Auszug - Informationen des Bezirksbürgermeisters  

 
 
30. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 5
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 14.11.2019 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:13 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

Herr Vorsteher, meine Damen und Herren,

und trotzdem will ich an die Themen aus der Bürgerfragestunde ein Stück weit anknüpfen, denn in den vergangenen Wochen seit der letzten BVV war insbesondere die Debatte über den sogenannten Mietendeckel, die Verfahren zur Mietenbegrenzung in Berlin, bestimmendes Thema in politischen Gremien. Ich will Ihnen meine Auffassung zu dem Gesetz hier auch transparent machen. Ich bin der Auffassung, dass der Wunsch des Gesetzgebers, durch ein Landesgesetz die rasant gestiegenen Mieten öffentlich-rechtlich zu begrenzen, durchaus nachvollziehbar ist. Die Situation in den Bezirken, innerhalb der Bezirke, stellt sich ganz unterschiedlich dar. Deutlich spürbar und auch öffentlich wahrnehmbar ist, dass, insbesondere, aber nicht nur in Innenstadtlagen oder deren Nähe, sehr viele Mieterinnen und Mieter Angst davor haben, durch galoppierende Mietenentwicklung sich künftig den derzeit bewohnten Wohnraum nicht mehr leisten zu können und verdrängt zu werden. Andererseits ist nicht zu verhehlen, dass durch das Engagement einer Vielzahl von Vermieterinnen und Vermietern, ob nun Städtische Wohnungsgesellschaften, Wohnungsbaugenossenschaften und auch Private, Mieten erhoben werden, die weit unter den in dem Gesetz genannten Höchstgrenzen liegen. Das kann auch durch Statistiken über Durchschnittsmieten in den Bezirken belegt werden. Und da ist es eine Kunst, in diesem Gesetzgebungsverfahren einen Weg zu finden, der einerseits tatsächlich überhöhte Mietenentwicklungen begrenzt, andererseits aber Vermieterinnen und Vermieter, die in der Vergangenheit Mieterhöhungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft haben, genau dafür nicht zu bestrafen. Und aus diesem Grund habe ich mir in dem Gesetzgebungsverfahren auch mehr Zugeständnisse an diese Gruppe der Vermieterinnen und Vermieter, insbesondere an die Genossenschaften, erwartet. Sie sind nämlich mit ihrem Modell Garanten dafür, dass Berlinerinnen und Berliner die Sicherheit haben und hatten, dass Wohnungen bezahlbar bleiben. Ich will ein konkretes Beispiel ergänzen. Gerade in der Vermietergruppe der Genossenschaften und der Städtischen Wohnungsgesellschaften gibt es Mieterinnen und Mieter, die viele Jahrzehnte in der gleichen Wohnung verblieben sind, weil sie sich stets aufgrund geringer Mieten diese leisten konnten und auch die Nachbarschaftsarbeit dazu diente, dass die Mieterschaft lange im gewohnten Umfeld blieb. Wird dann aus Altergründen nach Jahrzehnten diese Wohnung verlassen, sind besonders umfangreiche Sanierungsarbeiten mit hohem finanziellen Aufwand notwendig. Und dieser Aufwand kann dann in der folgend vereinbarten Miete nicht mehr abgebildet werden, denn dem steht dieses Gesetz entgegen. Der notwendige Beitrag r die Sanierung hätte nämlich laut Gesetzgeber in den Vorjahren und Vorjahrzehnten aus