Auszug - Neuregelung der europäischen Badegewässerverordnung
Frau Reichardt stellte Ihren Antrag kurz vor und verwies für die Befürwortung ihres Antrags auf die Unterlagen, die sie den Mitgliedern per e-mail zugesandt hatte. · Der Antrag wurde in ungeänderter Form mehrheitlich angenommen Es wird folgender Beschluss (Stellungnahme)
gefasst: Antrag ungeändert: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen im Senat dafür einzusetzen, den Umgang mit der Neuregelung der europäischen Badegewässerverordnung durch den Senat zu überdenken, mit dem Ziel, die Streichung der beiden Badestellen “Teppich” und “Kamerun” aus der Liste der Bädergewässerverordnung wieder rückgängig zu machen. Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich. |
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