Auszug - Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Treptow-Köpenick für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 1. Lesung  

 
 
21. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 30.08.2023 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:43 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, East-Norriton-Township-Zimmer (Raum 6)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
IX/0540 Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Treptow-Köpenick für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0303/19/23
 Ursprungaktuell
Initiator:BABzVV
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss

Frau Heilmann, Leiterin der SE Personal und Haushalt im Jugendamt, gibt einen Überblick zu den allgemeinen Grundlagen der Haushaltsplanaufstellung und erläutert die Besonderheiten beim Haushaltsplan des Jugendamtes. Der überwiegende Anteil der Ausgaben 256.292 T€ (2024) und 257.417 T€ (2025) der Gesamtausgaben des Jugendamtes (ca. 279.652 T€) werden als feste Ausgaben zugewiesen und stehen damit nur zweckgebunden zur Verfügung. Die Präsentation wird als Anlage zum Protokoll gegeben.

 

Nachfragen zur Präsentation:

Herr Bahlmann fragt nach, wie sich der Unterschied zwischen Eckwertebeschluss (Ausgabenansatz 276 Millionen) und jetzigen Haushaltsplanentwurf (Ausgabenansatz 279 Millionen) erklären lässt. Die Differenz wird durch pauschale Minderausgaben und Einnahmen begründet.

Frau Steinmetz erkundigt sich, was ist mit der Nachschiebeliste ist, ob das Jugendamt schon etwas darüber weiß. Herr Grammelsdorff informiert, dass zurzeit noch darüber diskutiert wird und dies dann nächste Woche im BA beschlossen werden soll. 

 

Frau Vogt bittet die Jugendamtsleitung um Einschätzung zum Haushaltsplan des Jugendamtes für die kommenden zwei Jahre. 

Frau Hölling berichtet, dass es eine sehr große Herausforderung war, den Haushaltsplan aufzustellen.

Das Jugendamt steht mit diesem Entwurf vor einer sehr schwierigen Situation. Der Stellenplan ist nicht ausfinanziert und das in einer Dimension, die ihr Sorgen bereitet. Der Ansatz 2024 liegt hier unter dem Ist 2022. Die Tarifmittel r freie Träger hatte das Jugendamt bereits eingeplant. Der erste Planentwurf des Jugendamtes mit höheren Ausgaben und höheren pauschalen Minderausgaben wurden von der SE Finanzen nicht akzeptiert. Daher mussten die Ansätze gekürzt werden um im vorgegeben Eckwert zu bleiben und die pauschale Minderausgaben nur in einem begrenzten Rahmen anzusetzen. Um einen ausgeglichenen Personalhaushalt zu planen, hätte keine JFE mehr finanziert werden können. Bestimmte Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen müssen eingehalten werden. Bei Verstößen wird dies in der Nachschau sanktioniert. Auch bei den zugewiesenen Ausgaben ist bereits absehbar, dass die Mittel HzE nicht ausreichen werden.

Abschließend bleibt festzustellen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel für die Finanzierung aller Aufgaben des Jugendamtes nicht ausreichen.

In der anschließenden regen Diskussion der JHA Mitglieder werden die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten, sowohl für die Träger der freien Jugendhilfe als auch für das Jugendamt, ihre originären Aufgaben zu erfüllen, dargelegt. Der Ansatz der Personalausgaben 2024 unter dem Ist 2022 wird als besonders Besorgnis erregend gesehen. Damit sind keine Tarifangleichungen (aus 2022 und 2023) berücksichtigt und keine Neueinstellungen aus 2023. Frau lling hofft, dass es für weitere Tarifangleichungen noch zusätzliche Mittel geben wird.

Auch die Ungleichbehandlung der freien Träger (fehlende Mittel für Tarifanpassungen) wird scharf kritisiert.

Frau Hölling erläutert erneut, dass bereits die lt. Eckwertebeschluss für das Jugendamt vorgesehene Summe nicht auskömmlich war. Da der Eckwertebeschluss aber die Basis für die Aufstellung des Haushaltsplanes des Jugendamtes bildet, kann letztlich der Haushalt des Jugendamtes nicht ausfinanziert sein.

In der folgenden Diskussion wird die besondere Rolle des Jugendamtes innerhalb des Bezirkshaushaltes erneut hervorgehoben. Die Verantwortung des Staates für eine auskömmliche Finanzierung der Jugendarbeit und der HzE wird angemahnt. Der bestehende Rechtsanspruch bei HzE und die Gewährleistungspflicht durch das Jugendamt erfordern eine vollständige Refinanzierung der benötigten Mittel durch das Land Berlin.

