Auszug - Informationen des Bezirksbürgermeisters  

 
 
41. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 4
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 25.02.2021 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:15 Anlass: ordentliche
Raum: Videokonferenz Zugangslink in der Tagesordnung und Aktenmappe enthalten
Ort:

Sehr geehrter Herr Vorsteher, meine sehr geehrten Damen und Herren,

wir stellen bereits seit einigen Tagen stagnierende Zahlen bei Neuinfektionen mit dem Coronavirus fest. Berlinweit wie auch im Bezirk liegt die 7-Tage-Inzidenz bei etwa 50 bis 60. So viele Menschen auf 100.000 Einwohner bezogen infizieren sich also derzeit innerhalb einer Woche. Ich will diese Zahlen weder als gut noch als schlecht bewerten. Dahinter steht ein für alle Menschen anstrengend langer Zeitraum von Kontaktbeschränkungen, Entbehrungen und wirtschaftlichen Einschränkungen. Ich hätte mir hierfür einen heren "Lohn" gewünscht. Wir werden nunmehr abwarten müssen, in welche Richtungen sich die Neuinfektionen entwickeln. In konkreten Zahlen bedeutet dies, dass sich zuletzt 165 Menschen innerhalb einer Woche mit dem Coronavirus im Bezirk angesteckt haben und derzeit etwas mehr als 600 Personen in Quarantäne betreut werden. Die jetzt positiv getesteten Personen haben sich fast alle im privaten Umfeld angesteckt. Die Mutation B.1.1.7 wurde bei bisher 26 Menschen im Bezirk festgestellt. 75 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewältigen derzeit im Gesundheitsamt die Pandemie und haben wöchentlich etwa 600 Telefonate und 1.600 E-Mails zu beantworten.

r den in dieser Woche für einen Teil der Schülerschaft wieder aufgenommenen Präsenzunterricht wurden vom Senat versrkt Schnelltests organisiert für den Schulbetrieb. Die deutlich ansteigende Zahl an Schnelltests wird dann auch für mehr positive Coronavirus-Testergebnisse sorgen und für diese Fälle sind Nachtests mittels PCR-Verfahren vorgesehen. Hierfür wurden berlinweit vier neue Testzentren eingerichtet.

Die Berliner Amtsärzte haben in dieser Woche in einem Papier dafür geworben, nicht allein den Blick auf die Gesamtzahl der Inzidenz in einer Region zu lenken. Ich denke ebenfalls, dass diese Zahl für künftige Entscheidungen über Lockerungen oder Verschärfungen nur ein Kriterium darstellen sollte. Berlin hatte mit dem eingeführten Ampelsystem selbst schon frühzeitig eine Verbreiterung der Indikatoren vorgenommen und aus meiner Sicht ist es jetzt sinnvoll, weitere Aspekte zu berücksichtigen: mit der Durchimpfung aller Pflegeheime im Bezirk und in Berlin ist ein wesentlicher Meilenstein zum Schutz der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppe gelungen und wir sehen hier bereits deutlich sinkende Infektionszahlen.

Die Seniorenwohngemeinschaften und andere Gemeinschaftsunterkünfte werden derzeit ebenfalls intensiv von den mobilen Impfteams betreut.              
Auch die Seniorinnen und Senioren, die nicht in Einrichtungen wohnen, erhalten immer mehr Impftermine. Das bedeutet aber nicht, dass die partyaffine jüngere Bevölkerung jetzt wieder zum Feiern in die Wälder gehen sollte. Es wäre gefährlich, wenn die Zahlen in dieser Bevölkerungsgruppe deutlich nach oben gingen, schließlich wird es auch dort schwere Krankheitsverläufe geben, welche die Krankenhäuser überfordern könnten. Die Lage in den Krankenhäusern unseres Bezirks hat sich verbessert dieses Engagement der Ärzte und Pflegekräfte darf nicht auf eine neue harte Probe gestellt werden.

