Auszug - Bericht der Gleichstellungsbeauftragten zu den Projekten der Frauenförderung
Frau Hartmann-Kraatz verteilt an die Mitglieder eine schriftliche Darstellung der in Treptow-Köpenick angesiedelten Frauenprojekte. Ihre Ausführungen sind der Anlage zu entnehmen. Anlage: BA Treptow-Köpenick
22.6.2004 GleichstellB 2309 Zuarbeit zum
Protokoll des Ausschusses für Soziales und Gesundheit Sitzung vom 9.6.2004 Hier: Bericht zu den
Projekten der Frauenförderung Ziel der Europäischen
Gemeinschaft von Lissabon ist es, die Union zum wettbewerbsfähigsten und
dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen. Daraus
resultiert das Politikziel “Förderung der Beteiligung von Frauen am
Arbeitsmarkt”. Die Beschäftigungsquote für Frauen liegt in der EU bei nur 55,6
%; der geschlechtsspezifische Unterschied bei den Beschäftigungsquoten ist noch
sehr groß: 17,2 %. Lissaboner Ziel ist
es, bis 2010 eine Frauenerwerbstätigenquote von 60 % zu erreichen. Frauen mit niedrigen
Bildungsstand und ältere Frauen sind immer noch stärker von Arbeitslosigkeit
und Nichterwerbstätigkeit bedroht. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle in
der EU beträgt 16 %. Dabei ist die Diskrepanz im Privatsektor größer als im
öffentlichen Sektor. 35 % der allein
erziehenden Eltern der EU, zumeist Frauen, leben in Armut. Es ist ein starkes
Engagement der Sozialpolitik erforderlich, um Gleichbehandlung auf dem
Arbeitsmarkt zu schaffen. Durch das Lissaboner Ziel besteht die Verpflichtung,
das geschlechtsspezifische Lohngefälle bis 2010 wesentlich zu verringern.[1] Die Strategie der EU
besteht in Gender Mainstreaming + Frauenförderung; dies wurde 1999 im Vertrag von
Amsterdam festgelegt. Die Artikel 2, 3
(Abs.2) und 141 verpflichten die Mitgliedsstaaten zu einer aktiven
Gleichstellungspolitik im Sinne des Gender Mainstreaming: “Artikel 2 Aufgabe der
Gemeinschaft ist es, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und einer
Wirtschafts- und Währungsunion sowie durch die Durchführung der in den Artikeln
3 und 4 genannten gemeinsamen Politiken und Maßnahmen in der ganzen
Gemeinschaft (...) die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern. Artikel 3 (1)
Die Tätigkeit der
Gemeinschaft im Sinne des Artikels 2 umfasst nach Maßgabe dieses Vertrages und
der darin vorgesehenen Zeitfolge: a)
... (es folgt eine Auflistung der Tätigkeiten in 21 Punkten) (2)
Bei allen in diesem
Artikel genannten Tätigkeiten wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten
zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern. Artikel 141 (1)
Jeder Mitgliedsstaat
stellt die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und
Frauen sicher. (4)
Im Hinblick auf die
effektive Gewährleistung der vollen Gleichstellung von Männern und Frauen im Arbeitsleben hindert der Grundsatz der Gleichbehandlung die
Mitgliedsstaaten nicht daran, zur Erleichterung der Berufstätigkeit des
unterrepräsentierten Geschlechts oder zur Verhinderung bzw. zum Ausgleich von
Benachteiligungen in der beruflichen Laufbahn spezifische Vergünstigungen
beizubehalten oder zu beschließen.” Die Diskrepanzen
lassen sich auch für Treptow-Köpenick feststellen. Unter den Nettoeinkommen bis
1300 Euro dominieren die Frauen, bei den Nettoeinkommen über 1300 Euro die
Männer. Das mittlere Pro-Kopf-Einkommen der Männer beträgt 1075 Euro, das
mittlere Pro-Kopf-Einkommen der Frauen 875 Euro.[2]
Das geschlechtsspezifische Lohngefälle beträgt 19 % (EU siehe oben: 16 %). Um das Blickfeld für
die Möglichkeiten der Berufswahl zu erweitern, hat sich Treptow-Köpenick engagiert
am Girls´ Day beteiligt und mehr als 1000 Plätze von gut 6000 Plätzen in Berlin
zur Verfügung gestellt. Hierfür boten sich nicht nur die örtlichen KMUs an,
sondern auch der Wissenschaftsstandort Adlershof und der Innovationspark
Wuhlheide, alle mit großem Interesse an Nachwuchsförderung. Um dies Angebot
auch in zukünftigen Jahren den Schülerinnen machen zu können, wurde am
24.5.2004 ein Regionaler Arbeitskreis Girls´ Day Treptow-Köpenick von
Unternehmen, Einrichtungen, Projekten und der Gleichstellungsbeauftragten
gegründet. Die Projekte der
Frauenförderung wurden anhand einer Projekteliste erläutert (vgl. lfd.
Aktualisierungen auf Laufwerk T).
Es wird
folgender Beschluss gefasst: Abstimmungsergebnis: dafür: . dagegen: . Enthaltung: . |
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