Drucksache - V/1110
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, grundsätzlich Widersprüche innerhalb von drei Monaten abschließend zu bescheiden. Sollte dieses in Einzelfällen nicht möglich sein, so sind die Einreicher von Widersprüchen zumindest durch einen Zwischenbescheid zu informieren.
Begründung: Administratives Handeln sollte sich an zumutbaren Bearbeitungszeiten orientieren. Unseres Erachtens ist es im Interesse der Bürgernähe nicht zu vertreten, dass die Bearbeitungen von Widersprüchen bis zu einem Jahr und darüber hinaus in Anspruch nehmen, insbesondere dann nicht, wenn sich Widersprüche auf eventuelle Leistungsansprüche beziehen.
Änderungsantrag
Das Bezirksamt wird ersucht, grundsätzlich Widersprüche innerhalb von drei Monaten abschließend zu bescheiden. Sollte dieses in Einzelfällen nicht möglich sein, so sind die Widersprüchsführer nach drei Monaten durch einen weiteren Zwischenbescheid zu informieren. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine) |