Es müssen also Wege und Kriterien gefunden werden, wie, so gut es geht, Ansteckungen und schwere Krankheitsverläufe verhindert werden können. Es muss daher dabei bleiben, dass es ausgefeilte Hygienekonzepte geben muss und wir uns alle daran auch halten. Und schließlich bleibt es bei der Hoffnung, dass durch ausreichende Impfmöglichkeiten und eine hohe Impfbereitschaft alle vor weiteren Ansteckungen geschützt werden können. Bleiben wir also gemeinsam aufmerksam und optimistisch.

Aus den einzelnen Abteilungen darf ich Ihnen berichten, zunächst aus der Abteilung Soziales und Jugend: Das Jugendamt Treptow-Köpenick beteiligt sich am 27. Februar 2021 zum wiederholten Male am "Berlin-Tag", um Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter für die Arbeit im Jugendamt zu gewinnen. Zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für Fragen im Videokonferenzformat zur Verfügung und die Jugendamtsleiterin wird einen Vortrag zur Arbeit im RSD halten. Nähere Infos finden Sie auf den Seiten des Landes Berlin, bei der Senatsbildungsverwaltung unter dem "Berlin-Tag".

Aus der Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung darf ich Ihnen hier noch einmal etwas ausführlicher über die Vorgänge in der Pohlestraße berichten: In der Nacht von Sonntag, dem 31. Januar 2021, auf Montag, dem 1. Februar 2021, wurde aufgrund eines Katastrophenschutzeinsatzes im Zusammenhang mit der Baustelle Pohlestraße 9 die Evakuierung und kurzfristige Unterbringung von rund 330 Anwohnerinnen und Anwohnern aus dem Umfeld der Baustelle notwendig. Im Rahmen der Sicherungsmaßnahmen war zum damaligen Zeitpunkt eine Trennung der Versorgungsmedien für die umliegenden Gebäude zur Gefahrenabwehr unabdingbar. Mit allergrößtem Einsatz ist es dem Bezirksamt und in den folgenden Tagen mit den jeweiligen Medienversorgern gelungen, die Versorgung eines Großteils der Gebäude mit Medien und im Anschluss auch den Wiedereinzug der Anwohnerinnen und Anwohner in diese Gebäude zu ermöglichen.

Dem Bezirksamt war vor allem daran gelegen, die gefährdeten Nachbargebäude zu retten. Der Bauherrenschaft wurde die Ersatzvornahme zum Verfüllen der Baugrube durch die bezirkliche Bauaufsicht am 3. Februar 2021 angedroht, nachdem das Technische Hilfswerk (THW) einen ersten Teil der Maßnahmen zur direkten Gefahrenabwehr in den Tagen nach dem 1. Februar 2021 erbracht hatte. Am Freitag, dem 5. Februar 2021, wurde mit dem Vollzug der Ersatzvornahme begonnen und die zur Gefahrenabwehr notwendigen Verfüllarbeiten wurden am 8. Februar 2021 beendet.

Nach einer Begehung durch den vom Bezirksamt beauftragten Tragwerksplaner konnten die zuletzt noch von der Bauaufsicht gesperrten Häuser Pohlestraße 7 und Dorotheenstraße 13 aus Sicht der Standsicherheit am 9. Februar 2021 wieder zum Bezug freigegeben werden. Dies gilt auch für einen Großteil der Wohnungen im Haus Pohlestraße 11. Hier sind lediglich die vier in Richtung der Giebelwand orientierten Wohnungen weiterhin nicht zum Bezug freigegeben. Allerdings dürfen auch diese vier Wohnungen von den Bewohnerinnen und Bewohnern betreten werden, um zum Beispiel Sachen aus den Wohnungen zu holen.

