Auszug - Entscheidungen bzw. Vollzug von Verfügungen in Sachen Genehmigung von Sportbootsteganlagen aussetzen
Die Aussprache wird auf Nachfrage des BzVV nicht gewünscht. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen, insbesondere dem Abgeordnetenhaus und dem Senat von Berlin, dafür einzusetzen, dass die Bescheidung im Rahmen der derzeit anstehenden Genehmigungsverfahren und der Vollzug von bereits erteilten Versagungen beziehungsweise die Einhaltung von Auflagen für Sportbootsteganlagen bis zu einem Jahr ausgesetzt werden können, wenn diese mit dem Verweis auf § 31 Berliner Naturschutzgesetz begründet wurden beziehungsweise begründet werden müssten.
Abstimmungsergebnis: dafür: 38; dagegen: 1; Enthaltung: 11.
Die Beschlussempfehlung des A. f. UmNatGr ist somit angenommen und damit der Antrag der Einz.-BzV (FDP) unter Beitritt der SPD-Fraktion i. g. F. beschlossen.
Realisierung:
30.08.2021, 1. ZB in MdV VIII-49 lfd. Nr. 3676 01.11.2021, SB in MdV XI-01 lfd. Nr. 0023 |
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