Auszug - Protokollkontrolle  

 
 
2. (öfftl.) Sitzung Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 27.02.2002 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:10 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

zu TOP 1

1.      Konstituierende Sitzung

Wie die Vertretung des JHA gegenüber der BVV, dem JHA und dem Bezirksstadtrat sichergestellt werden kann; an dieser Fähigkeit werden Zweifel angemeldet.

Wie die Vertretung der Interessen des JHA gegenüber der BVV, der Verwaltung und dem Bezirksstadtrat

sichergestellt werden kann; an dieser Fähigkeit werden Zweifel angemeldet.

 

Herr Tesch beantragt, dass die Aussage “an dieser Fähigkeit werden Zweifel angemeldet” gestrichen wird.

Abstimmungsergebnis:                        3 JA                         5 NEIN

Das Protokoll bleibt unverändert.

15. Sitzung:

Seite 3, Zeile 16 oder 19 Ergänzung: “Da der Titel nicht gedeckt ist, kommt eine Festbetragsfinanzierung generell nicht in Frage.” Seite 3 Zeile 49: Satz wird gestrichen.

 

JHA: Antrag, dass Berichte aus den AG´s nach dem Top Bezirksstadtrat in die Tagesordnung aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich JA

 

Die Tagesordnung wird um den Punkt Top 2a “Rederecht von Herrn Bubolz” ergänzt:

Herr Bubolz stellt den Kulturverein Brücke 7 e.V. vor. Ziel ist die Anerkennung als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe.

Seit 10 Jahren wird nachweisbar Jugendarbeit durchgeführt. Im Jahr 2000 wurde die Anerkennung beantragt, dies wurde mit der Begründung abgelehnt, dass keine festangestellten Kräfte beim Träger beschäftigt sind. Nach Aussage der Senatsverwaltung ist dies bei kleinen Vereinen nicht erforderlich.

JHA: Wurde die Anerkennung abgelehnt oder aufgeschoben ? Stand des Verwaltungsverfahrens ?

Herr Bubolz: Aufgeschoben

Herr Bezirksstadtrat Stahr (BzStR): Im März 2002 ist eine Entscheidung der Verwaltung zu erwarten. Die Schwierigkeit besteht, dass die Qualifikation der Mitarbeiter, welche mit Jugendlichen arbeiten geprüft werden muss.

Auf Nachfrage aus dem JHA erklärt Herr Bubolz, dass Mittel der Stiftung Dt. Jugendmarke und der Flick Stiftung durch die zeitl. Verzögerung verloren gehen könnten, Mitte März ist ein Bescheid erforderlich. Die Mitarbeiter brauchen keinen Fachschulabschluss, obwohl sie über diesen verfügen.

BzStR: 1999 wurde der erste Antrag gestellt. Im September 2001 fand ein Gespräch statt, die Unterlagen waren jetzt auch vollständig eingereicht. Der Verwaltung liegt das Schreiben der Senatsverwaltung erst seit Februar 2002 vor.

 

JHA: Top der nächsten Sitzung

Die Verwaltung wird gebeten, dass Verfahren zügig hinsichtlich der Fristen durchzuführen.

 


 


 


 
 

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