Auszug - Keine Zweckentfremdung von Mitteln, die für Kinder und Jugendliche bestimmt sind
Die Aussprache wird auf Nachfrage des BzVV nicht gewünscht. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Finanzielle Mittel für die Umsetzung des Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes bereitstellen Das Bezirksamt wird ersucht, die vom Land Berlin für das Jahr 2021 zusätzlich bereitgestellten und für den Zweck der Anschubfinanzierung von Produkten der Kinder- und Jugendarbeit gemäß Jugendförder- und Beteiligungsgesetz bestimmten Mittel dem Jugendamt in voller Höhe zuzuweisen. Ungeachtet dessen sollten zu diesem Zweck 50.000 Euro durch das Jugendamt selbst erbracht werden. Abstimmungsergebnis: dafür: 41; dagegen: 10; Enthaltung: 0.
Die Beschlussempfehlung des A. f. HhPVI ist somit angenommen und damit der Antrag der Fraktionen DIE LINKE und B'90Grüne i. g. F. beschlossen.
Realisierung:
(Zwischenbericht(e) und Schlussbericht sind einsehbar in den Anlagen zur Drucksache) Datum, Art (Zwischenbericht = ZB, Schlussbericht = SB), Nr. MdV, lfd. Nr.
23.04.2021 SB in MdV VIII-46, lfd. Nr. 3407 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine) |