regelmäßigen Mieterhöhungen angespart werden müssen und das haben eben die Genossenschaften und Städtischen Gesellschaften nicht unbedingt getan, eben für die Stabilisierung der Mieterschaft, und dafür werden sie nun bestraft. Deswegen muss an dieser Stelle eine andere Lösung erarbeitet werden. Das ist auch deswegen dringend erforderlich, weil die Reaktion der Wohnungswirtschaft auf dieses Gesetz noch ein Stück unklar bleibt. Eine Abnahme der Bautätigkeit für dringend benötigten Wohnungsneubau darf jedenfalls nicht Ergebnis dieses Gesetzes sein. Das Land Berlin muss deshalb deutlich machen, dass für die weitere Entwicklung der Stadt dringend neuer und bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden muss und dies eine gemeinsame Aufgabe der Wohnungswirtschaft ist. Die in den Mietendeckel gesetzte medial verstärkte Erwartungshaltung der betroffenen Mieterinnen und Mieter muss auch erfüllt werden können. Bis zu einem rechtssicheren Umgang mit dem Gesetz, wenn es denn in Kürze beschlossen werden wird, und zur Weiterentwicklung werden woglich Jahre vergehen. Das muss dringend vermieden werden. Die am stärksten betroffenen Mieterinnen und Mieter, nämlich die Sozialschwachen, werden es sich gerade nicht leisten können oder wissen möglicherweise nicht, wie ihre aus dem Gesetz vermeintlich erwachsenen Rechte durchzusetzen sind. Deswegen müssen die Beratungsmöglichkeiten in den Bezirken dringend verbessert werden. Die bisherige Mieterberatung in den Bezirken, die seitens des Senats finanziert wird, muss deswegen ausgebaut und auch auf die Beratung bezüglich dieses Gesetzes neu ausgerichtet werden. Das ist im Interesse aller, die mit der Umsetzung dieses Gesetzes betraut werden, denn eine gute Beratung wird bestimmte Verwaltungsverfahren und einen entsprechenden Aufwand vermeiden lassen. Sicher ist, dass mit dem Gesetz zusätzliche Aufgaben auf die Bezirke zukommen. Es ist wahrscheinlich, dass die Bezirksämter sowohl von der Mieterseite als auch von der Vermieterseite bestürmt werden. Schon heute bleiben Pflichtaufgaben liegen. Die Fachkräftegewinnung auf dem Arbeitsmarkt ist angesichts der Vergütung auf der Bezirksebene mitunter ein Glücksspiel. Das nötige Personal, geeignete IT-Verfahren und eine leistungsfähige Rechtsberatung für Mieter und Vermieter können nicht aus dem Boden gestampft werden. Diese Strukturen müssen geschaffen werden und da kommt der Gewährung von Personal und der Personalgewinnung zur Umsetzung dieses Gesetzes eine besondere Bedeutung zu. Es ist jedenfalls nicht möglich, das Gesetz in Kraft treten zu lassen und dann das Personal erst Monate später dafür verfügbar zu haben. Deswegen begrüße ich, dass zunächst auch eine Aufgabenteilung vorgenommen wird, dass sich die aus dem Gesetz erwachsenen Aufgaben auf die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die Investitionsbank Berlin, was die Modernisierungsanzeigen und -genehmigungen betrifft, und auf die Bezirke aufteilen und, dass die Senatsverwaltung auch mit der Personalrekrutierung beginnt. Das halte ich für richtig und als eine Möglichkeit, dieses Gesetz dann tatsächlich auch zum Erfolg zu führen.

