Drucksache - V/1110  

 
 
Betreff: Bearbeitungsfristen von Widersprüchen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrünePDS
Verfasser:Klaus Chinea Correa 
Drucksache-Art:AntragÄnderungsantrag
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
25.11.2004 
33. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsreform Vorberatung
02.12.2004    41. (nichtöfftl.) Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsreform      
06.01.2005    42. (nichtöfftl.) Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsreform      
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
20.01.2005 
35. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Anlagen:
Antrag, 14.11.2004, Bü/Gr
Beschlussempfehlung, 07.01.2005, HhPV
Änderungsantrag, 20.01.2005, PDS

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, grundsätzlich Widersprüche innerhalb von drei Monaten abschließend zu bescheiden. Sollte dieses in Einzelfällen nicht möglich sein, so sind die Einreicher von Widersprüchen zumindest durch einen Zwischenbescheid zu informieren.

 

 

 

Begründung:

Administratives Handeln sollte sich an zumutbaren Bearbeitungszeiten orientieren. Unseres Erachtens ist es im Interesse der Bürgernähe nicht zu vertreten, dass die Bearbeitungen von Widersprüchen bis zu einem Jahr und darüber hinaus in Anspruch nehmen, insbesondere dann nicht, wenn sich Widersprüche auf eventuelle Leistungsansprüche beziehen.

 

 

 

Änderungsantrag

 

Das Bezirksamt wird ersucht, grundsätzlich Widersprüche innerhalb von drei Monaten abschließend zu bescheiden. Sollte dieses in Einzelfällen nicht möglich sein, so sind die Widersprüchsführer nach drei Monaten durch einen weiteren Zwischenbescheid zu informieren.

 
 

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