Auszug - Entwurf des Bebauungsplanes 9-1 für das Gelände zwischen Feldblumenweg, Köpenzeile, dem Wochenendhausgebiet an der Köpenzeile und zur Nachtheide, der Kleingartenanlage "Neue Wiesen", dem Wochenendhausgebiet "Neue Wiesen", dem Forst Köpenicker Bürgerheide und den Siedlungen am Hirtengarten und Feldblumenweg sowie Abschnitte des Feldblumenweges und der Köpenzeile im Bezirk Treptow-Köpenick, OT Köpenick Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan 9-1 im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, OT Köpenick
Vom Investor liegt bereits ein Bauantrag vor. Der Investor
plant 2/3 der Fläche für die Wohnbebauung zu nutzen. Der andere Teil ist schwer
zu bebauen, diese Fläche wird entsiegelt und aufgeforstet. Für diesen B - Plan
gibt es auch einen städtebaulichen Vertrag mit Durchführungsverträgen, für die
finanziellen Auswirkungen dieses Vertrages muss der Investor bei Übergabe der
Baugenehmigung die Bankbürgschaft erbringen. Der Entwurf des B- Planes wird vom Ausschuss
einstimmig zugestimmt. Es wird folgende Beschlussempfehlung (Drs. V/1304 vorab
beraten) beschlossen: Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt 1. den Entwurf des Bebauungsplans 9-1 vom 1. Oktober 2002
gemäß Anlage der beschlossenen BA-Vorlage Nr. 433/2005 und die Begründung vom
31. März 2005 gemäß Anlage 2 der beschlossenen BA-Vorlage Nr. 433/2005, 2. den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des
Bebauungsplans 9-1 gemäß Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, die die Grundzüge der Planung nicht berühren. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig. |
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