Auszug - Eingaben 55-1/V - 55-7/V Geplanter Ausbau Nalepastrasse  

 
 
48. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 11.11.2004 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin

Herr Franzke, Ausschussvorsitzender, wies darauf hin, dass es hier um die Bitte des Eingabenausschusses, um eine “Fachliche Be

Herr Franzke, Ausschussvorsitzender, wies darauf hin, dass es hier um die Bitte des Eingabenausschusses, um eine “Fachliche Bewertung” gehe.

Herr Schmitz, BA, führte aus, dass es sich um eine “umfangreiche Instandsetzung” handele; ein früherer BA-Schluss  von 2001 beziehe sich ausdrücklich auf die gesamte Fläche. Für das BA sei die fragliche Fläche “Straßenland”.

Herr Studemund, SPD, wollte wissen, ob die Straße auf dem ehemaligen Rundfunkgelände öffentliches oder privates Eigentum sei. Es sei “Eigentum des Landes Berlin”, so die Auskunft des BA.

Herr Welters dagegen meinte, die “Erschließung” beziehe sich den bisherigen

B-Plänen zufolge auf ausschließlich “innerhalb des Geländes”. Des Weiteren stelle er sich die Frage, ob angesichts des Umstands, dass sich die benachbarte Rummelsburger Straße in der Wasserschutzzone II befindet, die Nalepastr. jedoch in Wasserschutzzone IIIa, eventuell ein vierspuriger Ausbau geplant sei.

Frau Meißner, SPD, dagegen “(las) diesen Plan ‚ganz anders‘”: Das Gebiet sei als Gewerbegebiet vorgesehen; im südlichen Teil sei die Nalepastraße maximal zehn Meter breit – ein vierspuriger Ausbau sei daher nicht möglich, ansonsten wäre ein neuer B-Plan nötig; es könne sich also nur um eine “Erschließungsstraße” handeln.

Herr Scholz ging aus von einer “alleinige(n) Entscheidung des Bezirksamtes”, daher sei “keinerlei Planverfahren” vonnöten. Er wolle wissen, wie der Durchgangsverkehr aus der Nalepastraße rausgehalten werden könne.

Herr Förster sah “kein Informationsdefizit”. Er könne ebenfalls “keinen Handlungsbedarf” sehen und teile daher voll die Haltung des BA.

Herr Welters wies darauf hin, dass der Knotenpunkt mit der geplanten Süd-Ost-Tangente in den früheren B-Plänen “nicht vorgesehen” gewesen sei. Er halte den Ausbau für “nicht sinnvoll”; die unterschiedlichen Wasserschutzzonen könnten keine Rechtfertigung sein.

Der Beschwerdeausschuss müsse über die Unterschiedlichkeit  der Positionen in dieser Ausschussberatung unterrichtet werden.

Herr Schmitz betonte, er sei “nicht verrückt danach sie (die Nalepastr.: Anm. des Protokollanten) auszubauen”. Insgesamt sei dieses Projekt für Gewerbetreibende und, gesamtbezirklich gesehen, auch für Touristen gedacht. Es solle den Bezirk “voranbringen”. Zurzeit befinde man sich in der Ausbauplanung; es seien Mittel von ca. 3 Mio. € erforderlich; da diese mit GA-Mittel bestritten werden sollen blieben die Anwohner gebührenfrei.

 

Herr Franzke hielt fest: Die Mehrheit im Ausschuss folge der Argumentation des BA. Es gebe jedoch auch schwerwiegende Einwendungen, welche dem anfragenden Ausschuss mitzuteilen seien.

 


 


 
 

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