Auszug - Sondermittel für Kunstfabrik e.V. (SM 458)  

 
 
33. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 8.2 Beschluss:609/33/04
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 25.11.2004 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 21:15 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
V/1080 Sondermittel für Kunstfabrik e.V. (SM 458)
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:609/33/04
 Ursprungaktuell
Initiator:BzVVBA, BiKuS
  Mendl, Eva
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungSchlussbericht in MdV

Vorlage zu Sondermitteln über Konsensliste einstimmig angenommen

Vorlage des BzVV zu SM über Konsensliste angenommen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Dem Kunstfabrik e.V. werden für das Projekt “Kein Frühstück bei Tiffany” bis zu

1650,00 €

aus Sondermitteln der BVV des Haushaltsjahres 2004 zur Verfügung gestellt. Davon sind 900 € für Requisiten, Bühnenbau und Kostüme, 500 € für das Marketing und 250 € für die Bühnenmusik zu verwenden.

Die Ausreichung der Sondermittel der BVV steht unter dem Vorbehalt, dass alle haushalts-rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen, insbesondere der nach
§ 44 der LHO, erfüllt werden.  
Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 3721, Titel 68569, nachzuweisen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:            einstimmig


  Beschluss: 25.11.2004 BVV Treptow-Köpenick ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 31.05.2005 realisiert Verantwortlich:
BA, BiKuS  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 17.12.2004  
Vermerk:

Realisierung:

Realisierung:

31.05.05 SB V-42 lfd. Nr. 2369

 

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin                                                   31.05.2005

Abt. Bildung, Kultur u. Schule

Bezirksstadträtin

 

Vorsteher der BVV

Herrn Blohm

 

S c h l u s s b e r i c h t

 

Betr.:    Sondermittel für Kunstfabrik e.V. (SM 458)

 

Vorg.:             Beschluss Nr. 609/33/04 v. 25. 11. 2004

Drs.-Nr. V/1080

 

In der o.g. Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst:

Der Kunstfabrik e.V. werden für das Projekt “ Kein Frühstück bei Tiffany”

bis zu

 

1.650,00 €      

 

aus Sondermitteln der BVV des Haushaltsjahres 2004 zur Verfügung gestellt.

Davon sind 900,00 € für Requisiten, Bühnenbau und Kostüme, 500,00 €  für das Marketing und 250,00 € für die Bühnenmusik zu verwenden.

Die Ausreichung der Sondermittel der BVV steht unter dem Vorbehalt, dass alle haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen, insbesondere der nach § 44 der LHO, erfüllt werden.

Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 3721, Titel 68569, nachzuweisen.

 

Das Bezirksamt teilt zu o. g. Beschluss Folgendes mit:

 

Auf der Grundlage des obigen BVV – Beschlusses wurde am 29.11.2004 ein Zuwendungsbescheid erteilt.

Nach Eingang der Einverständniserklärung wurde der Zuwendungsbetrag in Höhe von 1.650,00 € am 13.12.2004 an die Kunstfabrik e.V. Friedrichshagener Str. 9 in 12555 Berlin überwiesen.

Entsprechend dem Zuwendungsbescheid, sind die Mittel für das Projekt “Kein Frühstück bei Tiffany” verwendet worden.

 

Der zahlenmäßig im Verwendungsnachweis aufgeführte Differenzbetrag in Höhe von 131,89 € wurde im Haushaltsjahr 2005 bei Kapitel 3721 / 11934 vereinnahmt.

 

Die Prüfung der Abrechnung ergab keine Beanstandung.

 

Dr. Klaus Ulbricht                                                                        Eva Mendl

Bezirksbürgermeister                                                                Bezirksstadträtin Bildung, Kultur

und Schule

 
 

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