 

Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen noch aus den anderen Abteilungen des Bezirksamtes berichten.

Aus dem Jugendamt darf ich Ihnen verkünden, dass am 29. Oktober 2019 die neuen Räumlichkeiten der Erziehungs- und Familienberatungsstelle Treptow in der Haeckelstraße 4 eröffnet wurden. Nach einer langen Übergangszeit und umfangreichen Baumaßnahmen haben die Fachkräfte der Erziehungs- und Familienberatung des Standortes Treptow jetzt eine Möglichkeit, barrierefrei im Erdgeschoss des Hauses, in dem auch das Kinder-, Jugend- und Kiezzentrum JuJo seine Räume hat, für die Eltern, Großeltern, Kinder, Jugendlichen und Fachkräfte des Bezirkes nun entsprechende Unterstützung bei Fragen rund um die Familie zu geben.

Aus der Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung darf ich Ihnen vom Sondereinsatz des Ordnungsamtes gegen Leben gefährdendes Falschparken in der vergangenen Woche berichten. Gemeinsam mit der Berliner Feuerwehr und der Polizei wurde der Ernstfall simuliert, um das Problembewusstsein der Bevölkerung zu schärfen. In den Abendstunden des 07. November 2019 wurden in Begleitung von Pressevertretern enge Straßenzüge in Köpenick mit verschiedenen Einsatzfahrzeugen befahren. Einsatzorte waren die Dorotheenstraße / Ecke Pohlestraße sowie die Luisenstraße / Ecke Karlstraße. Im Rahmen des Sondereinsatzes wurden insgesamt 14 Verkehrsordnungswidrig-keitenanzeigen gefertigt. In der Luisenstraße wurde eine Fahrzeugumsetzung veranlasst. Darüber hinaus gab es eine sogenannte vermiedene Umsetzung in der Luisenstraße und eine Leerfahrt in der Dorotheenstraße. Bei der vermiedenen Umsetzung konnte der Halter des Fahrzeuges erreicht werden, hrend das Umsetzfahrzeug bereits vor Ort war. Der Halter erhielt eine Verkehrsordnungswidrigkeiten-anzeige. Ferner wird ihm eine Verwaltungsgebühr von 75 Euro auferlegt. Auf die Aktion wurden nicht nur die betroffenen Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer, sondern auch Anwohnerinnen und Anwohner und Passanten aufmerksam. Dies ermöglichte Gespräche, bei denen die Erläuterung der gesetzlichen Regelungen im Vordergrund stand. Außerdem wurde an die Einsicht aller appelliert, dass die dargestellten Situationen dann lebensgefährlich werden, wenn es die Rettungskräfte nicht rechtzeitig zum Einsatzort schaffen. Im Rahmen der Gespräche vor Ort, aber auch durch einen Live-Tweet der bezirklichen Pressestelle wurden viele zielführende Anregungen und Hinweise sowie positiver Zuspruch an das Bezirksamt herangetragen. Die Kommentierungen zeigten aber auch, welche überhöhten Erwartungshaltungen gegenüber dem Ordnungsamt bestehen. Diesbezüglich machte das Ordnungsamt mit einem abschließenden Tweet und in einer Pressemitteilung eindringlich darauf aufmerksam, wer für die Sicherheit verantwortlich ist, nämlich jeder einzelne Verkehrsbeteiligte. Die Straßenverkehrsordnung gibt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr vor und das Ordnungsamt kann mit seinen Maßnahmen vereinzelt Einfluss auf die Einhaltung der Regeln nehmen. Das Ordnungsamt kann aber nicht eigenverantwortliches Handeln der Verkehrsbeteiligten ersetzen.

 

Und schließlich möchte ich Sie mit einem Hinweis aus der Abteilung Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport auf eine Ausstellungseröffnung aufmerksam machen: Mein Blick nach "drüben" Unveröffentlichte Ansichten des einstigen Grenzstreifens zwischen Neukölln und Treptow (1966-1991) von Wolfgang Rupprecht. Anlässlich des dreißigjährigen Jubiläums des Mauerfalls eröffnen die Museen Treptow-Köpenick morgen um 19.00 Uhr in der Flurgalerie im Rathaus Köpenick diese Ausstellung. Zum ersten Mal werden bislang unveröffentlichte Bilder des Hobbyfotografen Wolfgang Rupprecht zu sehen sein, der seit den 1960er Jahren das Grenzgebiet zwischen Kreuzberg, Neukölln und Treptow dokumentierte. Weil seine Großmutter am Spreewaldplatz wohnte, kam der Münchner Wolfgang Rupprecht regelmäßig nach West-Berlin, wo ihn die Berliner Mauer immer "magisch" anzog. Aus seinen Erkundungen gingen zahlreiche Aufnahmen des früheren Grenzgebietes aus verschiedenen Zeitabschnitten hervor. Dokumentiert sind Orte, wie die Bouché- und Harzer Straße, in denen die Berliner Mauer ein ganzes Wohngebiet zerschnitt oder der Lohmühlenplatz, auf dem 1988 die Mauer im Rahmen eines Gebietsaustausches mit West-Berlin ein kleines Stück versetzt wurde. 2018 schenkte Wolfgang Rupprecht den Museen Treptow-Köpenick einen Teil seiner Sammlung. Eine Auswahl der Fotografien wird nun im Rahmen dieser Ausstellung zum ersten Mal der Öffentlichkeit präsentiert. Also, ab morgen um 19:00 Uhr in der Flurgalerie Rathaus Köpenick. Die Ausstellung läuft bis zum 31. Januar 2020 und ist jeden Tag zu den Öffnungszeiten des Rathauses zu sehen.

 


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine)