Auszug - Parkverbot Tankstelle Wendenschloßstraße
BE des A.f.StaV über
Konsensliste angenommen, damit Antrag von 3 BzV i.g.F. beschlossen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Dem Bezirksamt
wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass die Verkehrssicherheit im Bereich
der beiden Ein- und Ausfahrten der Tankstelle in der Wendenschloßstraße (Nähe
Straße 244) durch geeignete Maßnahmen erhöht wird. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig.
Realisierung: 11.01.05
SB V-38 lfd. Nr. 2155 |
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