfohlen werden (z.B. Einkaufszentrale für Bibliotheken in Reutlingen, Ankündigungen für den Buchhandel, Buchreport).

Freiexemplare aus Verlagen werden dort nicht eingearbeitet.

Aktionen aus genanntem Spektrum werden im Allgemeinen berlinweit gestartet, der Austausch zwischen den Bezirken und mit der Senatskulturverwaltung hierzu funktioniert reibungslos und kurzfristig, so dass derartige Publikationen generell keine Aufnahme in den Bibliotheksbestand finden. Da auf Grund bestehender Praxis kein Handlungsbedarf für einen solchen Beschluss besteht, hat sich der Ausschuss einstimmig zur Ablehnung des Antrages verständigt.

 

 
 

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