Die besondere Rolle der KLR als Grundlage der Basiskorrektur wird diskutiert. Die sich für unseren Bezirk teilweise nachteilig auswirkende Vergleichswerte sind nicht allein durch eine gute und geprüfte Steuerung zu verändern. Insgesamt steigende Fallzahlen, sich verteuernde Kostensätze und fehlende Plätze zur Unterbringung lassen nur eine begrenzte Steuerung der Ausgaben im HzE Bereich durch das bezirkliche Jugendamt zu. Trotzdem bleibt das Problem, dass die Kosten nicht in allen Bezirken gleichermaßen steigen bzw. sich unterschiedlich in den einzelnen Hilfearten entwickeln.

 

Im Folgenden werden die einzelnen Kapitel des Einzelplanes 40 besprochen. Frau Kant hatte im Vorfeld schriftlich Fragen zum Haushaltsplan an das Jugendamt eingereicht. Diese werden von Frau Hölling bei dem jeweiligen Titel beantwortet werden.

Pauschale Minderausgaben (2024 mit 1.689 T€ und 2025 mit 1.249 T€) bilden das jeweilige Defizit im Haushalt des Jugendamtes ab.

 

Eine Steuerung bei den HzE ist nur in begrenztem Rahmen möglich. Die Zuweisungssystematik ist ursächlich für unzureichend zur Verfügung stehende Mittel bei den HzE. 

Zum Stellenplan informiert Frau Hölling, dass die abgebildeten Stellen (derzeitig besetzte und neu zu besetzende) nicht ausfinanziert sind. Die Ansätze bilden im Wesentlichen das IST 2022 ab. Tarifsteigerungen in 2022/2023 konnten nicht überall berücksichtigt werden. Insgesamt hat sich die Anzahl der Stellen im Jugendamt nicht verringert, es gab einige Änderungen durch Stellentausch bzw. Bewertungsveränderungen. Weitere Informationen zu einzelnen Veränderungen bei den jeweiligen Kapiteln.

 

Kapitel 4000

 

Titel 12401

Die Summe im Vorbericht ist höher (15.137 €) und müsste korrekterweise auch in dieser Höhe bei den Erläuterungen zum Titel ausgewiesen sein.

Eine Stelle (S14) wurde aus 4000 / 42801 in das Kapitel 4040 / 42801 verschoben.

 

Titel 42201

Aufgrund der zu erwartenden Eingruppierungsänderungen wurden bei den Ansätzen 2024/2025 keine Stadtinspektorenstellen mehr geplant. Dafür konnte eine neue Stadtoberinspektorenstelle (2023 drei Stellen in 2024/2025 vier Stellen) eingeplant werden.

 

Titel 42801

Eine Stelle (S14) wurde aus 4000 / 42801 in das Kapitel 4040 / 42801 verschoben.

Der Ansatz 2024 bei Titel 42201 und 42801 entspricht dem jeweiligen Ist 2022. Für 2025 ist der Ansatz etwas höher, da für 2025 dem Jugendamt etwas mehr Geld zugewiesen wurde. Frau Hölling informiert, dass für 2024/ 2025 die beiden Titel für die Ausgaben für planmäßige Beamten und für die planmäßigen Tarifbeschäftigten nicht auskömmlich sind. In 2023 Stellen wurden ja bereits Stellen besetzt, die im Ist 2022 nicht enthalten sind, daher kann der Titel nicht auskömmlich sein.

Frau Heinrich (Leitern Steuerungsdienst) erklärt, dass bei Tariferhöhung für 2024/2025 dies dann das gesamte Land Berlin betrifft und dies berlinweit geregelt werden muss.

 

Titel 44100

Der Titel beinhaltet die Beihilfen für erkrankte Beamte. 

 

Kapitel 4010

 

Titel 42801 

Die Ausgaben sind am Ist 2022 angelehnt. Im Stellenplan bei Titel 42811 ist in 2024/2025 eine Personalstelle mehr ausgewiesen. Dabei handelt es sich um die Ersatzstelle für freigestellte Personalratsmitglieder.

 

Titel 67120 

Der Ansatz 2023 wurde um 50 T verringert, da ab 2024 behinderungsbedingte Mehrkosten in anderen Kapiteln (4015/61733) nachgewiesen werden. Die behinderungsbedingten Mehrkosten waren im Ansatz 2023 bei 67120 eingestellt.

 

Titel 67139

Die vorgesehenen Coachingmittel für die Jugendberufsagentur in Höhe von 250T€ orientieren sich an den höheren Ist Ausgaben in 2022 und 2023.