Am frühen Nachmittag des 4. Februar 2021 hat das Verwaltungsgericht Berlin in der ersten Verwaltungsstreitsache zur Pohlestraße 9 zugunsten des Bezirksamtes entschieden. Am Tag zuvor hatte der Grundstückseigentümer vor Gericht eine einstweilige Anordnung beantragt, mit der dem Bezirksamt untersagt werden sollte, die Baugrube in Ersatzvornahme verfüllen zu lassen und so die Giebelwand des benachbarten Gebäudes Pohlestraße 11 zu stabilisieren. Das Gericht entschied, dass der Antrag des Grundstückseigentümers unbegründet sei. Es begründete die Entscheidung damit, dass nach gegenwärtigem Erkenntnisstand die vom Bezirk geplante Ersatzvornahme zur Gefahrenabwehr nicht zu beanstanden und zur Abwendung einer drohenden Gefahr notwendig sei. Der Grundstückseigentümer habe nicht hinreichend konkret dargelegt, geschweige denn belegt, dass die von ihm vorgeschlagene Maßnahme gleich wirksam zur Gefahrenabwehr sei.

Noch einmal etwas zum Hintergrund bei Arbeiten an und auf Baustellen. Die Prüfung und Überwachung bautechnischer Anforderungen an Standsicherheit und Brandschutz ist eigenständig geregelt.
 

Die notwendigen Prüfaufgaben sind auf Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz und Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit übertragen, deren Beauftragung der Bauherrenschaft obliegt. Für das Bauvorhaben Pohlestraße 9 liegt ein Prüfbericht zur Standsicherheit vor. Dieser wurde Bestandteil der am 2. Dezember 2019 erteilten Baugenehmigung, die auch die Baufreigabe enthält. Die Bauherrrenschaft ist verpflichtet, die Prüfingenieurin oder den Prüfingenieur über den Baubeginn zu unterrichten. Die Überwachung der Bauausführung obliegt der Bauleitung, die von der Bauherrrenschaft zu beauftragen ist. Die Aufgabe der Bauleitung umfasst nicht nur die Bauausführung, sondern auch die Sorge dafür, dass festgestellte Mängel abgestellt werden.

Die bezirkliche Bauaufsicht wird dann aktiv, wenn Anhaltspunkte für eine Gefahrensituation vorliegen. Liegen solche Hinweise vor, entscheidet die Bauaufsicht nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall, ob und wie bauaufsichtliche Ordnungsmaßnahmen eingeleitet werden. Im vorliegenden Fall haben die Kolleginnen und Kolleginnen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Bauaufsicht Treptow-Köpenick darüber informiert, dass die Bauherrenschaft einen Antrag auf Grundwasserbenutzung gestellt, die Senatsverwaltung diesem aber nicht zugestimmt hat. Die Senatsverwaltung hat die Bauherrenschaft und die Bauleitung aufgefordert, die Wasserhaltungsmaßnahmen und Grundwasserbenutzungen unverzüglich einzustellen und die Baugrube wieder aufzufüllen. Die Bauaufsicht Treptow-Köpenick unterstützte den Senat in ihren Forderungen und forderte die Bauleitung in eigener Zuständigkeit auf, die Umsetzung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen unverzüglich zu beginnen. Die Bauaufsicht hat auf die Bauleiterpflichten explizit hingewiesen und die Bauleitung bestätigte dies sogar der Bauaufsicht. Im Rahmen der Möglichkeiten fand in den Wochen vor dem Schadensereignis eine stichprobenartige Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit durch die Bauaufsicht Treptow-Köpenick statt.

Das Verfahren wird uns sicherlich noch eine Weile beschäftigen. Inzwischen sind aus der Pohlestraße 11 dann doch wieder alle Anwohnerinnen und Anwohner ausgezogen. Die Sorge vor weiteren Ereignissen hat dazu geführt, dass die Anwohnerinnen und Anwohner die von der degewo angebotenen Ersatzwohnungen alle angenommen haben und nicht in das Haus zurückziehen wollen, auch wenn sie es könnten.

