Auszug - Entscheidungen bzw. Vollzug von Verfügungen in Sachen Genehmigung von Sportbootsteganlagen aussetzen  

 
 
42. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen
TOP: Ö 5.13
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 03.03.2021 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: ordentliche
Raum: Videokonferenz Zugangslink in der Tagesordnung und Aktenmappe enthalten
Ort:
VIII/1284 Entscheidungen bzw. Vollzug von Verfügungen in Sachen Genehmigung von Sportbootsteganlagen aussetzen
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0836/42/21
 Ursprungaktuell
Initiator:Einz.-BzV (FDP)BA, GesUm
Verfasser:1. Joachim Schmidt
2. Ralf Henze
Geschanowski, Bernd
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV
   Beitritt:SPD
Ortsbezüge:Gesamtbezirk

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Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

In der Sitzung der BVV am 21.01.2021 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen (federführend) sowie an den Ausschuss für Sport (mitberatend) überwiesen:

 

 Drs. VIII/1284

Das Bezirksamt wird ersucht, im Benehmen mit der zuständigen Senatsverwaltung, bezugnehmend auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage Nr. 18/22751 des Abgeordneten Robert Schaddach, die Bescheidung der derzeit anstehenden Genehmigungsverfahren für Sportbootsteganlagen vorerst auszusetzen bzw. ruhen zu lassen, wenn die Versagung einer Errichtung und / oder des Weiterbetriebs von Sportbootsteganlagen mit dem Verweis auf den § 31 Berliner Naturschutzgesetz begründet wird.

Des Weiteren sollte diesbezüglich der Vollzug von bereits erteilten Versagungen bzw. getroffenen Entscheidungen mit Auflagen in Sachen Sportbootsteganlagen-Genehmigungen ausgesetzt werden, um, vor dem Hintergrund der Bemühungen zur Novellierung dieser Passage des Berliner Naturschutzgesetzes, das Entstehen kaum zumutbarer Härten für die betroffenen Bürger und Vereine zu vermeiden.

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 03.03.2021 unter Beachtung der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Sport abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (8:0:4) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen, insbesondere dem Abgeordnetenhaus und dem Senat von Berlin, dafür einzusetzen, dass die Bescheidung im Rahmen der derzeit anstehenden Genehmigungsverfahren und der Vollzug von bereits erteilten Versagungen beziehungsweise die Einhaltung von Auflagen für Sportbootsteganlagen bis zu einem Jahr ausgesetzt werden können, wenn diese mit dem Verweis auf § 31 Berliner Naturschutzgesetz begründet wurden beziehungsweise begründet werden müssten.

 

 

 

Begründung:

Die in Rede stehenden Entscheidungen des Bezirksamtes Treptow-Köpenick werden in zahlreichen Fällen mit dem Abstandsgebot zum Röhrichtbestand begründet. Die Röhrichtbestände in den Gewässern im Bezirk haben sich jedoch in den letzten zwanzig Jahren trotz zahlreicher Sportbootsteganlagen vergrößert. Hinsichtlich einiger Wasserpflanzen, die zum Röhricht im Sinne des Berliner Naturschutzgesetzes gerechnet werden, wie zum Beispiel der gelben Teichrose, wird deshalb im Abgeordnetenhaus und im Senat von Berlin aufgrund von Anregungen aus unserem Bezirk, wie zum Beispiel der schriftlichen Anfrage Nr. 18/22751 des Abgeordneten Robert Schaddach, über deren Schutzstatus neu nachgedacht.

Vor dem Hintergrund der Beantwortung der vorgenannten Anfrage durch den Senat als auch der inzwischen in der Diskussion befindlichen entsprechenden voraussichtlich rückwirkend in Kraft tretenden Gesetzesnovellierung, erscheint die Bescheidung im Rahmen der derzeit anstehenden Genehmigungsverfahren und der Vollzug von bereits erteilten Versagungen beziehungsweise die Einhaltung von Auflagen für Sportbootsteganlagen als eine unzumutbare Härte mit unverhältnismäßigen Kostenaufwand für die betroffenen Sportbootsteganlagenbetreiber.

Bezirksamt als auch Bezirksverordnetenversammlung sind als Teil der Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden. Das Bezirksamt sollte im Interesse der betroffenen Sportbootsteganlagenbetreiber sich daher gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Senat von Berlin dafür einsetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Bescheidung im Rahmen der derzeit anstehenden Genehmigungsverfahren und der Vollzug von bereits erteilten Versagungen beziehungsweise die Einhaltung von Auflagen bis zu einem Jahr ausgesetzt werden können, bevor sie infolge der Gesetzesnovellierung ohnehin aufgehoben werden müssten.


Abstimmungsergebnis: dafür: 8; dagegen: 0; Enthaltung: 4.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsantrag VIII-1284 für UmNatGr (57 KB)    
 
 

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