 

Titel 68466

In 2023 waren die Ausgaben höher angesetzt (für 2 Schulstationen), es wurde aber nur eine Schulstation (in 2022) gefördert. Es gibt auch 2024/2025 nur die Finanzierung für eine Schulstation durch die Senatsverwaltung.

Frau Kant bittet um eine Auflistung der Projekte Jugendsozialarbeit im Bereich der Coachingmittel. Herr Lück informiert, dass das alle haben und alle zusammen 250 T€ ergeben

 

Titel 68406 und Titel 68425

Die Ansätze 2024/2025 wurden im Rahmen der dem Jugendamt zur Verfügung stehenden Mittel ausgestattet. Hier waren keine Erhöhungen möglich, um das umzusetzen, was im Jugendförderplan vorgeschrieben wird. Tarifanpassungen und höhere Betriebskosten konnten auch nicht berücksichtigt werden. Derzeit ist noch nicht definitiv bekannt, ob 2024/2025 wieder Tarifmittel durch das Land zusätzlich bereitgestellt werden.  

 

Kapitel 4011

 

Titel 12401

Hier müssten auch für 2024/25 jeweils 40.000 € im Ansatz stehen.

 

Titel 42701  

Eine Erhöhung des Ansatzes 2024/2025 war nicht erforderlich, da sich die Honorarordnung hinsichtlich der Honorarhöhe nicht geändert hat. (Honorarsätze von 2019)

 

Titel 42801

Im Bereich Jugendarbeit gibt es 2024/2025 zwei Erzieherstellen mehr als in 2023, dafür eine Sozialarbeiterstelle weniger. Eine zusätzliche Erzieherstelle (JFE Grimau) wurde beantragt und eine ist aus der Umwandlung einer Sozialarbeiter- in eine Erzieherstelle -entsprechend der Besetzung-entstanden.

Der Titel ist nicht ausfinanziert. Der Ansatz 2023 entspricht dem realen Bedarf.

 

Titel 53401

Hierbei handelt es sich um Selbstbewirtschaftungsmittel (kleine Ersatzbeschaffungen) für die JFE des öffentlichen Trägers.

 

Titel 54019 und 54055

Hierbei handelt es sich um pädagogische Sachkosten für die JFE des öffentlichen Trägers.

Der Ansatz 2024/2025 entspricht Ansatz 2023.

 

Titel 71503

Frau Kant findet die Bezeichnung „Neubau“ irreführend, da es ja Ersatzmaßnahmen für bereits bestehende Jugendeinrichtungen sind. 

Frau Hölling erläutert, dass der Ersatzbau für die Keplerstr. erst in der Investitionsplanung nach 2025 vorgesehen ist. Baupreissteigerungen werden durch andere ggfs. noch nicht fertig gestellte Maßnahmen finanziert.

 

Kapitel 4015

 

Titel 67133

Die Ansatzhöhe wird durch den SenFin vorgegeben (betrifft die Produkte 80178 und 80179).

 

Kapitel 4021

Im Kitabereich ist eine Tarifstelle weggefallen, dafür gibt es eine Beamtenstelle mehr. 

 

Kapitel 4040

 

Titel 67123, 67143 und 67154

Die Ansätze werden durch Sen Fin vorgeben.

 

Titel 67161 und 67162

Die Erläuterungen sind fälschlicherweise aus dem alten Haushaltsplan übernommen worden. Die Ausgaben für den begleiteten Umgang sind seit 2022 bei Titel 67162. 

 

Die Mittel für die Umsetzung des Familienservicebüros (FSB) sind nicht gesondert ausgewiesen. Sachkosten sind z.B. bei Kapitel 4000 mit enthalten und die Personalkosten bei 4040.

Die Erhöhung des Ansatzes bei Titel 42801 beinhaltet verschiedene Erhöhungen. Die Differenz entspricht nicht dem Bedarf für die Finanzierung der Stellen für das FSB.

 

Es folgt eine Abstimmung, ob die Mitglieder noch bis 21.00 Uhr die Sitzung fortführen wollen. Der Vorschlag wird mehrheitlich abgelehnt. In der nächsten Sitzung wird die Lesung bei Kapitel 4040 fortgeführt.

 

Frau Hölling erläutert noch einmal, dass bei den Ausgaben für HzE durch die Sen Fin Vorgaben zur Planaufstellung gemacht werden, die eingehalten werden müssen.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation JHA HaushaltJug (751 KB)    

 
 

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