Aus den weiteren Abteilungen darf ich Ihnen berichten, zunächst aus der Abteilung Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport zum Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht, den ich schon kurz erwähnt habe: Seit Montag bieten die allgemeinbildenden Schulen auch in Treptow-Köpenick ganz vorsichtig wieder den Einstieg in den Präsenzunterricht an, zunächst allerdings nur in den Klassenstufen 1 bis 3, in halber Klassenstärke für mindestens drei Stunden am Tag, oder je nach Schule in tage- oder wochenweisem Wechsel und mit durchgehender Mund-Nasen-Bedeckung als Pflicht. r Abschlussklassen entscheiden die Schulleitungen in Abstimmung mit den Elternvertretungen, ob Wechselunterricht in der Schule oder, schulisch angeleitet, zu Hause unterrichtet wird. Es besteht keine Präsenzpflicht. Eine Notbetreuung wird in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 weiter angeboten. Unsere Zuständigkeit als Bezirksamt liegt bei den sogenannten "äeren Schulangelegenheiten", also beim Schulgebäude und bei den Schülertransporten. Es werden alle Leistungen erbracht, die für einen geordneten Schulbetrieb notwendig sind, auch unter den sich ständig ändernden Pandemiebedingungen. Ganz herzlichen Dank dafür den Dienstkräften des Schul- und Sportamts und insbesondere unseren Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeistern an den jeweiligen Orten.

Die Stadtbibliothek ist für den Leihbetrieb wieder geöffnet. Seit dem 22. Februar 2021 ist der Leihbetrieb wieder geöffnet worden. Möglich sind nur kurze Besuche zur Rückgabe und Ausleihe von Medien. Aufgrund der aktuellen Infektionsschutzverordnung des Landes und zum Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten wir einen stark eingeschränkten Service mit reduzierten Öffnungszeiten an allen sechs festen Standorten an. Der große Bücherbus fährt bereits seit dem 14. Januar 2021 wieder. Die Nutzung von Sitz-, Arbeits- und Internetplätzen ist allerdings nicht erlaubt. Außerdem werden durch die Stadtbibliothek keine Veranstaltungen angeboten.

Und aus der Abteilung Gesundheit und Umwelt berichte ich Ihnen vom bezirklichen Online-Fachtag "Pflegebedürftigkeit in Zeiten der Corona-Pandemie im Spannungsfeld zwischen Schutz und Selbstbestimmung". Gestern fand dieser Online-Fachtag statt. Er richtete sich vorwiegend an Führungskräfte von Einrichtungen und Trägern der ambulanten und stationären Pflege sowie der stationären Behindertenhilfe.

Dem Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer schlossen sich außerdem weitere Interessierte aus bezirklichen und überbezirklichen Netzwerken, Beratungsstellen und Interessensverbünden an.

Mit der Veranstaltung sollte der kollegiale Austausch und die kritisch-konstruktive Auseinandersetzung mit den besonderen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie angeregt und fachkundig begleitet werden. Die Veranstaltung wurde durch zwei Vorträge eröffnet. Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl ist Professor für theologische Ethik an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin und Mitglied des Deutschen Ethikrates. Er betonte in seinem Vortrag über die "sozialethischen Konflikte zwischen Persönlichkeitsrechten und Infektionsschutz", dass dem Schutz des menschlichen Lebens nicht alle anderen Freiheits- und Partizipationsrechte sowie Wirtschafts-, Sozial- und Kulturrechte bedingungslos nach- bzw. untergeordnet werden dürfen. Die Einrichtungen und Träger stehen jedoch tagtäglich vor den Dilemmata der ethischen Güterabwägung zwischen der Verhinderung schwerer und tödlicher COVID-19-Verläufe und psychosozialen und gesundheitlichen Begleitschäden von Isolation sowie Einschränkungen und Verboten. Er plädiert daher r ein Mindestmaß an sozialen Kontakten, welches nach seiner Erfahrung besonders häufig in Konflikt mit dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit der Klientinnen und Klienten, dem Willen der Klientinnen und Klienten und ihrer Angehörigen, offen misstrauischen Haltungen und Handlungen gegenüber den Corona-Eindämmungsmaßnahmen sowie arbeitsrechtlichen Vorgaben steht. Mit einem Blick nach vorn berichtete er jedoch auch, dass mit Fortscheiten der Pandemie auch die Lernkurve der Einrichtungen steil bergauf gehe.

