Auszug - Bebauungsplan 9-77 ("Erweiterung Anna-Seghers-Schule") hier: Einleitung des Planaufstellungsverfahrens
Gemäß § 19 (4) GO ist die Vorlage des Bezirksamtes zur Kenntnis genommen und gemäß § 19 (3) GO vorab an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen überwiesen worden. Die Aussprache wird auf Nachfrage des BzVV nicht beantragt.
Dazu erfolgt kein Widerspruch. Es wird folgender Beschluss gefasst: Kenntnisnahme der Vorlage des Bezirksamtes und Überweisung in den A. f. StaB. |
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