Auszug - Schulweg und Kinderspielplatz zwischen Bohnsdorfer Weg und Rosestraße sicherer gestalten (Empfehlung, Stellungnahme JHA und TiefOrd liegt vor)
Der Änderungsantrag wurde verteilt. Hr. Reimer erläutert diesen für den Antragsteller. Fr. Dr. Lehmann: Zum großen Teil Privatweg und damit auch in privater Verantwortung, Spielplätze und Grünanlagen werden generell nicht beleuchtet, schon um nächtliche Ruhezeiten zu gewähren. Es liegen Beschwerden und Klagen von Anwohnern vor. Hr. Hinz: Bei der Behandlung im Ausschuss für TiefOrd waren die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt. Der Privatweg kann nicht beleuchtet werden? Hr. Bügel: Im Änderungsantrag steht nichts von Beleuchtung Spielplatz. Wenn Privatweg, warum dann öffentlich gepflastert? Fr. Dr. Lehmann: Ein gepflasterter Weg ist auf dem Gelände des Spielplatzes. Der Weg ist Privateigentum. Fr. Seth: In welchem Zustand ist der Spielplatz? Fr. Dr. Lehmann: In verkehrssicherem Zustand.
Der Antrag wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: 3 / 8 / 0. Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
In der Sitzung der BVV am 04.04.2019 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen (federführend) sowie an die Ausschüsse für Jugendhilfe und Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten (mitberatend) überwiesen:
Drs. VIII/0747 Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Schulweg und der Kinderspielplatz zwischen Bohnsdorfer Weg und Rosestraße durch eine entsprechende Gehwegbeleuchtung und Videoüberwachung für die Schüler sicherer gestaltet wird.
Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, eine Erneuerung der Beschilderung sowie die Reinigung der Sitzanlagen und Spielanlagen von Graffiti auf dem Kinderspielplatz zu veranlassen.
Der Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 28.08.2019 unter Beachtung der Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse für Jugendhilfe und Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (3:8:0) die Ablehnung des Antrages. Abstimmungsergebnis: dafür: 3; dagegen: 8; Enthaltung: 0. |
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