Auszug - Sondermittel für Kunstfabrik e.V. (SM 458)
Vorlage des BzVV zu SM über Konsensliste angenommen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Dem Kunstfabrik e.V. werden für das Projekt “Kein Frühstück bei Tiffany” bis zu 1650,00 € aus Sondermitteln der BVV des Haushaltsjahres 2004 zur Verfügung gestellt. Davon sind 900 € für Requisiten, Bühnenbau und Kostüme, 500 € für das Marketing und 250 € für die Bühnenmusik zu verwenden. Die Ausreichung der Sondermittel der BVV steht unter dem
Vorbehalt, dass alle haushalts-rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung
von Zuwendungen, insbesondere der nach Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig
Realisierung: 31.05.05 SB V-42 lfd. Nr. 2369 Bezirksamt
Treptow-Köpenick von Berlin 31.05.2005
Abt. Bildung, Kultur u.
Schule
Bezirksstadträtin Vorsteher der BVV Herrn Blohm S c h l u s s b e r i c h t
Betr.: Sondermittel für Kunstfabrik e.V. (SM 458) Vorg.: Beschluss Nr.
609/33/04 v. 25. 11. 2004
Drs.-Nr. V/1080
In der o.g. Sitzung wurde
folgender Beschluss gefasst: Der Kunstfabrik e.V. werden
für das Projekt “ Kein Frühstück bei Tiffany” bis zu 1.650,00 € aus
Sondermitteln der BVV des Haushaltsjahres 2004 zur Verfügung gestellt. Davon
sind 900,00 € für Requisiten, Bühnenbau und Kostüme, 500,00 € für das Marketing und 250,00 € für die
Bühnenmusik zu verwenden. Die
Ausreichung der Sondermittel der BVV steht unter dem Vorbehalt, dass alle
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen,
insbesondere der nach § 44 der LHO, erfüllt werden. Die
Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 3721, Titel 68569, nachzuweisen. Das
Bezirksamt teilt zu o. g. Beschluss Folgendes mit: Auf
der Grundlage des obigen BVV – Beschlusses wurde am 29.11.2004 ein
Zuwendungsbescheid erteilt. Nach
Eingang der Einverständniserklärung wurde der Zuwendungsbetrag in Höhe von
1.650,00 € am 13.12.2004 an die Kunstfabrik e.V. Friedrichshagener Str. 9 in
12555 Berlin überwiesen. Entsprechend
dem Zuwendungsbescheid, sind die Mittel für das Projekt “Kein Frühstück bei
Tiffany” verwendet worden. Der
zahlenmäßig im Verwendungsnachweis aufgeführte Differenzbetrag in Höhe von
131,89 € wurde im Haushaltsjahr 2005 bei Kapitel 3721 / 11934 vereinnahmt. Die
Prüfung der Abrechnung ergab keine Beanstandung. Dr.
Klaus Ulbricht Eva
Mendl Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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