In den anschließenden Workshops, die von fachkundigen Expertinnen und Experten moderiert wurden, setzten sich die Teilnehmenden mit verschiedenen Fragestellungen aus den Bereichen Recht, Ethik, Krisenmanagement, Kommunikation und soziale Teilhabe sowie Selbst- und Mitarbeiter /-innenführung auseinander. Deutlich wurde unter anderem, dass in all den Bereichen ein hohes Maß an Kommunikation erforderlich ist, um in der Krise beispielsweise Stabilität beim Aufbau von Strukturen und Prozessen zu schaffen, einen gemeinsamen ethischen Kompass zu entwickeln oder um soziale Teilhabe und Mitbestimmung von Pflege- und Unterstützungsbedürftigen zu gewährleisten.

Fazit: Die bisherigen Rückmeldungen zur Veranstaltung waren sowohl in Bezug auf die Organisation als auch der inhaltlichen Ausgestaltung sehr positiv. Insbesondere die Themensetzung wurde als äerst relevant beschrieben, worin sich die intensive Vorbereitung mit den Kooperationspartnern des Bezirkes widerspiegelt. Der Online-Fachtag war eine Initiative der Seniorengesundheitskoordinatorin der Qualitätsentwicklungs-, Planungs- und Koordinierungsstelle (QPK) des Bezirkes, des Bezirksstadtrates für Gesundheit und Umwelt und wurde kooperativ entwickelt und umgesetzt mit dem Amt für Soziales, der Berliner Stadtmission, der Kontaktstelle PflegeEngagement, des Mobilen Pflegedienstes Born GmbH, der Seniorenvertretung Treptow-Köpenick, der Sozialstiftung, dem Haus Müggelspree der Stephanus-Stiftung und dem Vitanas Senioren Centrum Bellevue.

Und meine letzte Information kommt aus dem Amt für Umwelt- und Naturschutz:

Der Fachbereich Naturschutz plant den Bau eines Kleingessers auf der ehemaligen GUS-Fläche. Hier wurden bereits umfangreiche Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt, darunter die Entwicklung von Offenlandbereichen mit zahlreichen Biotopelementen, besonders für Reptilien, nämlich Zauneidechsen, und verschiedene Vogelarten.

Die geplante Errichtung eines Kleingewässers dient der Förderung urbaner Biodiversität. Als Lebensraum für zahlreiche gewässergebundene Tier- und Pflanzenarten und als Laichgewässer vor allem für Amphibien, zum Beispiel Erdkröten, haben Kleingewässer eine wichtige Bedeutung.

Das geplante Projekt ist an diesem Standort besonders wichtig, da die Wasserverfügbarkeit in der Rohrlake dort befindet sich nämlich das künftige Kleingewässer von dort natürlich vorkommenden Gewässern aufgrund der Trinkwassergewinnung stark eingeschränkt ist und damit das ökologische Potenzial als urbanes Kleingewässer stark reduziert ist. Die Größe des Laichgewässers wird 305 qm betragen. Aus ökologischen Gründen wird ein natürliches Material, nämlich Tonmischung zur Abdichtung des Gewässers verwendet. Die Arbeiten haben bereits begonnen und die Errichtung des Kleingewässers wird zum 21. April 2021 abgeschlossen sein und wird sicherlich einen Beitrag dazu leisten, dass Treptow-Köpenick der wasserreichste Berliner Bezirk bleibt.

Vielen herzlichen Dank!


 
 

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